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# Werbekosten (Sponsoring, Werbung, Visitenkarten etc.)

<figure><img src="/files/LajrT2QTArDiZJ5Y9nsM" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Werbe- und Marketingkosten,** die unmittelbar dazu dienen, Ihre Vermietung beziehungsweise Ihre Mietangebote bekannt zu machen, neue Mieter zu gewinnen oder Ihre Vermietung nach außen zu präsentieren.

Typische Fälle sind beispielsweise:

* **Visitenkarten**,
* Flyer und Handzettel,
* Plakate,
* Anzeigen in Zeitungen oder Magazinen,
* Online-Werbeanzeigen,
* Social-Media-Werbung,
* bezahlte Immobilienwerbung,
* Bannerwerbung,
* Werbeschilder,
* Sponsoring mit tatsächlichem Werbezweck,
* oder andere konkrete Werbemaßnahmen für Ihre Vermietung.

{% hint style="info" %}
Voraussetzung ist, dass die Ausgabe wirtschaftlich mit Ihren **gegenwärtigen oder zukünftigen Vermietungseinnahmen** zusammenhängt. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.&#x20;
{% endhint %}

#### **Visitenkarten**

Sie lassen Visitenkarten erstellen, die Sie beispielsweise:

* bei Besichtigungen,
* an Mietinteressenten,
* an Handwerker oder Geschäftspartner,
* oder bei anderen vermietungsbezogenen Kontakten

ausgeben.

Sie erhalten dafür eine Rechnung in Höhe von: **150 €**

Die Visitenkarten enthalten beispielsweise:

* Ihren Namen,
* Kontaktdaten,
* Internetadresse,
* Angaben zu Ihrer Immobilienvermietung.

Dienen die Visitenkarten tatsächlich Ihrer Vermietung, können die **150 €** auf die Kategorie **„**[**Werbekosten (Sponsoring, Werbung, Visitenkarten etc.)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148400-werbekosten-sponsoring-werbung-visitenkarten-etc.md)**“** gebucht werden.

#### **Klassische Anzeigen und Inserate gehören nicht in diese Kategorie**

Wenn Sie für Inserate Ihrer Mietobjekte bezahlen, verwenden Sie in Immodio die Kategorie "[**Inserate bei Immoscout, Immowelt, Kleinanzeigen, ohne-makler, etc.**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10078300-inserate-bei-immoscout-immowelt-kleinanzeigen-ohne-makler-etc.md)".

#### **Sponsoring gehört nur hierher, wenn tatsächlich geworben wird**

Bei Sponsoring ist besonders darauf zu achten, **warum die Zahlung geleistet wird und welche Gegenleistung Sie erhalten**.

Die Finanzverwaltung unterscheidet beim Sponsoring insbesondere zwischen:

* werblich veranlassten Aufwendungen,
* Spenden,
* und gegebenenfalls privaten beziehungsweise nicht abzugsfähigen Zuwendungen.

Ein Werbezweck kann insbesondere vorliegen, wenn der Empfänger des Sponsorings öffentlichkeitswirksam auf den Sponsor hinweist, beispielsweise durch:

* Nennung des Namens,
* Logo,
* Werbebanner,
* Veranstaltungshinweise,
* Website,
* Social Media,
* oder andere sichtbare Werbemaßnahmen.&#x20;

Für einen Vermieter kommt ein Werbungskostenabzug entsprechend nur in Betracht, wenn diese Werbemaßnahme tatsächlich einen hinreichenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung hat.

#### **Sponsoring und Spende unterscheiden**

Erhält der Empfänger dagegen **keine Gegenleistung** und erfolgt die Zahlung ausschließlich zur Unterstützung eines steuerbegünstigten Zwecks, kann eine **Spende** vorliegen.

