Mietvertrag unterschreiben
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie und Ihr Mieter den Mietvertrag in Immodio unterschreiben können.
Nach der Bezahlung des Mietvertrags wird in Immodio automatisch das neue Mietverhältnis erstellt und eine Vertragsvorschau generiert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mietvertrag bereit zur digitalen Unterschrift für den Mieter.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie als Vermieter (Verwalter oder Makler) den Vertrag unterschreiben können, muss zuerst der Mieter unterschrieben haben. Dies garantiert, dass ein gültiger Mietvertrag zwischen allen Vertragspartnern immer erst dann geschlossen wird, wenn Sie als Vermieter final Ihre Unterschrift gesetzt haben.
Wie die Unterschrift Ihres Mieters erfolgt, hängt davon ab, ob Ihr Mieter Zugang zum Immodio-Mieterportal hat oder nicht.
Auch wenn der Mietvertragsentwurf bereits in das Mieterportal Ihres Mieters übertragen wurde, kann die Unterschrift des Mieters dennoch weiterhin vor Ort über die Vermieterversion von Immodio auf Ihrem Endgerät erfolgen, falls gewünscht.
1. Unterschrift Mieter
Variante A: Unterschrift Ihres Mieters im Mieterportal

Nachdem Sie das Mietverhältnis bezahlt haben, prüft Immodio automatisch, ob für Ihren neuen Mieter bereits ein Zugang zum Mieterportal besteht. Ist ein Zugang vorhanden, wird Ihnen dies in der mittleren Karte angezeigt und alle Dokumente werden automatisch an den Mieter übertragen.
Ein Zugang zum Mieterportal besteht immer dann, wenn Sie den neuen Mieter über das digitale Besichtigungsmanagement von Immodio ausgewählt oder ihn unter Beteiligte manuell in das Mieterportal eingeladen haben.

Ist noch kein Zugang vorhanden, können Sie über den Button „Mieter einladen“ einen Link erzeugen, mit dem sich der Mieter im Mieterportal registrieren kann. Anschließend werden ihm dort alle Dokumente digital zur Verfügung gestellt und er kann den Mietvertrag digital auf seinem Smartphone oder Computer unterschreiben.

Der Mieter erhält automatisch eine Benachrichtigung wenn Sie den Mietvertragsentwurf erstellt haben und dieser ihm im Mieterportal bereitsteht.
Wenn sich Ihr neuer Mieter im Mieterportal einloggt, kann dieser unter "Mietverhältnisse" Ihr neues Mietverhältnis sehen. Mit klick auf das Mietverhältnis kann er alle Dokumente einsehen und bei Bedarf auch herunterladen.
Die Unterschrift erfolgt direkt digital im Mieterportal mit Klick auf "Unterschreiben" im Mietverhältnis .
Sobald alle Miete den Vertrag unterschrieben haben, erhalten Sie in Immodio einen Hinweis. Der Vertrag kann nun von Ihnen gegengezeichnet werden.
Mieter erhalten Zugang zum Mieterportal, wenn sie sich im Rahmen einer Besichtigung bei der Anfrage eines Besichtigungstermins auf Immodio registriert haben. Alternativ können Sie Mieter auch nachträglich per Einladungslink zum Mieterportal einzuladen. Mehr dazu hier: Mieterportal
Variante B: Unterschrift Ihres Mieters vor Ort auf Ihrem Gerät

Alternativ kann Ihr neuer Mieter auch digital auf Ihrem eigenen Endgerät unterschreiben. Die Unterschrift erfolgt dann z. B. bei einem persönlichen Termin oder während der Wohnungsübergabe.
Öffnen Sie das Mietverhältnis in Ihrem Immodio Account, der Mieter kann den Vertrag direkt auf Ihrem Gerät digital unterschreiben.
Sobald alle Mieter unterschrieben haben, wird der Vertrag automatisch zur Gegenzeichnung für Sie freigegeben.
2. Unterschrift Vermieter

Sobald Ihr Mieter unterschrieben hat, können Sie den Mietvertrag gegenzeichnen.
Öffnen Sie das jeweilige Mietverhältnis und gehen Sie zum Bereich „Dokumente“.
Über den Button „Entwurf anzeigen“ können Sie den Mietvertrag vor der Unterschrift nochmals vollständig prüfen.
Klicken Sie anschließend auf „Unterschreiben“. Bestätigen Sie mit dem Setzen der Haken, dass alle Angaben korrekt sind – nun können Sie im Unterschriftsfeld Ihre digitale Unterschrift vornehmen.
Nach dem Speichern ist der Mietvertrag vollständig von beiden Parteien unterzeichnet und wird automatisch im Mietverhältnis hinterlegt.
Prüfen Sie vor Ihrer Unterschrift immer, ob der Mietvertrag und alle darin enthaltenen Daten korrekt und vollständig sind.
Unterschrift als Makler oder Verwalter
Wenn Sie Immodio als Immobilienmakler oder Hausverwalter zur Vermietung von Einheiten nutzen, handeln Sie im Auftrag des Vermieters (Immobilieneigentümers), der im Mietvertrag als Vertragspartner genannt ist.
Sollten Sie den Mietvertrag im Namen des Vermieters unterschreiben, empfiehlt Immodio, die Unterschrift mit einem Zusatz wie beispielsweise „i. A.“ (im Auftrag) zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine entsprechende Vollmacht des Immobilieneigentümers erforderlich ist, um rechtswirksam in dessen Namen Verträge abschließen zu dürfen.
Die Prüfung und Sicherstellung einer ausreichenden Vollmacht liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Maklers, Hausverwalters oder Dienstleisters. Immodio ist nicht zuständig oder verpflichtet, die Bevollmächtigung zu prüfen, und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für daraus entstehende rechtliche oder wirtschaftliche Folgen.
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