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# Details zur Einheit

## Zustand der Einheit

Bei **renovierten** Einheiten kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.\
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Bei **unrenovierten** Einheiten darf der Vermieter sich zwar von der eigenen Pflicht zur Durchführung dieser Reparaturen befreien, er kann sie jedoch **nicht ohne Weiteres** auf den Mieter übertragen.<br>

* Eine Wohnung gilt als **renoviert**, wenn sie **insgesamt** einen gepflegten und ordentlichen Eindruck macht. Leichte Gebrauchsspuren bleiben dabei unberücksichtigt, solange der Gesamteindruck aus Sicht eines objektiven Betrachters als renoviert erscheint.

{% hint style="warning" %}
Sollten Sie sich unsicher über den Zustand der Einheit sein, wählen Sie die Option **„unrenoviert“**. In diesem Fall kann der Mieter zwar **nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet** werden, allerdings sind Sie als Vermieter bei Streitigkeiten dann auch nicht verpflichtet, diese zu tragen.
{% endhint %}

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<summary><strong>Das sind Schönheitsreparaturen</strong></summary>

Schönheitsreparaturen sind **Instandsetzungsarbeiten** zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Mieträume. Dazu zählen unter anderem:

* Streichen oder Kalken von Wänden und Decken
* Tapezieren
* Verschließen von Dübellöchern
* Streichen von Fußböden
* Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Rohren, Innentüren, Fenstern und der Innenseite von Außentüren

Ziel ist es, den ursprünglichen optischen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.

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<summary><strong>Rechtlicher Hintergrund zu Schönheitsreparaturen</strong></summary>

Grundsätzlich ist die Instandhaltung der Mietsache gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Aufgabe des Vermieters. Im Rahmen eines Mietvertrags können jedoch Schönheitsreparaturen unter bestimmten Voraussetzungen wirksam auf den Mieter übertragen werden.

* Bei renovierten Einheiten kann der Mieter in gewissem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.
* Bei unrenovierten Einheiten kann sich der Vermieter lediglich von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen befreien, diese aber nicht zwingend auf den Mieter übertragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter die entsprechende Klausel im Mietvertrag rechtssicher formuliert hat. Im Immodio Mietvertragsgenerator fragen wir deshalb in den [Grunddaten der Einheit](/anleitung/immobilien/einheit/grunddaten-einheit.md) den Zustand der Wohnung ab. Wenn in Mietverträgen eine solche Klausel fehlt, muss der Vermieter die Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen oder dem Mieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen erstatten.

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**Tipp:** Zur einfachen Beweissicherung empfiehlt sich die Verwendung des digitalen Übergabeprotokolls von Immodio. Darin können auch Fotos vom Zustand der Mietsache hinterlegt werden. So vermeiden Vermieter mögliche Streitigkeiten über den ursprünglichen Zustand der Wohnung.
{% endhint %}

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