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# Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen

<figure><img src="https://3986577705-files.gitbook.io/~/files/v0/b/gitbook-x-prod.appspot.com/o/spaces%2FDGfFw4On4r2uLklBZ5ju%2Fuploads%2Fgit-blob-56c852d417f37702e21803fb4cb4e1a507e5667f%2Fimage.png?alt=media" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Mieteinnahmen,** die erst in einem **späteren Kalenderjahr für frühere Jahre eingehen**, sowie für **Mietkautionen,** die Sie **nicht** zurückzahlen, sondern mit Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen.

Die Kategorie umfasst damit zwei typische Fälle:

* **nachträglich vereinnahmte Mietrückstände aus früheren Kalenderjahren**,
* **verrechnete beziehungsweise einbehaltene Mietkautionen**.

### **Miete für ein früheres Jahr**

Bei der Vermietung gilt grundsätzlich das **Zuflussprinzip nach § 11 EStG**: Einnahmen werden in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich zufließen.

**Beispiel:**

Ein Mieter schuldet Ihnen noch **1.200 € Miete aus 2025** und überweist den Betrag erst im März **2026**.

Die **1.200 €** sind grundsätzlich Einnahmen des Jahres **2026** und werden auf die Kategorie **"**[**Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/vereinnahmte-mieten-fur-fruhere-jahre-verrechnete-mietkautionen.md)**"** gebucht.

{% hint style="info" %}
Entscheidend ist, dass die Zahlung ein **früheres Kalenderjahr** betrifft.
{% endhint %}

### **Frühere Monate desselben Jahres gehören nicht auf diese Kategorie**

Die Kategorie ist jedoch **nicht** für jede verspätete Mietzahlung gedacht.

**Beispiel**

Die Januarmiete 2026 wird erst im April 2026 bezahlt.

Da sowohl der ursprüngliche Mietzeitraum als auch der Zahlungseingang im Jahr **2026** liegen, handelt es sich **nicht** um eine „Miete für frühere Jahre“.

Die Zahlung wird weiterhin über die reguläre Kategorie **"**[**Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für Wohnraum (ohne Nebenkosten)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10089900-nettokaltmiete-mieteinnahmen-fuer-wohnraum-ohne-nebenkosten.md)**“** erfasst.

Erst wenn die Zahlung aus einem **vorherigen Kalenderjahr** stammt, verwenden Sie die Kategorie **"**[**Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/vereinnahmte-mieten-fur-fruhere-jahre-verrechnete-mietkautionen.md)**".**

### **Besonderheit rund um den Jahreswechsel**

Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen enthält § 11 EStG eine enge Ausnahme vom normalen Zuflussprinzip.

Werden solche Einnahmen **kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel** gezahlt und gehören wirtschaftlich zum anderen Kalenderjahr, können sie dem vergangenen Jahr zugerechnet werden. Als „kurze Zeit“ gelten grundsätzlich bis zu **zehn Tage**, wobei sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums liegen müssen.

### **Eine erhaltene Mietkaution ist zunächst keine Mieteinnahme**

Die bloße Zahlung einer Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses gehört **nicht** auf diese Kategorie.

Die Kaution dient zunächst lediglich als **Sicherheit für Ansprüche des Vermieters**. Bei Wohnraummietverhältnissen muss eine als Geldsumme geleistete Kaution grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

### **Wann wird eine Mietkaution zu einer Einnahme?**

Relevant wird die Kaution insbesondere beim Ende des Mietverhältnisses bei der Verrechnung einer Kaution mit:

* ausstehenden Mieten,
* noch abzurechnenden Nebenkosten,
* oder Kosten für Beschädigungen durch den Mieter.

Soweit Sie die Kaution hierfür tatsächlich einbehalten und verrechnen, ist der entsprechende Betrag als Einnahme in der Kategorie "[Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/vereinnahmte-mieten-fur-fruhere-jahre-verrechnete-mietkautionen.md)" zu erfassen.

**Beispiel: Kaution wird mit Mietrückständen verrechnet**

* Mietkaution: **2.400 €**
* Offene Mieten: **1.500 €**

Sie verrechnen: **1.500 €** mit der Kaution und zahlen die verbleibenden **900 €** an den Mieter zurück.

Dann buchen Sie diese **1.500 €** als **Einnahme** auf die Kategorie "[**Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/vereinnahmte-mieten-fur-fruhere-jahre-verrechnete-mietkautionen.md)" und die zurückgezahlten **900 €** als **Ausgabe** auf die Kategorie "[**Erhaltene Kautionen**](broken://pages/p75zr8RlFmMZIpjEJ5Ma)".

### **Abgrenzung zu Betriebskostennachzahlungen**

Eine normale Zahlung aus einer **Betriebskostenabrechnung** stellt dabei keine „Miete für frühere Jahre“ dar.

Dafür bestehen in Immodio eigene Kategorien für Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen:

* [Nachzahlungen / Erstattungen von Betriebskosten / Nebenkosten](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092700-nachzahlungen-erstattungen-fuer-wohnraum-umsatzsteuerfreie-vermietung.md)
* [Nachzahlungen / Erstattungen von Betriebskosten / Nebenkosten (an Angehörige vermietet)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092600-nachzahlungen-erstattungen-fuer-an-angehoerige-vermietete-wohnraum.md)
* [Nachzahlungen / Erstattungen von Betriebskosten / Nebenkosten für Garagen und andere Räume (19%)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092800-nachzahlungen-erstattungen-fuer-wohnraum-umsatzsteuerpflichtige-vermietung.md)

Anders ist es, wenn bei Beendigung des Mietverhältnisses eine **Mietkaution mit einer noch offenen Betriebskostenforderung verrechnet** wird.

Vereinfacht:

* Mieter überweist eine Betriebskostennachzahlung → passende Nachzahlungs-/Erstattungskategorie
* Betriebskostenschuld wird mit der Mietkaution verrechnet → "[Vereinnahmte Mieten für frühere Jahre/verrechnete Mietkautionen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/vereinnahmte-mieten-fur-fruhere-jahre-verrechnete-mietkautionen.md)"

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Mietverhältnis**.

Wählen Sie das Mietverhältnis aus, aus dem:

* die nachträglich erhaltene Miete stammt,
* oder dessen Mietkaution verrechnet wurde.

Auch wenn das Mietverhältnis inzwischen beendet wurde, gehört die Zahlung wirtschaftlich weiterhin zu **diesem Mietverhältnis**.

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* Mietvertrag,
* Kontoauszüge und Zahlungsnachweise über verspätet eingegangene Mieten,
* Aufstellung der ursprünglichen Mietrückstände und der betroffenen Mietmonate,
* Kautionsvereinbarung und Nachweis über die ursprünglich geleistete Kaution,
* Kautionsabrechnung bei Beendigung des Mietverhältnisses,
* Erklärung beziehungsweise Abrechnung über die Verrechnung der Kaution,
* Nachweise über offene Miet- oder Betriebskostenforderungen,
* Dokumentation von Schäden und gegebenenfalls Reparaturrechnungen,
* Nachweis über den an den Mieter zurückgezahlten Restbetrag,
* sowie Korrespondenz mit dem Mieter über die Verrechnung.

Gerade bei verrechneten Mietkautionen sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, **welcher Teil zurückgezahlt und welcher Teil aus welchem konkreten Grund einbehalten wurde**.
