WG-Mietvertrag
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann der WG-Mietvertrag von Immodio eingesetzt werden kann.
WG-Mietvertrag

Mit dem Immodio WG-Mietvertrag können Sie ein oder mehrere Zimmer einer Einheit einzeln an verschiedene Mieter vermieten. Jeder Mieter erhält dabei einen eigenen Mietvertrag für sein WG-Zimmer. Räume, die von allen Mietern gemeinsam genutzt werden – zum Beispiel Küche, Bad oder Flur – werden im Vertrag als Gemeinschaftszimmer vereinbart und allen Mietern mit einem entsprechenden Mitbenutzungsrecht zugeordnet (es handelt sich also nicht um ein Konzept der Untervermietung, bei dem ein WG Bewohner als Hauptmieter auftritt und für alle anderen WG-Bewohner ein Untermietverhältnis bereit stellt).
Bei der zimmerweisen Vermietung in einer Wohngemeinschaft muss in Immodio für jeden Mieter ein eigenes Mietverhältnis angelegt werden. Für jedes dieser Mietverhältnisse wird anschließend ein eigener WG-Mietvertrag generiert.
Im WG-Mietvertrag legen Sie fest:
welche Räume dem jeweiligen Mieter zur exklusiven Nutzung überlassen werden,
welche Räume als Gemeinschaftszimmer von allen Mietern genutzt werden und
welche Räume nicht Bestandteil des Mietverhältnisses sind, da sie z.B. von anderen WG-Bewohnern genutzt werden
Der Immodio WG-Mietvertrag wird im Hintergrund ganz automatisch auf die von Ihnen vermietete Einheit optimiert, sodass Sie als Vermieter immer den optimalen Mietvertrag für Ihre individuellen Einheiten bekommen. Je besser Sie die zur Verfügung stehenden Parameter Ihrer Objekte und Einheiten pflegen, desto stärker kann Immodio die individuellen Mietverträge für Ihre Einheiten optimieren.
Zusätzlich zu den im Hintergrund laufenden vertraglichen Optimierungen können Sie innerhalb des Mietvertrags verschiedene Parameter festlegen, zum Beispiel:
Mietbeginn
Befristete oder unbefristete Vermietung
Möblierung
Art der Mietanpassung
Staffel oder Indexmiete
Nettokaltmiete
Betriebskosten
Mietkaution
Zahlungsfälligkeiten
Wenn Sie die Wohnung nicht zimmerweise, sondern als vollständige Einheit vermieten möchten, nutzen Sie bitte den Standard-Mietvertrag (Wohnraummietvertrag). Dies gilt unabhängig davon, ob alle Bewohner gemeinsam als Hauptmieter im Vertrag stehen oder ob ein Hauptmieter die Wohnung an weitere Personen untervermietet.
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