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# Verwendung der Erhaltungsrücklage / Rücklagenverwendung durch WEG

<figure><img src="/files/ZEvUymrV0xhayfsS9yk4" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn Ihre WEG im Abrechnungsjahr **Gelder aus der Erhaltungsrücklage tatsächlich für eine Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme verwendet hat**.

Anders als bei der Einzahlung in die Erhaltungsrücklage kann die tatsächliche Verwendung der angesparten Mittel bei einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich relevant sein.

Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie den Betrag im Jahr der Verwendung nicht erneut von Ihrem eigenen Bankkonto bezahlt haben. Entscheidend ist, dass die WEG zuvor angesparte Rücklagen für eine konkrete Maßnahme am Gemeinschaftseigentum eingesetzt hat.

#### Was kann hier gebucht werden?

Buchen Sie hier den **auf Ihre Einheit entfallenden Anteil der tatsächlich verwendeten Erhaltungsrücklage**, soweit die Rücklage für steuerlich als Erhaltungsaufwand zu behandelnde Maßnahmen verwendet wurde.

Typische Beispiele können sein:

* Reparaturen am Dach,
* Instandsetzung der Fassade,
* Reparaturen an gemeinschaftlichen Leitungen,
* Reparaturen an der zentralen Heizungsanlage,
* Instandsetzung des Treppenhauses,
* Reparaturen am Aufzug,
* Instandsetzung von Balkonen oder anderen Teilen des Gemeinschaftseigentums,
* Reparaturen an Tiefgarage, Keller oder gemeinschaftlichen Außenanlagen,
* sonstige Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Maßgeblich ist nicht die Höhe Ihrer früheren Einzahlungen in die Rücklage, sondern der **auf Ihre Eigentumswohnung entfallende Anteil der im jeweiligen Jahr tatsächlich verwendeten Rücklage**.

#### Wo finde ich den Betrag?

Die Rücklagenverwendung kann je nach WEG-Verwaltung unterschiedlich bezeichnet und dargestellt werden.

Achten Sie insbesondere auf Bezeichnungen wie:

* Verwendung der Erhaltungsrücklage,
* Entnahme aus der Erhaltungsrücklage,
* Rücklagenentnahme,
* Verwendung der Instandhaltungsrücklage,
* aus Rücklage finanzierte Maßnahmen,
* Entwicklung der Erhaltungsrücklage.

Die entsprechenden Angaben können sich in der WEG-Abrechnung, der Einzelabrechnung, einer Rücklagenentwicklung oder in zusätzlichen Anlagen der Hausverwaltung befinden.

{% hint style="info" %}
Übernehmen Sie **nicht den gesamten von der WEG verwendeten Betrag**, sondern nur den Anteil, der auf Ihre Eigentumswohnung entfällt.
{% endhint %}

#### Unterschied Verwendung und Entnahme beachten

Entscheidend ist die **tatsächliche Verwendung der Rücklage für eine konkrete Maßnahme**. Eine reine Umbuchung oder Übertragung von Geld zwischen verschiedenen Konten der WEG stellt noch keine steuerlich relevante Erhaltungsmaßnahme dar.

Prüfen Sie daher insbesondere, ob die ausgewiesene Rücklagenentnahme tatsächlich verwendet oder lediglich auf ein anderes Konto der WEG umgebucht wurde.

#### Steuerliche Behandlung

Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage können bei einer vermieteten Eigentumswohnung zunächst noch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Erst wenn die WEG die angesparten Mittel tatsächlich verwendet, kann der entsprechende Anteil steuerlich berücksichtigt werden.

Allerdings ist **nicht jede Rücklagenverwendung automatisch sofort als Werbungskosten abziehbar**.

Bei gewöhnlichen Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen handelt es sich idR. um Erhaltungsaufwand. Umfangreiche Baumaßnahmen können steuerlich jedoch beispielsweise als Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise als anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen sein und dürfen dann nicht einfach vollständig als laufender Erhaltungsaufwand angesetzt werden.

Das kann insbesondere bei größeren Erweiterungen, grundlegenden Umgestaltungen oder umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen relevant sein.

{% hint style="info" %}
Ist die steuerliche Einordnung einer größeren Maßnahme unklar, sollten Sie diese vor der Buchung prüfen beziehungsweise mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
{% endhint %}

#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung das **Objekt** aus, zu dem die Eigentumswohnung gehört. Buchen Sie dabei nur den Anteil der Rücklagenverwendung, der Ihrer Eigentumswohnung beziehungsweise Ihrem Miteigentumsanteil tatsächlich zugeordnet wurde.

#### Nicht auf den Mieter umlegen

Die Verwendung der Erhaltungsrücklage dient typischerweise der Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Buchung dient insbesondere der korrekten Abbildung der Aufwendungen des Vermieters und deren steuerlicher Zuordnung im [**DATEV-Export**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/datev-export.md) an Ihren Steuerberater.

{% hint style="warning" %}
Diese Kosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und werden daher **nicht auf den Mieter umgelegt**.
{% endhint %}

#### Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll

Nicht hier buchen:

* Ihre Einzahlung in die Erhaltungsrücklage,
* den gesamten Stand der Erhaltungsrücklage,
* Ihren rechnerischen Anteil am vorhandenen Rücklagenbestand,
* bloße Umbuchungen innerhalb der WEG ohne konkrete Erhaltungsmaßnahme,
* umlagefähige Betriebskosten der WEG,
* Verwaltungskosten der WEG,
* Reparaturen an Ihrem Sondereigentum, die Sie selbst unmittelbar beauftragt und bezahlt haben,
* Maßnahmen, die steuerlich als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu behandeln sind,
* bereits anderweitig in Immodio erfasste Erhaltungsmaßnahmen.

Für Ihre Einzahlung in die Rücklage verwenden Sie stattdessen die Kategorie **„Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage laut WEG-Abrechnung“**.

#### Unterlagen für die Buchhaltung und Steuererklärung

Bewahren Sie insbesondere auf:

* WEG-Jahresabrechnung,
* Einzelabrechnung Ihrer Eigentumswohnung,
* Rücklagenentwicklung,
* Vermögensbericht,
* Beschlüsse der Eigentümerversammlung zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme,
* Aufstellung der aus der Rücklage finanzierten Maßnahmen,
* Nachweis über den auf Ihre Einheit entfallenden Anteil,
* gegebenenfalls Rechnungen oder Kostenaufstellungen der zugrunde liegenden Maßnahme.

Diese Unterlagen helfen insbesondere dabei nachzuweisen, **wann, in welcher Höhe und wofür die Erhaltungsrücklage tatsächlich verwendet wurde**.
