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# Sonstige Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/Jwhc3gNCzwcC7XQQBwju" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Versicherungsbeiträge**, die mit Ihrer Vermietung zusammenhängen, deren Kosten aber nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umgelegt werden.

Typische Beispiele können insbesondere sein:

* eine **Vermieter-Rechtsschutzversicherung**,
* eine **Mietausfallversicherung**,
* eine ausschließlich der Vermietung dienende Vermögensschadenhaftpflicht,
* oder andere vermietungsbezogene Versicherungen, die nicht zu den umlagefähigen Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes gehören.

Versicherungsbeiträge können grundsätzlich Werbungskosten sein, soweit sie wirtschaftlich mit der Erzielung Ihrer Mieteinnahmen zusammenhängen. § 9 EStG nennt Versicherungsbeiträge ausdrücklich, soweit sich diese auf Gebäude oder andere Gegenstände beziehen, die der Einnahmeerzielung dienen.&#x20;

#### **Vermieter-Rechtsschutz**

Sie schließen für Ihre vermieteten Wohnungen eine spezielle Vermieter-Rechtsschutzversicherung ab.

Diese deckt beispielsweise rechtliche Auseinandersetzungen wegen:

* Mietrückständen,
* Kündigungen,
* Räumungsklagen,
* Streitigkeiten aus Mietverträgen,
* oder anderer mietrechtlicher Konflikte.

Jährlicher Versicherungsbeitrag: **450 €**

Da die Versicherung ausschließlich Ihre Vermietung betrifft, können die **450 €** vollständig auf die Kategorie **„**[**Sonstige Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10142500-versicherungen-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)**“** gebucht werden.

#### **Nicht mit umlagefähigen Gebäudeversicherungen verwechseln**

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Versicherungen, deren Kosten grundsätzlich zu den **umlagefähigen Betriebskosten** gehören können.

Hierfür gibt es in Immodio eine eigene Kateogrie "[Versicherungen für Gebäude (umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10142700-versicherungen-fuer-gebaeude-umgelegt-auf-mieter.md)".

§ 2 Nr. 13 BetrKV nennt insbesondere die Kosten für:

* Versicherung des Gebäudes gegen **Feuer**,
* **Sturm**,
* **Wasser**,
* sonstige **Elementarschäden**,
* **Glasversicherung**,
* Haftpflichtversicherung für das **Gebäude**,
* Haftpflichtversicherung für den **Öltank**,
* Haftpflichtversicherung für den **Aufzug**.&#x20;

Diese Versicherungen dienen unmittelbar dem Schutz des Gebäudes beziehungsweise den damit verbundenen Haftungsrisiken und können bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.&#x20;

#### **Versicherung muss tatsächlich mit der Vermietung zusammenhängen**

Nicht jede Versicherung des Eigentümers darf über diese Kategorie als Werbungskosten der Vermietung erfasst werden.

Nicht hierher gehören beispielsweise rein private:

* Privathaftpflichtversicherungen,
* Hausratversicherungen der eigenen Wohnung,
* private Rechtsschutzversicherungen ohne Vermieteranteil,
* Lebensversicherungen,
* private Kranken- oder Unfallversicherungen.

#### **Gemischte Versicherung aufteilen**

Ein Versicherungsvertrag kann gleichzeitig private und vermietungsbezogene Risiken abdecken.

Dann sollte nicht automatisch die **gesamte Versicherungsprämie** Ihrer Vermietung zugerechnet werden.

**Beispiel**

Ihre Rechtsschutzversicherung kostet: **600 € jährlich**

Davon weist der Versicherer aus:

* privater Rechtsschutz: **400 €**
* Vermieter-Rechtsschutz: **200 €**

Dann gehören grundsätzlich nur die **200 €** zur Vermietung und somit auf die Kategorie **„**[**Sonstige Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10142500-versicherungen-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)**“.**  Die privaten **400 €** gehören **nicht** auf diese Kategorie.

#### **Versicherungsleistungen bei einem Schaden ebenfalls beachten**

Tritt ein Versicherungsfall ein und erhalten Sie später eine Zahlung des Versicherers, ist diese Zahlung als eigener Vorgang als "**Einnahme**" zu verbuchen.

**Beispiel**

Sie zahlen für die Beseitigung eines versicherten Schadens: **5.000 €**

Der Versicherer erstattet anschließend: **4.000 €**

Die Versicherungsprämie und eine spätere Schadenserstattung werden nun getrennt voneinander einmal als **Ausgabe** und einmal als **Einnahme** in der Kategorie „[Sonstige Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10142500-versicherungen-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)“ erfasst.

#### **Versicherungsbeiträge enthalten grundsätzlich keine normale Umsatzsteuer**

Auf einer Versicherungsprämie wird regelmäßig **keine Umsatzsteuer mit 19 %** ausgewiesen.

Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses sind nach § 4 Nr. 10 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Versicherungsbeiträge können stattdessen der gesonderten **Versicherungsteuer** unterliegen.&#x20;

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, der den Versicherungsbeitrag tatsächlich trägt.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Diese Kategorie ist ausdrücklich für Versicherungen vorgesehen, deren Beiträge **nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden**.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“ muss daher deaktiviert bleiben**.

Für Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die nach § 2 Nr. 13 BetrKV grundsätzlich umlagefähig sind und tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden, verwenden Sie die dafür vorgesehene Kategorie "[Versicherungen für Gebäude (umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10142700-versicherungen-fuer-gebaeude-umgelegt-auf-mieter.md)".

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* **Versicherungsschein beziehungsweise Versicherungsvertrag**,
* Beitrags- beziehungsweise Jahresrechnung,
* Zahlungsnachweise,
* Beschreibung des versicherten Risikos,
* bei Kombinationsversicherungen eine **Aufteilung des Beitrags** auf private und vermietungsbezogene Bestandteile,
* bei mehreren Eigentümern die verwendete Kostenaufteilung,
* Nachträge und Beitragsanpassungen,
* Schadenmeldungen,
* Abrechnungen und Zahlungen des Versicherers im Schadensfall.

So bleibt auch später nachvollziehbar, **warum eine Versicherung Ihrer Vermietung zugeordnet wurde und weshalb ihre Kosten nicht auf die Mieter umgelegt wurden**.&#x20;
