Buchungen einem Gesellschafter zuordnen
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Bei allen Einnahmen und Ausgaben, die privat bezahlt oder vereinnahmt wurden, ist die Zuordnung zu einem Gesellschafter zwingend notwendig, um eine korrekte Buchung sowie einen fehlerfreien Export an den Steuerberater zu gewährleisten.
Wählen Sie beim Anlegen der Buchung im Bereich Zuordnung die gewünschte Zuordnung aus (z. B. Eigentümer, Objekt oder Einheit).
Immodio erkennt automatisch, ob der dahinterliegende Eigentümer als Unternehmen angelegt ist. Sobald dies der Fall ist, erscheint das zusätzliche Feld Gesellschafter.
Wählen Sie im Feld Gesellschafter die entsprechende Person aus, die die Buchung privat getätigt oder vereinnahmt hat.

Damit ein Gesellschafter ausgewählt werden kann, muss dieser zuvor im Bereich Beteiligte als Person mit diesem Unternehmen verknüpft worden sein.
Wenn für den ausgewählten Gesellschafter keine DATEV-Beteiligungsnummer hinterlegt ist, wird unter dem Feld „Gesellschafter“ ein entsprechender Hinweis angezeigt. Für den DATEV-Export ist eine DATEV-Beteiligungsnummer des mit dem Unternehmen verknüpften Gesellschafters erforderlich, da Ihr Steuerberater die einzelnen Buchungen andernfalls nicht korrekt verarbeiten kann.
Wenn Sie nicht vorhaben, den DATEV-Export zu verwenden, können Sie den Hinweis ignorieren.
Wie Sie für einen Gesellschafter eine DATEV-Beteiligungsnummer eintragen können, erfahren Sie hier.

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