FIFO bei gelagerten Brennstoffen berechnen
Auf dieser Seite erfahren Sie, was FIFO bedeutet, wann Sie die Berechnung bei gelagerten Brennstoffen benötigen und wie Sie den berechneten Verbrauch in Immodio erfassen.
Bei der Heizkostenabrechnung müssen grundsätzlich die Kosten angesetzt werden, die im Abrechnungszeitraum tatsächlich für Heizung und Warmwasser verbraucht wurden. Das ist bei leitungsgebundenen Energieträgern wie Erdgas oder Fernwärme oft vergleichsweise einfach, weil der Versorger den Verbrauch für den Abrechnungszeitraum abrechnet.
Anders ist es, wenn Sie einen Brennstoff auf Vorrat kaufen und selbst lagern. Dann ist der Einkauf nicht automatisch der Verbrauch. Eine Heizöllieferung im Dezember kann zum Beispiel größtenteils noch im Tank sein und erst im nächsten Jahr verbraucht werden. Umgekehrt kann bspw. im Februar 2027 noch Brennstoff verbraucht werden, der schon im Oktober 2026 eingekauft wurde.
Für solche Fälle wird in der Regel das sog. FIFO-Prinzip verwendet.
Wofür wird FIFO in der Heizkostenabrechnung benötigt?
FIFO hilft dabei, aus mehreren Brennstoffbeständen und Lieferungen den Kostenbetrag zu ermitteln, der zum tatsächlichen Verbrauch des Abrechnungszeitraums gehört.
Dabei werden zwei Fragen voneinander getrennt:
Wie viel Brennstoff wurde verbraucht?
Anfangsbestand + Zukäufe - Endbestand
Welcher bezahlte Kaufpreis gehört zu welchem Verbrauch?
Bewertung der verbrauchten Menge an Brennstoff nach der Reihenfolge der Bestände und Lieferungen
Das Ergebnis ist ein Verbrauchsbetrag, den Sie in der Betriebskostenabrechnung in Immodio im Schritt "Heiz- und Warmwasserverbrauch" erfassen müssen. Die spätere Verteilung auf die Einheiten erfolgt dann im Rahmen der Heizkosten- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung in Immodio.
FIFO ist kein Verteilerschlüssel und ersetzt keine Zählerstände. FIFO dient nur dazu, den Gesamtbetrag des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs zu berechnen. Wie dieser Betrag anschließend auf vermietete Einheiten, selbst genutzte Einheiten oder Leerstände verteilt wird, ist ein separater Schritt in der Abrechnung.
Wichtig ist: FIFO bildet keine physische Bewegung im Tank ab. Heizöl, Flüssiggas oder Pellets können sich im Lagerbestand natürlich mischen. Für die Abrechnung werden die Bestände aber rechnerisch als einzelne Schichten behandelt. Die älteste Schicht gilt zuerst als verbraucht, der Endbestand bleibt rechnerisch aus den jüngsten Schichten übrig.
Wann brauchen Sie FIFO?
FIFO brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie den Brennstoff für Ihre Heizung auf Vorrat kaufen und lagern – zum Beispiel Heizöl bzw. Gas in einem Tank oder Pellets in einem Lager.
Der Grund dafür ist einfach: Bei der Heizkostenabrechnung dürfen nicht automatisch alle Brennstoffrechnungen berücksichtigt werden, die Sie während des Abrechnungszeitraums bezahlt haben. Maßgeblich sind die Kosten des Brennstoffs, der in diesem Zeitraum tatsächlich verbraucht wurde.
Das ergibt sich insbesondere aus § 7 Abs. 2 HeizkostenV. Dort gehören zu den Kosten der Heizungsanlage die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt, dass Heizkosten nicht einfach nach den im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen abgerechnet werden dürfen. Entscheidend ist der tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoff (BGH, Urteil vom 01.02.2012, VIII ZR 156/11).
Was bedeutet das für Sie als Vermieter?
