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# Möblierter Wohnraum

## Möblierter Wohnraum

Nach gängiger Rechtsprechung gilt Wohnraum als **„möbliert“**, wenn der Vermieter im Mietvertrag vereinbart, die Einheit vollständig oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten, die den Nutzwert der Wohnung erhöhen.

Möblierter Wohnraum liegt vor, wenn laut Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde, den Mietraum vollständig oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten (eine Möblierung wurde vertraglich vereinbart). Dabei ist nicht die tatsächliche Möblierung ausschlaggebend, sondern vielmehr die vertragliche Vereinbarung. Selbst wenn der Mieter die vom Vermieter bereitgestellten Möbel ohne dessen Zustimmung entfernt und durch eigene ersetzt, wird der Wohnraum weiterhin als „möbliert“ betrachtet, sofern die Möblierung vertragsgemäß vorgesehen war.

{% hint style="warning" %}
Um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten, alle bereitgestellten Möbel spätestens bei der Wohnungsübergabe klar aufgelistet werden. Nutzen Sie dafür z.B. das digitale Übergabeprotokoll von Immodio. Die eingegebene Ausstattung wird automatisch aus den Stammdaten der Einheit übernommen.

Dadurch, dass bei WG-Vermietungen idR. nicht bei jedem Einzug auch ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, werden in diesem Fall die Möblierungsgegenstände direkt im WG-Mietvertrag aufgelistet, wenn Sie ein WG-Zimmer möbliert vermieten.
{% endhint %}

<details>

<summary><strong>Möbel</strong></summary>

Wenn Sie Ihre Wohnung als „möbliert“ anbieten möchten, sollten wesentliche Möbelstücke vorhanden sein, um den Nutzwert für den Mieter zu steigern. Dazu zählen:

* Bett oder Schlafsofa
* Regale / Sideboards / Kommoden
* Tische und Stühle
* Sofas und Sessel
* Garderoben
* Lampen und Beleuchtungseinrichtungen
* Teppiche
* Küche
* Waschmaschine und / oder Trockner

</details>

<details>

<summary><strong>Instandhaltung und Instandsetzung</strong></summary>

* Der Vermieter muss die vereinbarte Möblierung vollständig und **funktionsfähig bereitstellen**.
* Die Möbel müssen während der gesamten Mietzeit in einem **gebrauchsfähigen Zustand** bleiben.
* Schäden oder Defekte, **die nicht auf unsachgemäßen Gebrauch** durch den Mieter zurückzuführen sind, müssen vom Vermieter auf eigene Kosten behoben werden.

Die Instandhaltungspflicht für die Einrichtungsgegenstände kann **nicht** rechtswirksam auf die Mieter übertragen werden. Zusatzklauseln, die den Wohnraummieter zur Reparatur von Mobiliar verpflichten sollen, sind nach allgemeiner Rechtsmeinung wahrscheinlich unwirksam.

{% hint style="info" %}
Als Vermieter können Sie Reparaturkosten der Möblierung, die als **Erhaltungsaufwendungen** gelten, grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe als **Werbungskosten** von der Steuer absetzen.

Verwenden Sie hierfür unter Einnahmen und Ausgaben die Kategorie *"Instandhaltung, Erhaltungsaufwand, Handwerker, Reparaturen (sofort als Abschreibung abzugsfähig)"*.
{% endhint %}

</details>

<details>

<summary><strong>Miethöhe bei Möblierung</strong></summary>

Die maximale zulässige Miete für eine möblierte Wohnung basiert auf der ortsüblichen Vergleichsmiete einer unmöblierten Wohnung, zuzüglich eines Möblierungszuschlags. Denn auch bei möblierten Wohnungen gilt die Mietpreisbremse.

**Ausnahmen:**

* **Möblierte Wohnungen zur vorübergehenden Nutzung**\
  z. B. Ferienwohnungen oder Monteurunterkünfte.
* **Möbliertes, vermietetes Zimmer, in der Wohnung des Vermieters**

Dieser Möblierungszuschlag wird individuell bemessen und richtet sich nach dem Wert, der Qualität und dem Zustand der bereitgestellten Möbel. Es existiert kein gesonderter Mietspiegel für möblierte Wohnungen, sodass der Möblierungszuschlag im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und marktüblichen Verhältnisse festgelegt werden muss. In der Praxis haben sich zwei Modelle zur Berechnung des Möblierungszuschlags durchgesetzt:

1. **Berliner Modell**\
   Das Berliner Modell zur Berechnung des Möblierungszuschlags sieht vor, dass monatlich 2 % des aktuellen Zeitwerts der Möbel als Zuschlag zur Miete erhoben werden. Der Zeitwert entspricht bei neu angeschafften Möbeln dem Neuwert und verringert sich mit zunehmendem Alter der Möbel. Dieses Modell basiert auf einem Urteil des Landgerichts Berlin [(Az.: 63 S 365/01)](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin\&Datum=21.03.2003\&Aktenzeichen=63%20S%20365%2F01). Für die Berechnung wird eine lineare Abschreibung der Möbel über einen Zeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt, kombiniert mit einer Kapitalverzinsung von 14 %. Der monatliche Möblierungszuschlag ergibt sich somit aus 2 % des ermittelten Zeitwerts der Möbel.
2. **Hamburger Modell**\
   Beim Hamburger Modell werden die Anschaffungskosten verzinst und die Einrichtungsgegenstände entsprechend ihrer üblichen wirtschaftlichen Abnutzungszeit abgeschrieben. Dabei wird ein Abschreibungszeitraum von 7 Jahren mit einer jährlichen Abschreibung von 15 % zugrunde gelegt, was von der steuerrechtlichen Abschreibungsdauer von 10 Jahren abweicht. Diese Methode wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen anerkannt, unter anderem vom Landgericht Hamburg.

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