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# Versorgerverträge

Als Vermieter ist es wichtig im Mietvertrag zu definieren, welche Energiekosten über die Betriebskosten abgerechnet werden und welche Verträge der Mieter selbst mit den Versorgern abschließen muss.

### Stromverbrauch für die Einheit

**Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus:**

* Wenn der Mieter die Stromversorgung selbst organisiert und direkt mit dem Stromversorger abrechnet (hierbei handelt es sich um den Regelfall).

<details>

<summary><strong>Weitere Details zur Stromversorgung</strong></summary>

In den meisten Fällen schließt der Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Stromversorger seiner Wahl ab. Der Stromverbrauch wird direkt zwischen Mieter und Versorger abgerechnet und gehört dann nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Sollten Sie als Vermieter den Vertrag mit dem Stromversorger abschließen und anschließend mit dem Mieter abrechnen oder Sie bieten eine Inklusivmiete an, so entfernen Sie den Haken bei Stromversorgung.

Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen Stromtarifen zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie ganz einfach verfügbare Tarife vergleichen und direkt online abschließen:

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</details>

### **Warmwasseraufbereitung**

Ob der Mieter oder der Vermieter für den Versorgervertrag für die Warmwasserversorgung verantwortlich ist, hängt von der Art der Warmwassererzeugung ab. Bei einer zentralen Warmwasseraufbereitung erfolgt die Abrechnung meist durch Sie als Vermieter oder im Falle einer Eigentumswohnung durch die WEG-Verwaltung. Die Option Warmwasseraufbereitung muss dann **nicht** ausgewählt werden.

**Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:**

* Die Wohnung oder das Haus ausschließlich vom Mieter genutzt wird (z. B. Einfamilienhaus).
* Die Warmwasserbereitung dezentral innerhalb der Wohnung erfolgt (z. B. Gasboiler mit eigenem Zähler).
* Die Warmwasserbereitung über Fernwärme erfolgt **und** der Fernwärmeanbieter den Vertrag direkt mit dem Mieter abschließt.
* Das Warmwasser durch einen Contractinganbieter bereitgestellt wird **und** der Mieter den Vertrag direkt mit diesem abschließt.

{% hint style="info" %}
Bei elektrisch betriebenen Warmwasserbereitern (z. B. Elektroboiler oder Durchlauferhitzer) erfolgt die Abrechnung automatisch über die **Stromrechnung** des Mieters.
{% endhint %}

### **Heizung**

Häufig wird eine Wohnung über eine zentrale Heizungsanlage beheizt. In diesem Fall schließt der Vermieter den Vertrag mit dem Energieversorger ab und gibt die entstandenen Heizkosten im Rahmen der Betriebskosten an die Mieter weiter.

**Wählen Sie diese Option (Checkbox) nur aus wenn:**

* Die Wohneinheit exklusiv vom Mieter genutzt wird (z. B. Einfamilienhaus).
* Die Heizung erfolgt dezentral in der Wohnung (z. B. Gastherme mit eigenem Zähler).
* Die Wärmelieferung erfolgt über Fernwärme **und** der Fernwärmeanbieter schließt den Vertrag direkt mit dem Mieter ab.
* Die Wärme wird über einen Contractinganbieter bereitgestellt **und** der Mieter schließt den Vertrag direkt mit diesem ab.

<details>

<summary><strong>Weitere Details zur Heizung</strong></summary>

**Im Falle einer Gasheizung**\
Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen **Gastarifen** zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie verfügbare Angebote vergleichen und den passenden Gasvertrag direkt online abschließen:

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[![](https://a.check24.net/misc/view.php?pid=1030157\&aid=315\&cat=3)](https://a.check24.net/misc/click.php?pid=1030157\&aid=315\&deep=gasanbieter-wechseln\&cat=3)

</details>

### Internetanschluss

Im Regelfall meldet der Mieter selbstständig seinen Internetanschluss bei einem Internetanbieter an. Bei Sondervermietungsformen wie einer WG-Vermietung, einer Untervermietung oder teilweisen Untervermietung kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie als Vermieter den Internetanschluss bereitstellen. In diesem Fall enthält der Immodio Mietvertrag automatisch eine zusätzliche Textpassage, welche die Nutzung des Internetanschlusses sowie die Haftung bei möglichen rechtswidrigen Aktivitäten (z. B. Urheberrechtsverletzungen) regelt.

**Wählen Sie diese Option (Checkbox) aus, wenn:**

* Der Mieter den Internetanschluss selbst organisiert und direkt einen Vertrag mit dem Provider schließt (Regelfall).

Sollten Sie den Internetanschluss zur Verfügung stellen wählen Sie die Option ab.

<details>

<summary><strong>Weitere Details zum Internetanschluss</strong></summary>

Immodio kooperiert mit dem Vergleichsportal CHECK24, um Ihnen und Ihren Mietern den Zugang zu günstigen Internettarifen zu erleichtern. Über den folgenden Link können Sie verfügbare Angebote vergleichen und den passenden DSL-Vertrag direkt online abschließen:

[Hier Internetanbieter vergleichen](https://a.check24.net/misc/click.php?pid=1030157\&aid=18\&deep=dsl-anbieterwechsel\&cat=4)\*

![](https://a.check24.net/misc/view.php?pid=1030157\&aid=315\&cat=3)

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