Wenn Sie beispielsweise im November 2025 Heizöl kaufen, bedeutet das nicht automatisch, dass diese Lieferung auch komplett zu den Heizkosten des Jahres 2025 gehören. Befindet sich ein Teil davon am Ende des Abrechnungszeitraums noch im Tank, wird dieser Teil erst in einem späteren Abrechnungszeitraum verbraucht.
Beispiel: Sie kaufen am 20.11.2025 Heizöl für 3.000,00 €. Am 31.12.2025 ist der Tank noch zu 90 % voll. Wenn Sie nun die komplette Rechnung des Brennstoffes in die Betriebskostenabrechnung von 2025 aufnehmen würden, würden die Nutzer des Jahres 2025 auch Kosten tragen, die wirtschaftlich jedoch erst zum zukünftigen Verbrauch im Jahr 2026 gehören.
Genauso kann zu Beginn eines Abrechnungszeitraums noch Brennstoff vorhanden sein, den Sie bereits im Vorjahr gekauft haben. Wird dieser Bestand jetzt verbraucht, gehören seine Kosten zum aktuellen Heizkostenverbrauch – obwohl die Rechnung schon im Vorjahr bezahlt wurde.
Die Rechnungen für Brennstofflieferungen zeigen also, wann ein Brennstoff gekauft wurde. Sie zeigen aber nicht, wann dieser Brennstoff auch tatsächlich verbraucht wurde.
Genau hier hilft FIFO. Mit FIFO wird rechnerisch bestimmt, welche Ihrer Einkäufe zu dem verbrauchten Brennstoff gehören. Dabei wird unterstellt, dass der älteste vorhandene Brennstoff zuerst verbraucht wird.
FIFO ist typischerweise relevant, wenn:
zu Beginn des Abrechnungszeitraums noch Brennstoff vorhanden ist,
Sie während des Abrechnungszeitraums neuen Brennstoff nachkaufen,
am Ende des Abrechnungszeitraums noch ein Restbestand vorhanden ist,
Ihre Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen eingekauft wurden oder
Brennstoffbestände über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg reichen.
Das betrifft insbesondere:
Heizöl in einem Öltank,
Flüssiggas in einem eigenen Gastank,
Pellets,
Hackschnitzel,
Kohle und
andere Brennstoffe, die Sie selbst lagern.
Als Faustregel gilt: Haben Sie einen eigenen Brennstoffvorrat, der zu Beginn oder am Ende des Abrechnungszeitraums nicht leer ist, sollten Sie prüfen, ob eine FIFO-Berechnung erforderlich ist.
Bei Erdgas aus dem öffentlichen Leitungsnetz oder bei Fernwärme brauchen Sie FIFO dagegen in der Regel nicht. Hier rechnet der Versorger den Verbrauch normalerweise bereits für einen bestimmten Zeitraum ab. Entscheidend ist also nicht der Energieträger selbst, sondern die Frage, ob Sie den Brennstoff selbst auf Vorrat lagern.
FIFO selbst ist nicht als Berechnungsmethode in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden. FIFO ist die rechnerische Methode, mit der sich diese Kosten bei gelagerten Brennstoffen mit verschiedenen Beständen und Einkaufspreisen nachvollziehbar ermitteln lassen.
Welche Daten benötigen Sie?
Für eine nachvollziehbare FIFO-Berechnung benötigen Sie:
den Bestand zu Beginn des Abrechnungszeitraums,
den Wert dieses Anfangsbestands,
alle Lieferungen im Abrechnungszeitraum mit Datum, Menge und Rechnungsbetrag,
den Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums,
eine einheitliche Mengeneinheit, zum Beispiel Liter, kg oder kWh,
die Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Der Anfangsbestand des neuen Abrechnungszeitraums ist in der Regel der Endbestand des vorherigen Abrechnungszeitraums. Bewahren Sie die Berechnung deshalb jedes Jahr auf, damit der Restbestand im Folgejahr nachvollziehbar weitergeführt werden kann.
Grundformel für den Verbrauch
Die verbrauchte Menge berechnen Sie so:
Beispiel:
Damit kennen Sie zunächst nur die verbrauchte Menge. Im nächsten Schritt müssen Sie ermitteln, mit welchem Betrag diese Menge anzusetzen ist.
