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# Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete

<figure><img src="/files/oaUruB2U3ZSTGL08DRdH" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **laufende Kosten von Software, Softwarelizenzen und cloudbasierten Diensten**, die Sie für Ihre Vermietungstätigkeit nutzen.

Typische Beispiele sind:

* **Immodio**
* Immobilienverwaltungssoftware,
* Buchhaltungssoftware,
* Cloud-Speicher,
* Dokumentenmanagement,
* Office-Software,
* PDF-Programme,
* digitale Signaturdienste,
* Software für Betriebskostenabrechnungen,
* Software zur Mieterverwaltung,
* oder andere **SaaS- beziehungsweise Software-Abonnements**.

Entscheidend ist, dass die Software tatsächlich der **Verwaltung und Erzielung Ihrer Vermietungseinnahmen** dient. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.&#x20;

**Typischer Fall: monatliches oder jährliches Software-Abonnement**

Sie nutzen beispielsweise Immodio für die Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilien und zahlen **15 € monatlich**

Dann entstehen im Jahr **15 € × 12 = 180 €** Softwarekosten.

Diese **180 €** buchen Sie auf die Kategorie **„**[**Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)**“**

Dasselbe gilt beispielsweise für eine jährlich abgerechnete Cloud- oder Softwarelizenz wie z. B. Microsoft 365.

#### **Dauerhaft gekaufte Software wird nicht auf diese Kategorie gebucht**&#x20;

Nicht jede Software wird als Abonnement gemietet. Sie können beispielsweise eine Softwarelizenz einmalig kaufen und anschließend dauerhaft nutzen. Ist dies bei Ihenn der Fall, verwenden Sie hierfür **nicht** die Kategorie "[Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)", sondern entweder

1. Die Kategorie "[Einmalig gekaufte EDV-Software und Computer Programme](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10027500-einmalig-gekaufte-edv-software-und-computer-programme.md)", wenn die Kosten für den Kauf der Software **über** 952€ brutto liegen, oder
2. die Kategorie "[Geringwertige Wirtschaftsgüter](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10066400-geringwertige-wirtschaftsgueter.md)", wenn die Kosten für den Kauf der Software **unter** 952€ brutto liegen.

#### **Was bedeutet SaaS?**

**SaaS** steht für **„Software as a Service“**.

Dabei kaufen Sie die Software regelmäßig nicht dauerhaft, sondern erhalten für die Dauer Ihres Abonnements Zugriff auf einen Online-Dienst.

Typische Merkmale sind:

* monatliche oder jährliche Gebühren,
* Nutzung über Browser oder App,
* automatische Updates,
* Speicherung beziehungsweise Verarbeitung in einer Cloud,
* Kündigung des Zugangs bei Vertragsende.

Solche laufenden Gebühren sind von der Anschaffung eines Computers oder eines anderen Geräts zu unterscheiden.

#### **Software und Hardware getrennt buchen**

Diese Kategorie ist ausschließlich für **Software beziehungsweise Softwaredienste** vorgesehen.

Nicht hierher gehören beispielsweise:

* Computer,
* Laptop,
* Monitor,
* Smartphone,
* Tablet,
* Drucker,
* Scanner,
* sonstige Hardware.

**Beispiel**

Sie kaufen:

* Laptop: **1.200 €**
* jährliche Softwarelizenz: **240 €**

Dann dürfen nicht die gesamten **1.440 €** auf diese Kategorie gebucht werden.

Die **240 € Softwarelizenz** gehören auf die Kategorie **„**[**Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)**“**

Der: **1.200-€-Laptop** ist dagegen eine Hardware-Anschaffung und muss entsprechend seiner eigenen Kostenart auf die Kategorie "[Computer, Laptop, PC, Tablet, Smartphone, Drucker](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10024400-computer-laptop-pc-tablet-smartphone-drucker.md)" gebucht werden.

#### **Private Mitbenutzung berücksichtigen**

Nutzen Sie eine Software sowohl:

* für Ihre Vermietung
* als auch privat,

darf grundsätzlich nur der **vermietungsbezogene Anteil** Ihrer Vermietung zugeordnet werden.

**Beispiel**

Eine Cloud- oder Office-Lizenz kostet **120 € jährlich**

Sie nutzen sie nachvollziehbar zu:

* **75 % für Ihre Vermietung**
* **25 % privat**

Dann entfallen grundsätzlich **120 € × 75 % = 90 €** auf Ihre Vermietung und dürfen auf diese Kategorie gebucht werden. Die übrigen **30 €** sind privat veranlasst und dürfen **nicht** auf diese Kategorie gebucht werden.

Bei einer Software, die ausschließlich für die Verwaltung Ihrer Mietobjekte verwendet wird, ist dagegen eine vollständige Zuordnung zur Vermietung möglich.

#### **Einrichtungs-, Onboarding- oder Supportkosten**

Softwareanbieter berechnen teilweise zusätzlich zur eigentlichen Lizenz beispielsweise:

* Einrichtungsgebühren,
* Datenmigration,
* Onboarding,
* Schulungen,
* Supportpakete,
* individuelle Konfiguration.

Sind diese Leistungen unmittelbar Bestandteil der Nutzung der Software für Ihre Vermietung, können sie ebenfalls vermietungsbezogene Software- beziehungsweise Dienstleistungskosten darstellen.

{% hint style="info" %}
Bei größeren individuellen Programmierungen oder der Entwicklung einer eigenen Software sollte dagegen gesondert geprüft werden, ob tatsächlich noch eine normale laufende Softwareleistung oder die Anschaffung beziehungsweise Herstellung eines eigenständigen Wirtschaftsguts vorliegt.
{% endhint %}

#### **Softwarekosten nicht mit Bürobedarf verwechseln**

Auch typische Büro- und Verbrauchsmaterialien gehören nicht auf diese Kategorie.

Beispielsweise:

* Papier,
* Briefumschläge,
* Ordner,
* Stifte,
* Druckerpatronen,
* Etiketten.

Diese Gegenstände sind **Bürobedarf** und keine Software. Sie werden in die Kategorie "[Bürobedarf (Druckerpatronen, Papier, etc.)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10024200-buerobedarf-druckerpatronen-papier-etc.md)" gebucht.

#### **Ausländische Softwareanbieter besonders prüfen**

Viele Cloud- und SaaS-Anbieter haben ihren Sitz nicht in Deutschland.

Erhalten Sie als Vermieter eine Rechnung eines ausländischen Softwareanbieters **ohne deutsche Umsatzsteuer**, bedeutet das nicht automatisch, dass umsatzsteuerlich nichts weiter zu beachten ist.

Bei bestimmten sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers kann nach § 13b UStG die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen. Das kann insbesondere auch für Unternehmer gelten, die ansonsten überwiegend oder ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze erzielen.&#x20;

Software und andere digitale Leistungen können umsatzsteuerlich als elektronisch erbrachte sonstige Leistungen einzuordnen sein.&#x20;

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, dessen Vermietungstätigkeit die Software tatsächlich dient.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Software zur:

* Immobilienverwaltung,
* Buchhaltung,
* Mieterverwaltung,
* Dokumentenverwaltung,
* Erstellung von Abrechnungen

gehört grundsätzlich zur **Verwaltungstätigkeit des Vermieters**. Solche Verwaltungskosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten des Mietobjekts.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

Bewahren Sie insbesondere **Rechnung, Lizenz- beziehungsweise Abonnementvertrag und Zahlungsnachweis** auf. Bei ausländischen Anbietern sollten zusätzlich die Angaben zum Sitz des Anbieters und zur Umsatzsteuerbehandlung nachvollziehbar bleiben.
