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# Strom für Büro, Strom bei Leerstand (nicht umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/kNumrH5J8Oe4jmJ2pYZU" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Stromkosten, die Sie selbst im Zusammenhang mit Ihrer Vermietung tragen** und die **nicht** über die Betriebskostenabrechnung auf einen Mieter umgelegt werden.

Typische Anwendungsfälle sind insbesondere:

* Strom für ein **separates Büro**, das Sie für Ihre Immobilienverwaltung nutzen,
* Stromverbrauch einer **vorübergehend leerstehenden Mietwohnung**,
* Grund- beziehungsweise Bereitstellungskosten des Stromanschlusses während eines Leerstands,
* Strom für Besichtigungen oder notwendige Kontrollen während des Leerstands,
* oder andere unmittelbar Ihrer Vermietung zuzurechnende Stromkosten, die beim Eigentümer verbleiben.

Soweit die Aufwendungen wirtschaftlich mit Ihrer Vermietung zusammenhängen, können sie grundsätzlich Werbungskosten darstellen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur **Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen**.&#x20;

#### **Stromkosten während eines Leerstands**

Steht eine bisher vermietete Wohnung nach dem Auszug des Mieters vorübergehend leer, fallen häufig trotzdem Kosten an.

Beispielsweise:

* monatlicher Grundpreis des Stromvertrags,
* geringer Stromverbrauch für Beleuchtung bei Besichtigungen,
* Strom für notwendige Kontrollen,
* Strom für technische Geräte, die während des Leerstands erforderlich sind.

Diese Kosten können grundsätzlich weiterhin Ihrer Vermietung zugeordnet werden, solange Sie die Wohnung im Anschluss **weiterhin ernsthaft vermieten möchten**.

**Beispiel: Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen**

Ihr bisheriger Mieter zieht zum **31. März** aus und der neue Mieter zieht zum **1. Juni** ein.

Im April und Mai entstehen für die leerstehende Wohnung:

* Strom-Grundpreis: **30 €**
* Stromverbrauch: **20 €**

Gesamtkosten: **50 €**

Wenn Sie die Wohnung während dieser Zeit weiterhin aktiv zur Vermietung anbieten, können die **50 €** können auf die Kategorie **„**[**Strom für Büro, Strom bei Leerstand (nicht umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10120600-strom-fuer-buero-strom-bei-leerstand-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)**“** gebucht werden.

#### **Bei längerem Leerstand Vermietungsabsicht dokumentieren**

Bei einem kurzen Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen ist der Vermietungszusammenhang in der Regel offensichtlich.

Bei einem **länger andauernden Leerstand** wird es jedoch wichtiger, nachweisen zu können, dass die Wohnung tatsächlich weiterhin vermietet werden soll.

Geeignete Nachweise können beispielsweise sein:

* Immobilienanzeigen,
* Maklerauftrag,
* Nachrichten mit Mietinteressenten,
* Besichtigungstermine,
* Anpassungen der angebotenen Miete,
* sonstige dokumentierte Vermietungsbemühungen.

{% hint style="info" %}
Wird die Vermietungsabsicht dagegen endgültig aufgegeben und die Wohnung beispielsweise künftig privat genutzt, können anschließend anfallende Stromkosten nicht mehr der Vermietung zugerechnet werden.&#x20;
{% endhint %}

#### **Strom für ein separates Vermieterbüro**

Die Kategorie kann außerdem für Stromkosten eines **separaten Büros** verwendet werden, das tatsächlich Ihrer Vermietungstätigkeit dient.

**Beispiel**

Sie unterhalten ein separates Büro, von dem aus Sie ausschließlich Ihre Immobilien verwalten.

Dort erledigen Sie beispielsweise:

* Mieterverwaltung,
* Buchhaltung,
* Betriebskostenabrechnungen,
* Kommunikation mit Handwerkern,
* Vertragsverwaltung.

Für das Büro entstehen jährlich **600 € Stromkosten.**

Wird das Büro ausschließlich für Ihre Vermietung genutzt, können die **600 €** grundsätzlich dieser Kategorie zugeordnet werden.

#### **Häusliches Arbeitszimmer besonders beachten**

Befindet sich Ihr Büro dagegen **innerhalb Ihrer privaten Wohnung**, darf nicht einfach die gesamte Stromrechnung des Haushalts auf diese Kategorie gebucht werden.

