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# Versicherungen für Gebäude (umgelegt auf Mieter)

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Diese Kategorie verwenden Sie für **laufende Prämien von Sach- und Haftpflichtversicherungen**, die unmittelbar dem Schutz des ausgewählten Gebäudes, seiner Anlagen sowie seiner Bewohner und Besucher dienen.

Die Kosten solcher Versicherungen gehören grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Eine Weiterberechnung an die Mieter setzt jedoch voraus, dass die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde – was im Immodio-Mietvertrag selbstverständlich der Fall ist. § 2 Nr. 13 BetrKV nennt ausdrücklich die Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden sowie die Glas-, Gebäudehaftpflicht-, Öltank- und Aufzugshaftpflichtversicherung.

#### Was kann hier gebucht werden?

Dazu können insbesondere gehören:

* Wohngebäudeversicherung,
* Feuerversicherung für das Gebäude,
* Leitungswasserversicherung,
* Sturm- und Hagelversicherung,
* Elementarschadenversicherung, beispielsweise gegen Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck – abhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang,
* Gebäude- oder Gebäudeglasversicherung,
* Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
* Haftpflichtversicherung für einen Heizöl- oder anderen Öltank,
* Haftpflichtversicherung für einen Personen- oder Lastenaufzug,
* sonstige Sach- und Haftpflichtversicherungen, soweit sie konkret dem Schutz des Gebäudes, seiner Anlagen, Bewohner oder Besucher dienen.

Entscheidend ist, dabei immer, dass die Versicherung einen hinreichenden Bezug zum Gebäude und dessen bestimmungsgemäßer Nutzung besitzt.

#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **„Objekt“** aus und anschließend das Gebäude, auf das sich die Versicherungsprämie bezieht.

Versichert eine Police mehrere Gebäude, teilen Sie die Rechnung anhand der Aufstellung des Versicherers, der versicherten Werte oder eines anderen sachgerechten und nachvollziehbaren Maßstabs auf.

#### Verteilung auf die Mieter

Wurde kein anderer wirksamer Verteilerschlüssel vereinbart, werden diese Kosten bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt. Versicherungsprämien sind nicht vom individuellen Verbrauch eines Mieters abhängig.

#### Paket- und Sammelversicherungen sorgfältig prüfen

Versicherungsrechnungen enthalten häufig mehrere Bausteine. Buchen Sie nur die Bestandteile, die tatsächlich umlagefähige Gebäude-, Sach- oder Haftpflichtversicherungen betreffen.

Enthält eine Rechnung zusätzlich **nicht umlagefähige Versicherungen**, müssen diese Anteile vor der Verteilung herausgerechnet werden. Diese können Sie auf die Kategorie **"Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)"** buchen.

Das betrifft beispielsweise Policen, in denen neben der Gebäudeversicherung, noch weitere Bestandteile gemeinsam versichert sind:

* private Haftpflichtversicherung des Vermieters,
* Vermieter-Rechtsschutzversicherung,
* Hausratversicherung,
* Vermögensschadenhaftpflicht,
* Versicherungen für ein Verwaltungsbüro,
* sonstige ausschließlich persönliche oder wirtschaftliche Risiken des Vermieters.

Bitten Sie den Versicherer bei einer Sammelrechnung möglichst um eine Aufschlüsselung der einzelnen Versicherungsbausteine und der darauf entfallenden Prämien.

#### Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll

Nicht hierher gehören insbesondere:

* private Haftpflichtversicherungen des Vermieters,
* Hausrat- oder Inhaltsversicherungen für dessen persönliche Gegenstände,
* Vermieter- oder Grundstücksrechtsschutzversicherungen,
* Versicherungen gegen allgemeine Mietrückstände,
* Kredit-, Darlehens- oder Restschuldversicherungen,
* Versicherungen für die Hausverwaltung oder deren Mitarbeiter,
* Bauleistungs- und Bauherrenversicherungen für einmalige Bauvorhaben,
* Versicherungen für Fahrzeuge, Photovoltaik- oder Gewerbeanlagen ohne unmittelbaren Bezug zur gemeinschaftlichen Gebäudenutzung,
* Versicherungen, die ausschließlich das unternehmerische oder finanzielle Risiko des Eigentümers schützen.