Beispiel: Heizöl nach FIFO berechnen
Im folgenden Beispiel wird gezeigt, wie Sie Heizöl nach dem FIFO-Prinzip in einem angenommenen Abrechnungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 bewerten. Dabei gibt es zwei Schritte:
Zuerst benötigen Sie einen Anfangsbestand aus dem Vorjahr 2024 mit Menge und Wert.
Anschließend berechnen Sie für den Abrechnungszeitraum 2025 den tatsächlichen Verbrauch und die dazugehörigen Verbrauchskosten.
Wenn Sie bereits im Vorjahr eine FIFO-Berechnung erstellt haben, übernehmen Sie den dort ermittelten Endbestand einfach als Anfangsbestand des neuen Jahres.
Wenn Sie FIFO zum ersten Mal anwenden, müssen Sie den Anfangsbestand einmalig aus den noch vorhandenen älteren Lieferungen herleiten.
1. Anfangsbestand erstmals ermitteln
Angenommen, Ihr Abrechnungszeitraum beginnt am 01.01.2025. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich laut Tankanzeige noch 1.200 Liter Heizöl im Tank. Eine FIFO-Berechnung aus dem Vorjahr 2024 liegt noch nicht vor.
Die letzten Lieferungen aus dem Jahr 2024 waren:
10.05.2024
1.500 l
1.575,00 €
1,05 €
15.09.2024
1.000 l
1.200,00 €
1,20 €
Nach FIFO besteht der Anfangsbestand am 01.01.2025 aus den zuletzt gekauften, noch nicht verbrauchten Mengen. Da am 01.01.2025 noch 1.200 Liter vorhanden sind, stammen rechnerisch zuerst 1.000 Liter aus der letzten Lieferung vom 15.09.2024. Die übrigen 200 Liter stammen aus der vorherigen Lieferung vom 10.05.2024.
200 Liter aus Lieferung vom 10.05.2024
200 l × 1,05 €
210,00 €
1.000 Liter aus Lieferung vom 15.09.2024
1.000 l × 1,20 €
1.200,00 €
Anfangsbestand am 01.01.2025
1.200 l
1.410,00 €
Für die weitere FIFO-Berechnung starten Sie also mit einem Anfangsbestand von 1.200 Litern und einem Wert von 1.410,00 €.
2. Verbrauch im Abrechnungsjahr berechnen
Im Abrechnungsjahr 2025 kommen nun weitere Heizöllieferungen hinzu.
Zunächst wird der Anfangsbestand aus dem Vorjahr 2024 übernommen. Wenn der Anfangsbestand aus mehreren früheren Lieferungen besteht, hat er keinen einheitlichen Literpreis. Entscheidend ist dann der Gesamtwert des Anfangsbestands.
In diesem Beispiel befinden sich am 01.01.2025 noch 1.200 Liter Heizöl im Tank. Diese setzen sich rechnerisch aus zwei Restbeständen aus 2024 zusammen:
Rest aus Lieferung vom 15.09.2024
1.000 Liter
1.200,00 €
1,20 €
Rest aus Lieferung vom 10.05.2024
200 Liter
210,00 €
1,05 €
Anfangsbestand am 01.01.2025
1.200 Liter
1.410,00 €
gemischt
Der Anfangsbestand wird anschließend zusammen mit den Lieferungen aus dem Abrechnungsjahr 2025 betrachtet:
Bestand / Lieferung
Menge
Betrag
Preis je Liter
Anfangsbestand am 01.01.2025
1.200 Liter
1.410,00 €
gemischt
Lieferung am 15.02.2025
2.000 Liter
2.100,00 €
1,05 €
Lieferung am 10.10.2025
1.500 Liter
1.800,00 €
1,20 €
Gesamtbestand vor Verbrauchsabzug
4.700 Liter
5.310,00 €
Am 31.12.2025 befinden sich noch 900 Liter Heizöl im Tank.
