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# Straßenreinigung, Kehrdienst

<figure><img src="/files/qUcQwlZqTU7e2L7qaKKz" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **laufend anfallende Kosten der öffentlichen oder privat organisierten Straßen- und Gehwegreinigung**, die dem ausgewählten Objekt zuzuordnen sind.

§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt hierzu ausdrücklich:

* Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung und
* Kosten entsprechender nicht öffentlicher Reinigungsmaßnahmen.

Die Kosten können grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Übernahme der Betriebskosten wirksam vereinbart wurde – was im Immodio-Mietvertrag entsprechend berücksichtigt wird.

### Was kann hier gebucht werden?

#### Öffentliche Straßenreinigungsgebühren

Buchen Sie hier insbesondere die regelmäßig erhobenen Gebühren der Gemeinde oder des kommunalen Straßenreinigungsbetriebs, zum Beispiel:

* Straßenreinigungsgebühren,
* Kehrgebühren,
* regelmäßige Gebühren für die Reinigung öffentlicher Fahrbahnen,
* Gebühren für die Reinigung öffentlicher Gehwege, soweit diese Leistung von der Gemeinde übernommen wird,
* laufende Bestandteile eines kommunalen Straßenreinigungsbescheids.

Maßgeblich ist der tatsächliche Gebührenbescheid. Welche Flächen, Reinigungsklassen, Häufigkeiten und Leistungen enthalten sind, richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

#### Nicht öffentliche Straßen- und Gehwegreinigung

Buchen Sie hier auch Kosten eines privaten Unternehmens oder einer anderen beauftragten Person, wenn die Reinigung nicht durch die Gemeinde ausgeführt wird.

Dazu können insbesondere gehören:

* regelmäßiges Kehren des Gehwegs vor dem Grundstück,
* Reinigung von Zugangswegen und privaten Gehwegen,
* regelmäßiges Kehren von Grundstückszufahrten,
* Reinigung befestigter gemeinschaftlicher Wege,
* Entfernen von Laub, Sand, Erde und gewöhnlichem Straßenabfall,
* Beseitigung von Papier, Verpackungen und sonstigen üblichen Verschmutzungen,
* regelmäßige Reinigung von Bord- und Randbereichen,
* unmittelbar erforderliche Arbeits- und Anfahrtskosten,
* laufende Kosten eines vertraglich beauftragten Kehrdienstes.

Die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen sind ausdrücklich von § 2 Nr. 8 BetrKV erfasst. Entscheidend ist, dass die Leistung der laufenden Straßen- oder Wegereinigung dient und nicht eine Reparatur, einmalige Sonderreinigung oder Gartenpflege darstellt.

### Welche Flächen gehören in diese Kategorie?

In Betracht kommen vor allem:

* öffentliche Gehwege, deren Reinigung dem Grundstückseigentümer übertragen wurde,
* private Wege zwischen Straße und Hauseingang,
* befestigte gemeinschaftliche Zugänge,
* gemeinschaftliche Zufahrten,
* sonstige Verkehrsflächen, die regelmäßig gekehrt werden müssen.

Die genaue Abgrenzung hängt vom Grundstück und dem Leistungsauftrag ab.

### Winterdienst und Straßenreinigung

Rechtlich können auch die Schnee- und Eisbeseitigung sowie das Streuen zu den Kosten der nicht öffentlichen Straßenreinigung gehören. In Immodio existiert hierfür jedoch bereits eine eigene Kategorie, welche Sie für den Winterdienst verwenden können: **"Hauswart, Hausmeister, Winterdienst, Schneeräumen (umgelegt auf Mieter)"**.

### Kostentragung und Reinigungspflicht unterscheiden

Eine mietvertragliche Vereinbarung über die Umlage der Straßenreinigungs- oder Winterdienstkosten regelt zunächst nur, **wer die Kosten trägt**. Sie überträgt nicht automatisch die tatsächliche Pflicht zum Kehren, Schneeräumen oder Streuen auf den Mieter.

Soll ein Mieter die Arbeiten selbst ausführen, ist eine gesonderte, hinreichend klare Regelung erforderlich.

Beauftragt der Vermieter einen externen Dienstleister, sollte er außerdem prüfen und dokumentieren, ob der Dienst ordnungsgemäß ausgeführt wird. Eine bloße Vergabe des Auftrags schließt die mietvertragliche Verantwortung des Vermieters nicht zwangsläufig aus.

### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **„Objekt“** aus und anschließend das Gebäude, für das die Kosten entstanden sind. Die Kosten werden anschließend nach der Wohnungfläche auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.

### Öffentliche Gebühren und private Kehrdienste getrennt prüfen

Es können sowohl kommunale Straßenreinigungsgebühren als auch Kosten eines privaten Kehrdienstes anfallen. Beide Positionen dürfen umgelegt werden, wenn sie tatsächlich unterschiedliche Leistungen betreffen.

Beispiel:

* Die Gemeinde reinigt die öffentliche Fahrbahn.
* Ein privater Dienst reinigt den Gehweg und den Zugang zum Haus.

