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# Wartung für Website, Homepage etc.

<figure><img src="/files/7OVBUBizhqCYmqQOHfZE" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für laufende Pflege-, Wartungs- und Aktualisierungskosten einer Website beziehungsweise Homepage, die Sie für Ihre Vermietungstätigkeit einsetzen.

Gemeint sind insbesondere Kosten dafür, eine bereits bestehende Internetseite **technisch funktionsfähig, sicher und aktuell zu halten**, ohne dass dadurch eine vollständig neue Website oder ein wesentlich neuer Internetauftritt geschaffen wird.

Eine vermietungsbezogene Website kann beispielsweise dazu dienen:

* freie Wohnungen oder andere Mietobjekte zu präsentieren,
* Mietinteressenten Informationen bereitzustellen,
* Kontakt- oder Besichtigungsanfragen entgegenzunehmen,
* Informationen für bestehende Mieter bereitzustellen,
* oder Ihre Vermietung beziehungsweise Immobilienverwaltung nach außen darzustellen.

#### **Was kann auf diese Kategorie gebucht werden?**

Hier können insbesondere Kosten gebucht werden für:

* technische Wartung einer bestehenden Website,
* regelmäßige Sicherheitsupdates,
* Updates des verwendeten Content-Management-Systems,
* Beseitigung technischer Fehler,
* Reparatur fehlerhafter Funktionen,
* Anpassung an neue Browser- oder technische Anforderungen,
* Aktualisierung bestehender Inhalte,
* Austausch veralteter Texte oder Bilder,
* Pflege von Objektangeboten,
* kleinere Layoutanpassungen,
* Optimierung der mobilen Darstellung,
* regelmäßige Datensicherungen, soweit diese Bestandteil der Websitewartung sind,
* oder laufende Wartungsverträge mit einer Webagentur.

**Beispiel: laufender Wartungsvertrag für Ihre Website**

Sie betreiben eine Website, auf der Sie Ihre freien Mietwohnungen präsentieren.

Eine Webagentur übernimmt:

* Sicherheitsupdates,
* technische Fehlerbehebung,
* Aktualisierung des Systems,
* kleinere Änderungen an bestehenden Seiten.

Hierfür zahlen Sie **50 € monatlich**

Jahresbetrag: **50 € × 12 = 600 €**

Diese **600 €** können grundsätzlich auf die Kategorie **„**[**Wartung für Website, Homepage etc.**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10147400-wartung-fuer-website-homepage-etc.md)**“** gebucht werden.

#### **Softwarelizenz und Websitewartung unterscheiden**

In Immodio gibt es die Kategorie: **„**[**Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)**“.** Diese sollte von der eigentlichen Websitewartung unterschieden werden.

**Beispiel**

Ihre Webagentur berechnet:

* **600 €** für technische **Wartung und Aktualisierung**. Diese Kosten werden auf die Kategorie → „[Wartung für Website, Homepage etc.](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10147400-wartung-fuer-website-homepage-etc.md)“ gebucht
* Zusätzlich bezahlen Sie **120 €** jährlich für eine eigenständige **Software- beziehungsweise Plugin-Lizenz**. Sofern es sich tatsächlich um eine reine Softwarelizenz handelt, werden diese Kosten auf die Kategorie → "[Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)" gebucht.

{% hint style="info" %}
Bei einer Rechnung, in der Wartung, Lizenzen und weitere Leistungen gemeinsam enthalten sind, müssen die einzelnen Leistungen entsprechend getrennt gebucht werden.
{% endhint %}

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, dessen Vermietungstätigkeit die Website tatsächlich dient.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Die Wartung einer Website oder Homepage des Vermieters gehört zur **Werbung beziehungsweise Verwaltung seiner Vermietungstätigkeit**.

Diese Kosten entstehen **nicht** durch den laufenden bestimmungsmäßigen Gebrauch des Mietgebäudes und sind keine Betriebskosten des Mieters.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* **Rechnung der Webagentur beziehungsweise des Dienstleisters**,
* Wartungs- oder Servicevertrag,
* Zahlungsnachweise,
* Leistungsbeschreibung der durchgeführten Arbeiten,
* bei gemischter Nutzung die Berechnung des vermietungsbezogenen Anteils,
* getrennte Rechnungen beziehungsweise Positionen für Softwarelizenzen, Hosting oder andere Zusatzleistungen,
