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# Energieausweis

<figure><img src="/files/Yz9dlylRdiO5QVRuOCug" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Gemäß **§ 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG)** sind Vermieter verpflichtet, **spätestens zur Besichtigung der Wohnung** einen gültigen **Energieausweis** vorzulegen oder auszulegen. Entweder als **Bedarfs-** oder **Verbrauchsausweis**.

Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden.

**Keine Ausweispflicht besteht z. B. bei:**

* Unbeheizten Lager- oder Garagenflächen
* Gebäuden mit unter 50 m² Nutzfläche
* Denkmalgeschützten Immobilien
* Ferienimmobilien mit Nutzung unter 4 Monaten/Jahr
* Abbruchgebäuden

**Bereits in der Vermietungsanzeige sind außerdem folgende Angaben erforderlich:**

* Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
* Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs gemäß Energieausweis
* Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
* Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
* Die Energieeffizienzklasse laut Energieausweis

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**Achtung:** In der Regel reicht die Erstellung eines Verbrauchsausweises aus. In einigen Fällen sind Sie jedoch zur Erstellung eines Bedarfsausweises verpflichtet ("[Pflicht Ausstellung Bedarfsausweis](#pflicht-ausstellung-eines-bedarfsausweis)"). Ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen zum Thema Energieausweise finden Sie auf dem [Infoportal](https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Energieausweise/Energieausweispflicht/Pflicht-node.html) vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
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<details>

<summary><strong>Bedarfsausweis</strong></summary>

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Er bewertet den Energiebedarf anhand von Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität, Heizungsanlage und Bauweise, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.

**Vorteile:**

* Unabhängig vom Nutzerverhalten (da nicht auf Verbrauchsdaten basierend)
* Zeigt konkrete Sanierungsempfehlungen auf

**Nachteile:**

* Deutlich teurer als ein Verbrauchsausweis
* Erstellung zeitaufwendiger

</details>

<details>

<summary><strong>Verbrauchsausweis</strong></summary>

**Vorteile:**

* Objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes
* Unabhängig vom Nutzerverhalten
* Aussagekräftig bei leerstehenden Immobilien oder Neubauten
* Grundlage für Sanierungsempfehlungen

**Nachteile:**

* Aufwendiger in der Erstellung
* Teurer als ein Verbrauchsausweis
* Erfordert genaue Gebäude- und Bauunterlagen

</details>

<details>

<summary><strong>Pflicht Ausstellung eines Bedarfsausweis</strong></summary>

Grundsätzlich haben Vermieter (Eigentümer) die Wahl, ob sie für ihre Immobilie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen möchten. Aufgrund der geringeren Kosten ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises eher im Interesse des Vermieters. In folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis jedoch verpflichtend:

* Bei Neubauten, da hier keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. (Gleiches gilt nach der Durchführung von bestimmten Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude, bei denen aufgrund von § 80 Abs. 2 GEG ein Energieausweis auszustellen ist.)
* Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde (vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung von 1977) und ohne Sanierung gemäß der Wärmeschutzverordnung.

</details>

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