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# Vorauszahlung Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)

<figure><img src="/files/TN03TfnNyASMYCuMHzm8" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Verwenden Sie diese Kategorie für Nebenkosten- oder Betriebskostenvorauszahlungen, wenn Sie die Mietsache an Angehörige vermieten und mit diesen eine **Vorauszahlung** vereinbart wurde.

Eine Vorauszahlung ist ein Abschlag auf die später abzurechnenden Betriebskosten. Anders als eine Pauschale wird sie mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Dadurch kann sich in der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben.

Weitere Informationen zur Betriebskostenvorauszahlung finden Sie [hier](/anleitung/mietverhaltnisse/mietverhaltnis-anlegen/betriebskosten/vorauszahlung-der-betriebskosten.md).

### Besonderheit bei Vermietung an Angehörige

Bei Mietverhältnissen mit Angehörigen sollten die vereinbarten und tatsächlich gezahlten Beträge besonders nachvollziehbar dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft hier regelmäßig, ob der Mietvertrag fremdüblich ist und die Zahlungen tatsächlich wie vereinbart geleistet werden.

Für die steuerliche Prüfung der Miethöhe wird grundsätzlich die **Bruttomiete** betrachtet. Dazu gehören neben der Kaltmiete auch die umlagefähigen Betriebskosten, also z. B. eine vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Liegt die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Bruttomiete deutlich unter der ortsüblichen Miete, kann das Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug haben.

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Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt hierfür insbesondere die Grenzen von 66 % und 50 % der ortsüblichen Miete. Weitere Infos dazu finden Sie [hier](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Haus_und_Grund/2025-07-29_Merkblatt_zur_verbilligten_Vermietung.pdf). Hierbei handelt es sich um keine Steuerberatung und im Einzelfall sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
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Erfassen Sie hier nur Vorauszahlungen, die im Mietvertrag tatsächlich vereinbart wurden und vom Angehörigen auch bezahlt wurden. Nicht gezahlte, erlassene oder nur intern verrechnete Beträge sollten nicht als Zahlung gebucht werden.
