Möblierung

Was versteht man unter Möblierung von Wohnraum ?

Die Begriffe „möblierte Wohnung“ und „teilmöblierte Wohnung“ sind gesetzlich nicht genau definiert.

Gemeint ist hiermit jedoch die Ausstattung der Mietwohnung mit Einrichtungsgegenständen durch den Vermieter.

Nach gängiger Rechtsprechung wird dann von "möbliertem Wohnraum" gesprochen, wenn der Vermieter mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände bereitstellt, die den Nutzwert der Mietsache für den Mieter erhöhen. Wohnungen, die lediglich über einzelne Möbelstücke, wie beispielsweise eine Einbauküche, verfügen, werden als "Teilmöblierter Wohnraum" angesehen.

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