### Einmalige Sonderreinigungen

Nicht jede Reinigung befestigter Flächen ist eine **laufende** Straßenreinigung.

Nicht in diese Kategorie gehören grundsätzlich:

* Reinigung nach Bau- oder Sanierungsarbeiten,
* Beseitigung von Bauschutt,
* Reinigung nach einem Brand- oder Wasserschaden,
* Entfernung von Öl, Farbe oder gefährlichen Stoffen,
* einmalige Beseitigung jahrelang angesammelter Verschmutzungen,
* Reinigung nach einer Veranstaltung des Vermieters,
* Beseitigung ausschließlich vom Vermieter verursachter Abfälle,
* Grundreinigung im Zusammenhang mit einer Neuvermietung,
* Kosten der Mängel- oder Schadensbeseitigung.

{% hint style="info" %}
Betriebskosten müssen laufend durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks entstehen. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
{% endhint %}

### Von einem bestimmten Mieter verursachte Verschmutzungen

Verursacht ein bestimmter Mieter schuldhaft eine außergewöhnliche Verschmutzung, handelt es sich nicht um gewöhnliche, auf alle Mieter zu verteilende Straßenreinigungskosten.

Das kann beispielsweise betreffen:

* ausgelaufene Flüssigkeiten,
* abgelagerten Bauschutt,
* größere Mengen Verpackungsmaterial,
* Verschmutzungen durch ein bestimmtes Gewerbe,
* unerlaubt abgestellte Gegenstände.

{% hint style="info" %}
Ist der Verursacher bekannt und die Verantwortlichkeit nachweisbar, kommt gegebenenfalls ein gesonderter Anspruch gegen diesen Mieter in Betracht. Die Kosten sollten nicht pauschal über diese Kategorie auf das gesamte Objekt verteilt werden.
{% endhint %}

### Reparaturen und Anschaffungen

Nicht in diese Kategorie gehören insbesondere:

* Reparatur beschädigter Gehwege,
* Austausch oder Neuverlegung von Gehwegplatten,
* Beseitigung von Stolperstellen,
* Erneuerung einer Zufahrt,
* Reparatur von Bordsteinen,
* Anschaffung von Kehrmaschinen,
* Kauf von Besen, Laubbläsern oder Reinigungsgeräten,
* Errichtung eines neuen Weges,
* bauliche Entwässerungsmaßnahmen,
* allgemeine Verwaltungskosten,
* Bußgelder und Vertragsstrafen.

Die Anschaffung langlebiger Arbeitsgeräte sowie die Reparatur oder Erneuerung befestigter Flächen sind keine laufenden Straßenreinigungskosten. Kleinere laufend verbrauchte Reinigungs- und Arbeitsmittel können dagegen Bestandteil der Dienstleistung sein, wenn sie unmittelbar für die regelmäßige Reinigung eingesetzt und nicht bereits anderweitig berechnet werden.

### Wenn der Vermieter selbst kehrt

Führt der Vermieter die umlagefähige Straßen- oder Gehwegreinigung selbst aus, darf er grundsätzlich den Betrag ansetzen, den ein geeigneter Dritter für eine gleichwertige Leistung berechnet hätte. Eine lediglich fiktive Umsatzsteuer darf **nicht** angesetzt werden.

Für eine nachvollziehbare Abrechnung sollten dokumentiert werden:

* gereinigte Flächen,
* Art und Umfang der Arbeiten,
* Reinigungstermine oder Reinigungsrhythmus,
* aufgewendete Zeit,
* verwendeter Vergleichspreis,
* Grundlage des Vergleichspreises,
* gegebenenfalls tatsächlich angefallene Materialkosten.

{% hint style="info" %}
Der angesetzte Preis darf nicht höher sein als die marktüblichen Kosten einer gleichwertigen Fremdleistung.
{% endhint %}

### Wirtschaftlichkeitsgebot

Der Vermieter muss auch bei der Organisation der Straßenreinigung auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten.

Prüfen Sie insbesondere:

* ob Reinigungsumfang und Häufigkeit erforderlich sind,
* ob Flächen doppelt durch Kommune und Privatdienst gereinigt werden,
* ob ein Hausmeister dieselbe Leistung bereits übernimmt,
* ob saisonal unterschiedliche Reinigungsintervalle sinnvoll sind,
* ob unnötige Sonderleistungen enthalten sind,
* ob bei erheblichen Preissteigerungen Vergleichsangebote sinnvoll sind.

Es muss nicht stets das günstigste Angebot gewählt werden. Die Kosten sollten aber sachlich nachvollziehbar und für das Objekt angemessen sein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung ausdrücklich.

### Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung

Bewahren Sie insbesondere auf:

* kommunale Straßenreinigungs- und Gebührenbescheide,
* Vertrag mit dem privaten Kehrdienst,
* genaue Leistungsbeschreibung,
* Rechnungen und Zahlungsnachweise,
* Aufstellung der gereinigten Flächen,
* Reinigungs- und Einsatznachweise,
* Abgrenzung zu Hausmeister und Winterdienst,
* Aufteilung bei mehreren Gebäuden,
* Nachweise zu Eigenleistungen,

Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Belege verlangen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen.
