Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar
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Nicht als laufende Werbungskosten der Immobilie buchen, wenn keine unmittelbare Veranlassung durch die Vermietung besteht.
Spenden sind grundsätzlich Sonderausgaben nach EStG § 10b, nicht Werbungskosten der Vermietung. Steuerbegünstigte Zwecke ergeben sich aus AO §§ 52-54.
Buchungsart: Ausgabe
DATEV V+V Konto: 2380 00
Immodio-ID: 10154700
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
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