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Provisionen an Makler für Verkauf, Maklerprovision für Verkauf

Hilfe zur Immodio-Buchungsposition Provisionen für Makler für Verkäufe von Immobilien.

Diese Kategorie verwenden Sie für Maklerprovisionen bzw. Maklercourtagen, die unmittelbar mit dem Verkauf einer Immobilie zusammenhängen.

Steuerlich handelt es sich bei solchen Maklerkosten grundsätzlich nicht um laufende Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, sondern um Kosten der Veräußerung der Immobilie bzw. Kosten für privates Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

Beispiel: Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses

Sie verkaufen ein bisher vermietetes Mehrfamilienhaus für: 600.000 €

Für die erfolgreiche Vermittlung des Verkaufs zahlen Sie an den Makler: 20.000 € Maklerprovision

Die 20.000 € buchen Sie dann auf die Kategorie "Provisionen an Makler für Verkauf, Maklerprovision für Verkauf".

Sie sind jedoch keine laufenden Werbungskosten Ihrer bisherigen Vermietung.

Sonderfall: Verkauf dient nachweisbar der Finanzierung eines anderen Vermietungsobjekts

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verkäufer-Maklerprovision einen anderen steuerlichen Zusammenhang erhalten.

Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit entschieden, dass Maklerkosten eines Immobilienverkaufs ausnahmsweise als Finanzierungskosten eines anderen vermieteten Objekts berücksichtigt werden können, wenn der Verkauf nachweisbar dazu dient, mit dem Erlös Darlehen eines anderen Vermietungsobjekts abzulösen.

Dafür muss unter anderem bereits bei der Veräußerung anhand objektiver Umstände feststehen, dass der verbleibende Verkaufserlös zur Finanzierung beziehungsweise Entschuldung dieses anderen Vermietungsobjekts verwendet werden soll und anschließend tatsächlich entsprechend verwendet wird.

Zuordnung in Immodio

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum Objekt bzw. Einheit. Wählen Sie das Objekt bzw. die Einheit aus, für welches die Maklerprovision gezahlt wurde.

Nicht auf Mieter umlegen

Maklerprovisionen für den Verkauf einer Immobilie sind keine laufenden Betriebskosten des Gebäudes.

Der Schalter „Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“ muss daher deaktiviert bleiben.

Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere:

  • Maklervertrag,

  • Provisionsrechnung,

  • Zahlungsnachweis,

  • vermittelten Miet- beziehungsweise Kaufvertrag,

  • und bei einem Verkauf gegebenenfalls Unterlagen zum Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt

gemeinsam auf.

So bleibt später eindeutig nachvollziehbar, ob eine Maklerprovision wegen einer Vermietung, eines Verkaufs oder eines Immobilienkaufs entstanden ist.

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