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# Wasser und Entwässerung laut WEG-Abrechnung (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/ae9IhbXuDTeqsogSGivp" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer **Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)** ist und Ihnen bereits eine fertige **WEG-Jahresabrechnung** bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.

Buchen Sie hier die Kosten für **Wasser und Entwässerung**, die in der WEG-Abrechnung für die vermietete Einheit ausgewiesen sind und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu können zum Beispiel gehören:

* Frischwasser / Kaltwasser
* Schmutzwasser / Abwasser
* Entwässerung
* Kanalgebühren
* Niederschlagswasser, sofern es in der WEG-Abrechnung gemeinsam mit Wasser und Entwässerung ausgewiesen wird

#### Zuordnung

* Gab es im Abrechnungsjahr **keinen unterjährigen Mieterwechsel**, dann ordnen Sie die Buchung der jeweils betroffenen Einheit oder dem Mietverhältnis zu.
* Gab es einen **unterjährigen Mieterwechsel** und die **Kosten betreffen nur ein bestimmtes Mietverhältnis**, dann buchen Sie diese auf das entsprechende Mietverhältnis.
* Gab es einen **unterjährigen Mieterwechsel**, die **Kosten betreffen anteilig mehrere Mietverhältnisse** und die Kosten werden in der WEG-Abrechnung **bereits auf die einzelnen Mietverhältnisse aufgeteilt**, dann buchen Sie diese auf das entsprechende Mietverhältnis.
* Gab es einen **unterjährigen Mieterwechsel**, die **Kosten betreffen anteilig mehrere Mietverhältnisse** und die Kosten werden in der WEG-Abrechnung **nicht** bereits auf die einzelnen Mietverhältnisse aufgeteilt, dann buchen Sie diese auf die entsprechende Einheit.
