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# Dokumente (Mietverhältnis)

<figure><img src="/files/Hc53CIs0jRfJyqN5f8Sg" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Im Reiter **„Dokumente“** sehen Sie alle Dokumente und Unterlagen, die dem jeweiligen Mietverhältnis zugeordnet sind.

Alle Dokumente im Ordner "**Automatisch generiert**" im Mietverhältnis werden Ihrem Mieter automatisch im Mieterportal bereitgestellt, sofern dieser über einen Zugang verfügt (weitere Informationen zur Einladung ins Mieterportal finden Sie hier).

Die Dokumente im Ordner "**Weitere Dokumente**" werden **nicht** mit Ihrem Mieter geteilt. Dieser Ordner dient Ihrer internen Verwaltung für alle Dokumente, die das Mietverhältnis betreffen.

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### **Übersicht der automatisch generierten Dokumente im Rahmen der Mietvertragserstellung**

Bei der Anlage eines neuen Mietverhältnisses werden folgende Dokumente in das Mietverhältnis übertragen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter einen Zugang zum Mieterportal hat, damit er diese selbstständig einsehen kann. Alternativ können Sie alle Dokumente herunterladen und diese bspw. via E-Mail an Ihren Mieter übertragen.

**1. Mietvertrag (Entwurf)**

Sobald Sie den Vertragsentwurf erstellt haben, wird dieser Ihrem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter kann den Mietvertrag einsehen und anschließend digital unterschreiben. Der Vertrag muss von allen Mietern unterzeichnet werden. Dabei reicht es aus, wenn einer der Mieter mit einem Mieterportal verknüpft ist, da alle Mieter über einen Account unterschreiben können.

**2. Mietvertrag**

Nach der Unterzeichnung durch alle Mieter und Sie als Vermieter / Makler /Verwalter erhalten alle Parteien die finale Fassung des Mietvertrags inklusive aller Unterschriften in das Mietverhältnis übertragen.

**3. Hausordnung (optional)**

Sofern eine Hausordnung im Objekt hinterlegt oder im Mietvertragsassistenten entsprechend hinzugefügt wurde, wird diese dem Mieter automatisch übertragen. Sie ist damit verbindlich und Bestandteil des Mietvertrags. Sofern keine digitale Bereitstellung erfolgt, weisen Sie den Mieter auf die entsprechenden Aushänge im Objekt hin.

**4. Wohnungsgeberbestätigung**

Diese wird Ihnen als Vermieter direkt nach Ihrer Unterschrift generiert, dem Mieter jedoch erst **zu Mietbeginn** automatisch im Mieterportal bereitgestellt. Sie sind als Vermieter gesetzlich verpflichtet, dem Mieter nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung bereitzustellen. Der Mieter benötigt die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung seines Wohnsitzes bei der Meldebehörde, die gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich verpflichtend ist.

**5. Datenschutzbelehrung**

Immodio unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Informationspflichten und stellt dem Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrags automatisch eine personalisierte Datenschutzbelehrung im Mieterportal zur Verfügung. Diese enthält Ihre Angaben als datenschutzrechtlich Verantwortlicher, Ihre Kontaktdaten sowie Informationen zur Verarbeitung der Daten im bestehenden Mietverhältnis und stellt sicher, dass der Mieter die gesetzlich erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhält.

{% hint style="danger" %}
Die von Immodio bereitgestellte Datenschutzbelehrung ist als Standardlösung vorgesehen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder eine auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Datenschutzbelehrung.

Als Vermieter bleiben Sie selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten ordnungsgemäß zu verarbeiten und Ihre Mieter korrekt über die Datenverarbeitung zu informieren. Bitte prüfen Sie daher eigenverantwortlich, ob die bereitgestellte Datenschutzbelehrung für Ihren konkreten Anwendungsfall ausreichend ist oder ob eine individuelle Anpassung erforderlich ist.
{% endhint %}

**6. Broschüre „Richtig Heizen und Lüften"**

Diese Broschüre wird Ihrem Mieter automatisch von Immodio erstellt und ist Bestandteil des Mietvertrags. Sie informiert den Mieter über ein korrektes Lüftungsverhalten und trägt zur Schimmelprävention bei.

**7. Widerrufsbelehrung**

Immodio stellt dem Mieter nach Vertragsunterzeichnung automatisch eine Widerrufsbelehrung im Mieterportal zur Verfügung. Als Vermieter tragen Sie die Verantwortung zu prüfen, ob diese korrekt erstellt und übertragen wurde.

{% hint style="danger" %}
**Wichtig:** Wurde der Mieter nicht oder nicht korrekt belehrt, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss gemäß § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. Der Mieter könnte in diesem Fall über ein Jahr kostenfrei in der Wohnung wohnen.
{% endhint %}

**8. WG-Ordnung (optional)**

Bei der Erstellung eines WG-Mietvertrags können Sie eine WG-Ordnung im Assistenten hinterlegen. Sofern diese im Mietvertragsassistenten entsprechend hinzugefügt wurde, wird sie dem Mieter automatisch in das Mieterportal übertragen. Sie ist damit verbindlich und Bestandteil des Mietvertrags.

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### Übergabeprotokolle

<figure><img src="/files/1cLDpI78mq6luWoWKRtF" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Unter **„Übergabeprotokolle“** können Sie:

* ein digitales Übergabeprotokoll erstellen oder
* ein bereits vorhandenes Protokoll hochladen.

Sofern Sie ein neues digitales **Übergabeprotokoll** direkt aus dem Mietverhältnis heraus erstellen, wird dieses nach der Unterzeichnung aller Parteien dem Mieter automatisch in das Mieterportal übertragen.

Im Übergabeprotokoll dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, die Zählerstände sowie eventuelle Mängel. Ein vorhandenes Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.

{% hint style="info" %}
Weitere Informationen zum digitalen Übergabeprotokoll von Immodio finden Sie **hier**.
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