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# Vorauszahlung Nebenkosten / Betriebskosten

<figure><img src="/files/DvlyRuz0IOiW8DT9QRcG" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Verwenden Sie diese Kategorie für Nebenkosten- oder Betriebskostenbeträge, die mit dem Mieter als monatliche **Vorauszahlung** vereinbart wurden.

Erfassen Sie hier nur Zahlungen, die der Mieter tatsächlich als **Nebenkosten- bzw. Betriebskostenvorauszahlung** geleistet hat und die zum Abrechnungszeitraum gehören. Nicht gezahlte Vorauszahlungen sollten nicht als Zahlung eingetragen werden. Sie sind zunächst ein Zahlungsrückstand des Mieters und würden die Abrechnung fälschlich zugunsten des Mieters mindern.

Eine **Vorauszahlung** ist ein Abschlag auf die später abzurechnenden Betriebskosten. Anders als eine **Pauschale** wird sie mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Dadurch kann sich in der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben.

Weitere Informationen zur Betriebskostenvorauszahlung finden Sie [hier](/anleitung/mietverhaltnisse/mietverhaltnis-anlegen/betriebskosten/vorauszahlung-der-betriebskosten.md).

Achten Sie außerdem darauf, ob im Mietvertrag eine **Vorauszahlung** oder eine **Pauschale** vereinbart wurde. Dies können Sie unter [**Details des Mietverhältnisses**](/anleitung/mietverhaltnisse/mietverhaltnis-ubersicht/details-mietverhaltnis.md) einsehen.

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**Nicht in diese Kategorie gehören** Kaltmiete, Mietkautionen, Nachzahlungen aus einer bereits erstellten Betriebskostenabrechnung oder pauschal vereinbarte Nebenkostenbeträge.
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