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Mehrere Eigentümer in einem Objekt hinterlegen

Wenn ein Objekt mehreren Eigentümern gemeinsam gehört, das Objekt jedoch nicht Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, kann das in Immodio über einen gemeinsamen Beteiligten abgebildet werden.

Dafür werden zunächst die einzelnen Eigentümer als eigene Beteiligte vom Typ "Sonstige" angelegt. Anschließend wird ein weiterer Beteiligter erstellt, der diese Personen miteinander verknüpft. Dieser gemeinsame Beteiligte kann danach im Objekt als Eigentümer ausgewählt werden.

Fall A: Objekt im Eigentum einer Gesellschaft

Wird die Immobilie von einer Gesellschaft gehalten und tritt diese als Eigentümer bzw. Vermieter auf, legen Sie die Gesellschaft als Beteiligten vom Typ „Eigentümer an. Anschließend hinterlegen Sie die Gesellschaft in den Grunddaten des entsprechenden Objekts als Eigentümer. In Immodio ist der hinterlegte Eigentümer der Beteiligte, der dem Objekt zugeordnet ist und als Vermieter auftritt.

Immo-Liegenschaften-Beispiel GmbH

Die einzelnen Gesellschafter müssen für die Zuordnung zum Objekt nicht zusätzlich als eigene Eigentümer hinterlegt werden.

Für Ihre interne Dokumentation können Sie die einzelnen Gesellschafter zusätzlich als Beteiligte vom Typ „Sonstige“ anlegen und im Reiter „Personen“ in der als Eigentümer auftretenden Gesellschaft verknüpfen. Weite Informationen finden Sie hier.

Fall B: Objekt mit mehreren Miteigentümern

Steht das Eigentum mehreren Personen gemeinsam zu, bspw. bei Miteigentum nach Bruchteilen, bilden Sie die Eigentümer für die Verwaltung in Immodio über einen gemeinsamen Beteiligten ab. Bei Miteigentum nach Bruchteilen steht das Eigentum rechtlich mehreren Personen nach ihren jeweiligen Bruchteilen zu.

Legen Sie in diesem Fall einen gemeinsamen Beteiligten vom Typ Eigentümer an. Verwenden Sie eine eindeutige Bezeichnung, aus der die Gemeinschaft hervorgeht, zum Beispiel:

Bruchteilsgemeinschaft: M. Mustermann, E. Musterfrau, J. Beispiel, S. Beispiel

Hinterlegen Sie diesen gemeinsamen Beteiligten anschließend in den Grunddaten des Objekts als Eigentümer.

Die einzelnen Miteigentümer können Sie zusätzlich als Beteiligte vom Typ „Sonstige“ anlegen und im gemeinsamen Eigentümer unter dem Reiter „Personen“ verknüpfen. So bleiben die einzelnen Personen für Ihre Dokumentation in Immodio nachvollziehbar. Weite Informationen dazu finden Sie hier.

Erklärung der Vorgehensweise

1

Alle Eigentümer als Beteiligte anlegen

Bevor mehrere Eigentümer im Objekt hinterlegt werden können, müssen die einzelnen Eigentümer unter Beteiligte angelegt sein.

Legen Sie dazu zunächst z. B. folgende Beteiligte an:

  • Georg, Preuning

  • Martha, Preuning

Die beiden Beteiligten können sowohl als "Eigentümer" als auch als "Sonstige" angelegt werden, das ist für die weitere Bearbeitung nicht relevant. Sollten jedoch noch weitere Objekte + Einheiten angelegt werden, in welchen eine der Beteiligten der alleine Eigentümer ist, empfiehlt sich die Anlage vom Beteiligten-Typ "Eigentümer".

2

Gemeinsamen Beteiligten anlegen

Nachdem die einzelnen Eigentümer/Beteiligte angelegt wurden, erstellen Sie einen weiteren Beteiligten.

Dieser Beteiligte kann zum Beispiel den Namen Bruchteilsgemeinschaft: G. Preuning + M. Preuning erhalten. Er dient dazu, die mehreren Eigentümer gemeinsam als einen Eigentümer im Objekt zu hinterlegen.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Menüpunkt Beteiligte.

  2. Legen Sie einen neuen Beteiligten an.

  3. Wählen Sie als Typ Eigentümer als Unternehmen aus.

  4. Tragen Sie als Namen die in diesem Beispiel gewählte Bruchteilsgemeinschaft: G. Preuning + M. Preuning ein.

  5. Speichern Sie den Beteiligten.

3

Personen verknüpfen

Öffnen Sie nun den neu angelegten gemeinsamen Beteiligten, z. B. Bruchteilsgemeinschaft: G. Preuning + M. Preuning

Navigieren Sie dort in den Reiter Personen. In diesem Reiter können Verknüpfungen zu anderen Beteiligten hergestellt werden.

Wählen Sie aus der Liste aller Beteiligten hier die zuvor angelegten Eigentümer aus:

  • Georg, Preuning

  • Martha, Preuning

Im Anschluss können Sie bei Auswahl des Typs "Gesellschafter" die genaue Höhe der Beteiligung dokumentieren.

Die Angabe der DATEV-Beteiligtennummer ist hierbei optional und dient dazu, den DATEV-Export an Ihren Steuerberater noch besser aufzuschlüsseln. Die DATEV-Beteiligtennummer muss der amtlichen Nummer aus der Feststellungserklärung entsprechen und darf nicht beliebig vergeben werden. Sie erhalten die DATEV-Beteiligtennummer von Ihrem Steuerberater.

Speichern Sie anschließend Ihre Eingaben.

4

Gemeinsamen Eigentümer im Objekt eintragen

Nachdem die Verknüpfungen hergestellt wurden, kann der gemeinsame Beteiligte im Objekt als Eigentümer ausgewählt werden.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das gewünschte Objekt.

  2. Wechseln Sie in den Reiter Grunddaten.

  3. Wählen Sie im Feld Eigentümer den zuvor angelegten gemeinsamen Beteiligten aus, z. B. Bruchteilsgemeinschaft: G. Preuning + M. Preuning.

  4. Speichern Sie das Objekt.

Damit sind nun mehrere Eigentümer über einen gemeinsamen Beteiligten im Objekt hinterlegt und werden entsprechend im Mietvertrag referenziert.

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