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# Hausordnung

### Allgemeine Informationen zur Hausordnung

Die Hausordnung dient dazu, ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben im Haus zu gewährleisten. Sie konkretisiert die Pflichten, die der Mieter bereits im Mietvertrag übernommen hat – insbesondere im Hinblick auf den Gebrauch der Mietsache und das Verhalten im gemeinschaftlichen Wohnumfeld. In der Regel wird die Hausordnung als Anhang Teil des Mietvertrags. **Nur dann ist sie auch rechtlich verbindlich.** Ist sie lediglich im Hausflur ausgehängt, hat sie **keine vertragliche Wirkung**. Dies ist nur der Fall, wenn sie **Bestandteil des Mietvertrags** ist. **Immodio rät deshalb immer dazu, eine Hausordnung an den Mietvertrag anzuhängen.**

<figure><img src="/files/7MzEBT7h6N9BnrWOBWHA" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

#### Hausordnung bereits vorhanden

Wenn bereits eine Hausordnung in Ihrem Haus vorhanden ist, empfiehlt Immodio, diese weiterhin zu verwenden. Eine neue Hausordnung oder Änderungen an der bestehenden Fassung bedürfen unter Umständen der **Zustimmung aller betroffenen Bestandsmieter**. Dieses Feld ist standardmäßig ausgefüllt, wenn im [Objekt](/anleitung/immobilien/objekt.md) im Reiter Hausordnung bereits eine Hausordnung als PDF-Datei hinterlegt ist.

#### Keine Hausordnung vorhanden

Sollte für Ihr Objekt noch keine gültige Hausordnung vorliegen – was insbesondere bei **Neubauten oder Erstvermietungen nach Sanierungen** häufig der Fall ist –, bietet Ihnen Immodio den Service, eine individuelle Hausordnung zu erstellen. Dieses Feld ist standardmäßig ausgeblendet, wenn im [Objekt](/anleitung/immobilien/objekt.md) im Reiter Hausordnung bereits eine Hausordnung als PDF-Datei hinterlegt ist.

#### Hausordnung bei WEG-Einheit

**Besonderheit bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):** In diesen Fällen existiert meist bereits eine gültige Hausordnung. Sie ist Bestandteil der **Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung** und entsprechend verbindlich anzuwenden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre **WEG-Verwaltung**. Laden Sie auch diese im [Objekt](/anleitung/immobilien/objekt.md) im Reiter Hausordnung als PDF-Datei hoch, um diese automatisch an Ihren Mieter zu übermitteln.

### **Auswahlmöglichkeiten im Immodio Mietvertragsgenerator**

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<summary><strong>Hausordnung erstellen</strong></summary>

Immodio bietet Ihnen den Service, eine auf Ihr Objekt abgestimmte Hausordnung individuell erstellen zu lassen. Dabei können individuelle Regelungen zu folgenden Themengebieten aufgenommen werden:

* **Grillen mit Holzkohle** ist erlaubt
* **Grillen mit Gas** ist erlaubt
* **Tiefgarage** ist vorhanden und wird mitvermietet

Die Hausordnung wird anschließend von Immodio generiert, gemeinsam mit den anderen generierten Dokumenten an Ihren Mieter übertragen und direkt im Objekt hinterlegt. Somit kann sie allen zukünftigen Mietverhältnissen zugeordnet werden.

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<summary><strong>Bestehende Hausordnung</strong></summary>

Sie haben die Möglichkeit, eine bestehende Hausordnung als PDF-Datei hochzuladen. Nach dem Upload wird die Hausordnung automatisch in den Stammdaten des jeweiligen Objekts hinterlegt.

Sobald die Hausordnung dort gespeichert ist, wird sie bei der Erstellung zukünftiger Mietverhältnisse automatisch übernommen und im Mietvertrag angezeigt.

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<summary><strong>Keine Hausordnung hinzufügen</strong></summary>

In der Regel wird die Hausordnung als Anhang dem Mietvertrag beigefügt. Nur in diesem Fall ist sie auch für den Mieter vollumfänglich rechtlich bindend. Ist die Hausordnung lediglich im Treppenhaus ausgehängt, entfaltet sie **keine vertragliche Wirkung**. In diesem Fall werden lediglich Ordnungsvorschriften (z. B. Nutzungsbestimmungen oder Nachtruhevorschriften) rechtlich wirksam, aber keine weiterführenden Verpflichtungen für den Mieter. **Immodio empfiehlt daher, die Hausordnung stets dem Mietvertrag beizulegen**, um eine klare vertragliche Grundlage zu schaffen.

In den meisten Objekten ist bereits eine gültige Hausordnung vorhanden. Wenn Ihre Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, ist die jeweils aktuell gültige Hausordnung der WEG zu verwenden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.

Sollte noch keine gültige Hausordnung vorliegen, bietet Ihnen Immodio den Service, eine Hausordnung individuell zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Hausordnung erstellen“.

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### Weitere Informationen zur Hausordnung

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<summary><strong>Verstoß gegen die Hausordnung</strong></summary>

Verstößt ein Mieter gegen die gültige Hausordnung, kann der Vermieter auf die Einhaltung bestehen. Bei wiederholten oder schweren Pflichtverletzungen kann das sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Passende Vorlagen zum Thema Abmahnung und Kündigung finden Sie in Immodio unter "Vorlagen".

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<summary><strong>Änderung der Hausordnung</strong></summary>

Änderungen an der Hausordnung kann der Vermieter nicht einseitig vornehmen. Solche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie mit dem Mieter vertraglich vereinbart werden – etwa durch Unterschrift oder Integration in den Mietvertrag.

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