Dafür gibt es in Immodio die Kategorien:

* [Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10154200-zuwendungen-spenden-fuer-kirchliche-religioese-und-gemeinnuetzige-zwecke.md)
* [Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10154300-zuwendungen-spenden-fuer-mildtaetige-zwecke.md)
* [Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10154400-zuwendungen-spenden-fuer-wissenschaftliche-und-kulturelle-zwecke.md)
* [Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10154700-zuwendungen-spenden-steuerlich-nicht-abziehbar.md)
* sowie die allgemeine Kateogrie [Sonstige Zuwendungen, Spenden](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10116000-sonstige-zuwendungen-spenden.md)

Die Finanzverwaltung grenzt Sponsoring und Spende danach ab, ob die Zahlung ein Entgelt für eine konkrete Leistung beziehungsweise wirtschaftlich mit einer Leistung des Empfängers verbunden ist.&#x20;

#### **Werbekosten und Streuartikel unterscheiden**

In Immodio gibt es außerdem die Kategorie: **„**[**Streuartikel (Werbeartikel, Werbegeschenke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10120400-streuartikel-werbeartikel-werbegeschenke.md)**“**

Diese ist für **Gegenstände vorgesehen, die Sie an andere Personen verteilen**, beispielsweise:

* Kugelschreiber,
* Schlüsselanhänger,
* Kalender,
* kleine Werbegeschenke.

Die Kategorie hier betrifft dagegen insbesondere die **eigentliche Werbeleistung**.

**Beispiel**

* Sie bestellen **1.000 Flyer für 300 €** zur Bewerbung Ihrer Marke→ "[**Werbekosten (Sponsoring, Werbung, Visitenkarten etc.)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148400-werbekosten-sponsoring-werbung-visitenkarten-etc.md)"
* Zusätzlich bestellen Sie **200 Schlüsselanhänger für 400 €** und verschenken diese an Mietinteressenten.→ "[**Streuartikel (Werbeartikel, Werbegeschenke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10120400-streuartikel-werbeartikel-werbegeschenke.md)"

#### **Werbung für einen Immobilienverkauf gesondert prüfen**

Die Kategorie ist in erster Linie für Werbung im Zusammenhang mit Ihrer **Vermietungstätigkeit** vorgesehen.

Werben Sie dagegen ausschließlich für den **Verkauf einer Immobilie**, besteht der wirtschaftliche Zusammenhang nicht mehr mit der Erzielung zukünftiger Mieteinnahmen, sondern mit der Veräußerung.

#### **Auf unangemessen hohe Sponsoringaufwendungen achten**

Die Finanzverwaltung erkennt an, dass Sponsoringaufwendungen nicht allein deshalb steuerlich ausscheiden, weil sie ungewöhnlich hoch oder nicht zwingend notwendig sind.

Bei einem **starken Missverhältnis zwischen der Zahlung und dem angestrebten wirtschaftlichen Werbevorteil** kann der Abzug problematisch werden.&#x20;

Gerade bei hohen Sponsoringbeträgen sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden:

* welche konkrete Werbeleistung vereinbart wurde,
* welche Reichweite beziehungsweise Sichtbarkeit erwartet wurde,
* und welchen Bezug die Werbung zu Ihrer Vermietung hat.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, dessen Vermietungstätigkeit die Werbung tatsächlich dient.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Werbe-, Marketing- und Sponsoringkosten sind Kosten des Eigentümers zur **Vermarktung beziehungsweise Verwaltung seiner Vermietung**. Sie sind keine laufenden Betriebskosten des Gebäudes.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* **Rechnungen und Zahlungsnachweise**,
* bei Anzeigen einen Nachweis beziehungsweise Screenshot der veröffentlichten Werbung,
* Belegexemplare von Flyern, Visitenkarten oder Plakaten,
* Verträge beziehungsweise Auftragsbestätigungen der Werbeagentur,
* bei Sponsoring den **Sponsoringvertrag**,
* Nachweise über die vereinbarte Gegenleistung,
* Fotos, Screenshots oder andere Nachweise über tatsächlich veröffentlichte Logos, Banner oder Verlinkungen,
* bei objektbezogener Werbung die Zuordnung zum betroffenen Mietobjekt,
* und bei gemischter Nutzung eine nachvollziehbare Berechnung des **vermietungsbezogenen Anteils**.

Gerade bei Sponsoring sollte aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen, **dass tatsächlich eine Werbeleistung erbracht wurde und die Zahlung nicht lediglich eine private Zuwendung oder Spende darstellt**.