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Solche Kosten sind entweder keine laufenden Betriebskosten oder dienen nicht dem Schutz des Gebäudes, seiner Bewohner und Besucher. Diese können für Ihre eigene Buchhaltung auf die Kategorie **"Versicherungen (nicht umgelegt auf Mieter)"** gebucht werden.
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#### Sonderfall: Mietausfall in der Gebäudeversicherung

Ist in einer Gebäudeversicherung auch ein zeitlich begrenzter Mietausfall **infolge eines versicherten Gebäudeschadens** mitversichert, muss dieser Prämienanteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs **nicht** herausgerechnet werden. Die gesamte Prämie kann umlagefähig bleiben, weil die Versicherung weiterhin der Wiederherstellung und Absicherung des Gebäudes nach einem Versicherungsfall dient.

Davon zu unterscheiden ist eine eigenständige Mietausfall- oder Mietnomadenversicherung, die den Vermieter allgemein gegen ausbleibende Mietzahlungen absichert. Diese schützt in erster Linie dessen wirtschaftliches Risiko und sollte nicht in dieser Kategorie auf die Mieter verteilt werden.

#### Wichtig: Nur Versicherungsprämien buchen

Buchen Sie hier grundsätzlich nur die **laufenden Versicherungsbeiträge einschließlich der auf der Rechnung enthaltenen laufenden Preisbestandteile**.

Nicht als Versicherungsprämien umlagefähig sind insbesondere:

* eine im Schadensfall gezahlte Selbstbeteiligung,
* nicht vom Versicherer übernommene Schadenskosten,
* Reparatur- und Wiederherstellungskosten,
* Kosten für die Beseitigung eines Schadens,
* Gutachter- oder Rechtsanwaltskosten des Vermieters,
* Schadenersatzzahlungen,
* Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines Versicherungsfalls.

Selbstbeteiligungen und Schadenskosten sind keine regelmäßig anfallenden Versicherungsprämien. Reparatur- und Wiederherstellungskosten können zudem Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten sein, die ausdrücklich **nicht** zu den Betriebskosten gehören.

#### Wirtschaftlichkeitsgebot beachten

Auch bei grundsätzlich umlagefähigen Versicherungen muss der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Der Versicherungsschutz sollte zum Gebäude, zu dessen Nutzung und zu den vorhandenen Risiken passen.

Das bedeutet **nicht**, dass zwingend der günstigste Tarif abgeschlossen werden muss. Unnötige Doppelversicherungen, offensichtlich überhöhter Versicherungsschutz oder sachlich nicht begründbare Mehrkosten können jedoch zu Einwendungen der Mieter führen.

Prüfen Sie daher:

* ob Gebäude und Adresse korrekt erfasst sind,
* ob die Versicherungssumme noch zum Gebäude passt,
* ob Anbauten, Aufzüge, Öltanks oder Nutzungsänderungen gemeldet wurden,
* ob Risiken doppelt versichert sind,
* ob nicht umlagefähige Zusatzbausteine enthalten sind,
* ob günstigere, vergleichbare Tarife verfügbar sind,

#### Unterlagen für die Abrechnung

Bewahren Sie insbesondere folgende Unterlagen auf:

* Versicherungsschein,
* Beitragsrechnung,
* Nachträge zum Versicherungsvertrag,
* Aufschlüsselung der einzelnen Versicherungsbausteine,
* Zahlungsnachweise,
* Berechnung bei Policen für mehrere Objekte,
* Nachweise über herausgerechnete, nicht umlagefähige Anteile,

Mieter können Einsicht in die Belege verlangen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen. Die Unterlagen sollten deshalb erkennen lassen, welches Objekt, welcher Versicherungszeitraum und welche Risiken versichert wurden.