Die Finanzverwaltung zählt den auf ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer entfallenden Anteil der **Energieaufwendungen** grundsätzlich zu den Arbeitszimmerkosten. Nutzungsorientierte Aufwendungen wie Energie können dabei entsprechend der tatsächlichen Nutzung beziehungsweise sachgerecht anteilig berücksichtigt werden.&#x20;

Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten allerdings besondere steuerliche Voraussetzungen. Wird beispielsweise anstelle tatsächlicher Arbeitszimmerkosten die **Jahrespauschale** beziehungsweise eine einschlägige **Tagespauschale** verwendet, dürfen dieselben Raumkosten nicht zusätzlich nochmals separat abgezogen werden.&#x20;

{% hint style="info" %}
Weitere Informationen zum Buchen von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer finden Sie [**hier**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10011900-arbeitszimmer-homeoffice.md).
{% endhint %}

#### **Allgemeinstrom eines vermieteten Gebäudes gehört nicht auf diese Kategorie**

Von den hier erfassten nicht umlagefähigen Stromkosten ist der **Allgemeinstrom eines Mietgebäudes** zu unterscheiden.

§ 2 Nr. 11 BetrKV zählt die Kosten des Stroms für die Beleuchtung insbesondere von:

* Zugängen,
* Fluren,
* Treppen,
* Kellern,
* Bodenräumen,
* Waschküchen,
* Außenbereichen

grundsätzlich zu den Betriebskosten. Kosten für Allgemeinstrom werden entsprechend auf die Kategorie "[Allgemein Strom (umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10006200-allgemein-strom-umgelegt-auf-mieter.md)" gebucht.

#### **Strom für Renovierungs- oder Baumaßnahmen gesondert prüfen**

Wird während eines Leerstands renoviert, können erhebliche Stromkosten beispielsweise durch:

* Bautrockner,
* Baumaschinen,
* elektrische Heizgeräte,
* Werkzeuge

entstehen.

Solche Kosten sollten nicht allein deshalb auf diese Kategorie gebucht werden, weil die Wohnung gerade leersteht.

Stehen die Stromkosten unmittelbar mit einer konkreten **Reparatur, Sanierung oder aktivierungspflichtigen Baumaßnahme** in Zusammenhang, kann es sachgerechter sein, sie dem jeweiligen zugrunde liegenden Vorgang zuzuordnen.

#### **Guthaben und Nachzahlungen des Stromversorgers**

Erhalten Sie für einen Leerstandszeitraum eine Jahresabrechnung des Energieversorgers, sollte wirtschaftlich der tatsächlich von Ihnen getragene Stromaufwand erfasst werden.

**Beispiel**

* Während des Leerstands haben Sie Vorauszahlungen von **300 €** geleistet.
* Die Jahresabrechnung ergibt tatsächliche Kosten von **250 €** und ein Guthaben von **50 €**

Dann verbleiben wirtschaftlich **250 € Stromkosten** bei Ihnen.

Dieses Guthaben beziehungsweise die Erstattung müssen dann entsprechend als **Einnahme** auf diese Kategorie gebucht werden.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, der die Stromkosten tatsächlich wirtschaftlich trägt.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Diese Kategorie ist ausdrücklich für **nicht auf den Mieter umgelegte Stromkosten** vorgesehen. Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* **Stromrechnungen und Jahresabrechnungen**,
* Zahlungsnachweise,
* Stromvertrag beziehungsweise Vertragsbestätigung,
* Zählernummer und gegebenenfalls Zählerstände,
* Nachweis des Leerstandszeitraums,
* bei längerem Leerstand **Nachweise über Ihre Vermietungsbemühungen**,
* bei einem Vermieterbüro gegebenenfalls Unterlagen zur ausschließlichen beziehungsweise anteiligen Nutzung,
* und bei einer Aufteilung von Stromkosten eine nachvollziehbare **Berechnung des vermietungsbezogenen Anteils**.

So bleibt später nachvollziehbar, **warum die Stromkosten Ihrer Vermietung zugeordnet wurden und weshalb sie nicht über die Betriebskostenabrechnung an einen Mieter weitergegeben wurden**.
