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# Sonstige Betriebskosten (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/xbOdLydEEZ9YYATO36Ic" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **sonstige laufende Betriebskosten Ihres Vermietungsobjekts, die auf den Mieter umgelegt werden können und für die in Immodio keine passendere spezielle Kategorie vorhanden ist**.

Die Kategorie entspricht insbesondere den **„sonstigen Betriebskosten“ nach § 2 Nr. 17 BetrKV**. Darunter fallen laufende Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die nicht bereits von den ausdrücklich genannten Betriebskostenarten des § 2 Nr. 1 bis 16 BetrKV erfasst werden.&#x20;

**Diese Kategorie ist eine Auffangkategorie**

Verwenden Sie diese Kategorie nur, wenn:

* die Kosten **laufend** durch das Grundstück, Gebäude oder dessen bestimmungsmäßigen Gebrauch entstehen,
* es sich tatsächlich um **Betriebskosten** und nicht um Reparatur-, Verwaltungs- oder Anschaffungskosten handelt,
* die konkrete Kostenart auf den Mieter umgelegt werden darf,
* die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist,
* und in Immodio **keine speziellere Kategorie** für diese Kostenart vorhanden ist.

{% hint style="warning" %}
Besteht bereits eine genau passende Immodio-Kategorie, verwenden Sie diese und nicht die allgemeine Kategorie **„**[**Sonstige Betriebskosten (umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10110010-sonstige-betriebskosten-umgelegt-auf-mieter.md)**“**.
{% endhint %}

#### **Welche Kosten können hier beispielsweise gebucht werden?**

Je nach Gebäude und Mietvertrag können hier beispielsweise regelmäßig anfallende Kosten erfasst werden für:

* regelmäßige Wartung oder Prüfung besonderer technischer Einrichtungen,
* wiederkehrende Prüfung von Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen,
* regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen,
* Wartung besonderer gemeinschaftlicher Anlagen,
* oder andere laufende Kosten des Gebäudes, die nicht bereits von einer spezielleren Betriebskostenart erfasst werden.

#### **Besonders wichtig: Die Kostenart muss im Mietvertrag konkret benannt sein**

Bei den **sonstigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV** reicht es nicht aus, wenn im Mietvertrag lediglich allgemein von "**sonstigen Betriebskosten**" gesprochen wird.

Die konkrete Kostenart, die später auf den Mieter umgelegt werden soll, muss grundsätzlich **hinreichend bestimmt im Mietvertrag bezeichnet sein**.

#### **Laufende Kosten und einmalige Anschaffungen unterscheiden**

Betriebskosten müssen grundsätzlich **laufend entstehen**. Nicht jede Ausgabe für das Gebäude wird deshalb zu Betriebskosten.

**Beispiel**

* Eine regelmäßige jährliche Prüfung einer technischen Einrichtung **250 €**→ kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ggf. eine Betriebskostenposition sein.
* Ein erstmaliger Kauf und Einbau der technischen Einrichtung **2.000 €**→ ist grundsätzlich keine laufenden Betriebskostenposition.

#### **Reparaturen gehören nicht auf diese Kategorie**

Ein besonders wichtiger Unterschied besteht zwischen:

* **Wartung beziehungsweise laufender Prüfung** und
* **Reparatur beziehungsweise Instandsetzung**.

Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören ausdrücklich **nicht** zu den Betriebskosten.&#x20;

**Beispiel: Prüfung und Reparatur auf derselben Rechnung**

Ein Fachunternehmen stellt in Rechnung:

* regelmäßige Prüfung: **300 €**
* Reparatur eines festgestellten Defekts: **700 €**

Gesamt: **1.000 €**

Die Rechnung darf nicht vollständig auf **„**[**Sonstige Betriebskosten (umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10110010-sonstige-betriebskosten-umgelegt-auf-mieter.md)**“** gebucht werden.

Bei Vorliegen der mietvertraglichen Voraussetzungen können die **300 € regelmäßige Prüfung** ggf. als Betriebskosten berücksichtigt werden.

Die **700 € Reparatur** dürfen dagegen **nicht** auf den Mieter umgelegt werden.

#### **Abgrenzung zu „Sonstige Abgaben und Kosten (umgelegt auf Mieter)“**

In Immodio gibt es außerdem die Kategorie:

**„Sonstige Abgaben und Kosten (umgelegt auf Mieter)“**

Die beiden Kategorien sollten nach dem tatsächlichen Charakter der Ausgabe unterschieden werden.

* **Sonstige laufende Betriebsleistung am Gebäude oder Grundstück** → **„**[**Sonstige Betriebskosten (umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10110010-sonstige-betriebskosten-umgelegt-auf-mieter.md)**“**
* **sonstige umlagefähige Abgabe beziehungsweise vergleichbare Kosten** → **„Sonstige Abgaben und Kosten (umgelegt auf Mieter)“**

#### **Abgrenzung zu „Sonstige betriebliche Aufwendungen“**

Ebenfalls zu unterscheiden ist die Kategorie **„**[**Sonstige betriebliche Aufwendungen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10109600-sonstige-betriebliche-aufwendungen.md)**“**

Diese ist für sonstige Aufwendungen des Eigentümers vorgesehen, die **nicht auf den Mieter umgelegt werden** und für die keine passendere Kategorie vorhanden ist.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Objekt**. Wählen Sie das Vermietungsobjekt aus, für das die sonstigen Betriebskosten tatsächlich entstanden sind.

Die Kosten können dadurch dem betreffenden Objekt und anschließend den zugehörigen Mietverhältnissen für die Betriebskostenabrechnung zugeordnet werden.

Dabei muss der jeweils für die Kostenart geltende beziehungsweise vertraglich vereinbarte Verteilerschlüssel beachtet werden.

#### **Schalter „Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“**

Diese Kategorie ist ausdrücklich für **umlagefähige Betriebskosten** vorgesehen.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **aktiviert** sein, wenn die betreffende Kostenart tatsächlich die Voraussetzungen für eine Umlage erfüllt.

Es muss jedoch geprüft werden, ob:

* echte laufende Betriebskosten vorliegen,
* keine Reparatur- oder Verwaltungskosten enthalten sind,
* und die konkrete sonstige Kostenart wirksam mit dem Mieter vereinbart wurde.

#### **Nicht auf diese Kategorie gehören**

Nicht hierher gehören insbesondere:

* Reparaturen,
* Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten,
* Verwaltungskosten,
* Anschaffung neuer Geräte oder Anlagen,
* Herstellungskosten,
* einmalige Investitionen,
* private Kosten des Eigentümers,
* nicht wirksam auf den Mieter übertragene Kosten,
* Kostenarten, für die in Immodio bereits eine **passendere spezielle Kategorie** vorhanden ist.

Gerade bei dieser Auffangkategorie sollten Sie **Rechnung, Leistungsbeschreibung und Mietvertrag** gemeinsam aufbewahren. So bleibt später nachvollziehbar, welche konkrete Kostenart abgerechnet wurde und auf welcher Grundlage sie auf den Mieter umgelegt werden durfte.
