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# Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten

<figure><img src="/files/gsod2BPNkZWUs07oMrzA" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **tatsächlich entstandene Fahrtkosten im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit**, insbesondere wenn Sie für eine vermietungsbezogene Fahrt **Bahn, Bus, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder vergleichbare Beförderungsmittel** nutzen.

Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise Fahrten:

* zu einem vermieteten Objekt,
* zu einer Wohnungsübergabe oder -abnahme,
* zu einem Termin mit Mietern,
* zu einem Handwerkertermin,
* zu einer Hausverwaltung,
* zu einer Eigentümerversammlung,
* zu einem Rechtsanwalt oder Steuerberater wegen Ihrer Vermietung,
* oder zu einem anderen unmittelbar mit Ihrer Vermietung zusammenhängenden Termin.

Die Fahrt muss dabei wirtschaftlich mit Ihrer Vermietung zusammenhängen.

#### **Was kann auf diese Kategorie gebucht werden?**

Hier können insbesondere die **tatsächlich bezahlten Beförderungskosten** gebucht werden, beispielsweise:

* Bahnfahrkarten,
* Busfahrkarten,
* Straßenbahn- oder U-Bahn-Tickets,
* Taxi- oder vergleichbare Fahrdienste,
* sonstige Tickets des öffentlichen Personenverkehrs,
* Fahrtkosten eines Mietwagens im Zusammenhang mit einer konkreten vermietungsbezogenen Reise, soweit keine speziellere Kategorie einschlägig ist.

**Beispiel**

Sie fahren mit der Bahn zu einer Eigentümerversammlung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung.

Bahnticket: **80 €**

Anschließend fahren Sie für **20 €** mit dem Taxi vom Bahnhof zum Veranstaltungsort.

Die gesamten **100 €** können grundsätzlich auf die Kategorie **„**[**Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10102900-reisekosten-unternehmer-fahrtkosten.md)**“** gebucht werden.

#### **Privates Auto hat eine eigene Kategorie**

Nutzen Sie für eine vermietungsbezogene Fahrt Ihren **privaten PKW**, verwenden Sie grundsätzlich **ebenfalls** diese Kategorie, wenn Sie die Fahrt über den pauschalen Kilometersatz erfassen möchten.

Für eine auswärtige Fahrt mit dem eigenen PKW können aktuell grundsätzlich **0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer** angesetzt werden.&#x20;

{% hint style="info" %}
Dabei zählen bei einer solchen Reisekostenfahrt sowohl Hin- als auch Rückweg.&#x20;
{% endhint %}

**Beispiel**

Sie fahren mit Ihrem privaten PKW **40 km zum Mietobjekt** und anschließend **40 km zurück**

Gesamte Fahrtstrecke: **80 km**

Ansatz: **80 km × 0,30 € = 24 €**

Diese **24 €** werden dann auf die Kategorie **„**[**Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10102900-reisekosten-unternehmer-fahrtkosten.md)**“** gebucht.

#### **Auch Gelegentliche Fahrten zum Mietobjekt sind Reisekosten**

Bei einem typischen privaten Vermieter wird die Verwaltung der Immobilie häufig von zu Hause aus erledigt.

Fahren Sie nur gelegentlich zum Mietobjekt, beispielsweise wegen:

* einer Wohnungsübergabe,
* eines Wasserschadens,
* eines Handwerkertermins,
* einer Besichtigung,
* oder einer Objektkontrolle,

können die Fahrtkosten ebenfalls nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden.

{% hint style="info" %}
Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich bestätigt, dass bei einem Vermieter gelegentliche Fahrten zum vermieteten Grundstück grundsätzlich in tatsächlicher Höhe beziehungsweise bei Nutzung des eigenen PKW mit dem entsprechenden Kilometersatz berücksichtigt werden können.&#x20;
{% endhint %}

#### **Sehr häufige Fahrten zu demselben Mietobjekt können anders behandelt werden**

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn Sie ein Vermietungsobjekt **sehr häufig und dauerhaft aufsuchen** und dort der Mittelpunkt Ihrer Vermietungstätigkeit liegt.

Der Bundesfinanzhof hatte beispielsweise einen Fall zu beurteilen, in dem Vermietungsobjekte im Jahr teilweise **125 bzw. 175 Mal** aufgesucht wurden. Befindet sich am Objekt aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit der dauerhafte Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit, kann der Fahrtkostenabzug auf die reine Entfernungspauschale beschränkt sein.&#x20;

{% hint style="info" %}
Für gelegentliche Objektbesuche ist dies dagegen grundsätzlich nicht der typische Fall.
{% endhint %}

#### **Private und vermietungsbezogene Reisen trennen**

Eine private Reise darf nicht allein deshalb vollständig als Reisekosten Ihrer Vermietung gebucht werden, weil Sie währenddessen zusätzlich einen Termin an einem Mietobjekt wahrnehmen.

**Beispiel**

Sie verbringen fünf private Urlaubstage in Berlin und besuchen währenddessen einmal Ihre dort vermietete Wohnung.

{% hint style="warning" %}
Dann können **nicht** die gesamten Kosten der Reise Ihrer Vermietung zugerechnet werden.
{% endhint %}

Bei gemischt privat und vermietungsbezogen veranlassten Reisen muss geprüft werden, welche Kosten tatsächlich der Vermietung zugeordnet werden können. Rein vermietungsbezogene zusätzliche Aufwendungen können grundsätzlich gesondert abzugsfähig sein, bei gemischten Aufwendungen ist eine sachgerechte Aufteilung erforderlich.&#x20;

#### **Fahrten im Zusammenhang mit dem Kauf einer neuen Immobilie gesondert prüfen**

Fahrtkosten sind nicht automatisch laufende Reisekosten, nur weil die später erworbene Immobilie vermietet werden soll.

Entstehen Kosten **unmittelbar im Zusammenhang mit der Anschaffung einer konkreten Immobilie**, kann eine Zuordnung zu den Anschaffungskosten erforderlich sein.

Das betrifft beispielsweise Kosten, die unmittelbar durch einen bereits konkret verfolgten Immobilienerwerb verursacht werden.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**.

Wählen Sie den Eigentümer aus, dem die Reise beziehungsweise Fahrt tatsächlich zuzurechnen ist.

Bei größeren oder ungewöhnlichen Fahrtkosten sollte aus dem Beleg beziehungsweise dem **Buchungstext** zusätzlich hervorgehen:

* Reiseziel,
* Datum,
* betroffenes Mietobjekt,
* und Anlass der Fahrt.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Fahrt- und Reisekosten des Vermieters gehören grundsätzlich zur **Verwaltung seiner Vermietung** und sind keine umlagefähigen Betriebskosten des Mietobjekts.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

**Bewahren Sie insbesondere:**

* Fahrkarten und Tickets,
* Taxi- beziehungsweise Fahrdienstbelege,
* Rechnungen,
* Zahlungsnachweise,
* sowie bei Bedarf eine kurze Angabe zum **Reisezweck und betroffenen Mietobjekt**

auf.