Die verbrauchte Menge berechnen Sie so:
Im Abrechnungszeitraum 2025 wurden also 3.800 Liter Heizöl verbraucht.
3. Endbestand bewerten
Der Endbestand besteht nach FIFO rechnerisch aus den zuletzt gelieferten Mengen. Das bedeutet nicht, dass der Tank vor der Lieferung am 10.10.2025 leer war oder dass sich im Tank physisch nur Heizöl aus dieser Lieferung befindet.
Entscheidend ist die rechnerische Reihenfolge: Der Anfangsbestand und die älteren Lieferungen gelten zuerst als verbraucht. In diesem Beispiel wurden insgesamt 3.800 Liter verbraucht. Damit sind rechnerisch verbraucht:
1.200 Liter Anfangsbestand aus dem Vorjahr,
2.000 Liter aus der Lieferung vom 15.02.2025,
600 Liter aus der Lieferung vom 10.10.2025.
Von der Lieferung vom 10.10.2025 bleiben dadurch rechnerisch am 31.12.2025 noch 900 Liter übrig. Deshalb wird der Endbestand in diesem Beispiel vollständig mit dem Preis dieser letzten Lieferung bewertet.
4. Verbrauchskosten berechnen
Für die Heizkostenabrechnung 2025 setzen Sie in diesem Beispiel also 3.800 Liter und 4.230,00 € an.
Beispiel: Flüssiggas im Gastank
Bei einem Gastank ist das Prinzip identisch. Entscheidend ist auch hier nicht, welche Rechnung im Kalenderjahr bezahlt wurde, sondern welcher Bestand im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.
Beispiel:
Anfangsbestand aus dem Vorjahr
700 l
630,00 €
0,90 €
Lieferung am 12.03.2025
1.800 l
1.710,00 €
0,95 €
Lieferung am 18.11.2025
1.500 l
1.650,00 €
1,10 €
Gesamtbestand vor Verbrauchsabzug
4.000 l
3.990,00 €
Am Ende des Abrechnungszeitraums sind noch 1.200 l im Gastank vorhanden.
Nach FIFO setzt sich der Verbrauch aus dem ältesten Bestand und den ältesten Lieferungen zusammen:
700 l Anfangsbestand
700 l × 0,90 €
630,00 €
1.800 l Lieferung vom 12.03.2025
1.800 l × 0,95 €
1.710,00 €
300 l aus Lieferung vom 18.11.2025
300 l × 1,10 €
330,00 €
Verbrauchskosten
2.670,00 €
Für Immodio würden Sie in diesem Beispiel 2.800 l und 2.670,00 € als verbrauchten Brennstoff ansetzen.
Belegdaten und FIFO-Werte in Immodio erfassen
Immodio kann die FIFO-Berechnung derzeit noch nicht automatisch durchführen, zukünftig wird diese Funktion jedoch angeboten werden. Berechnen Sie daher zunächst außerhalb von Immodio die verbrauchte Menge und den dazugehörigen Betrag nach FIFO. Anschließend erfassen Sie diesen Betrag in der Betriebskostenabrechnung im Schritt "Heiz- und Warmwasserverbrauch" in Immodio.
Die zugrunde liegenden Ausgaben der jeweiligen Brennstofflieferungen (im oben genannten Beispiel die Ausgaben für die Heizöl-Lieferungen am 12.03.2025 und 18.11.2025) erfassen Sie zunächst wie gewohnt unter Einnahmen und Ausgaben und buchen jede einzelne Rechnung so, wie sie tatsächlich bezahlt wurde. Diese Buchungen dokumentieren die bezahlten Rechnungen, ersetzen jedoch nicht die FIFO-Berechnung für die Heizkostenabrechnung.
Heiz- und Warmwasserverbrauch in der Betriebskostenabrechnung
Im Schritt "Heiz- und Warmwasserverbrauch" in der Betriebskostenabrechnung haben Sie nun die Möglichkeit, die nach FIFO berechneten Werte einzugeben.
Klicken Sie hier bei "Gesamtverbrauch" auf "Verbrauch eintragen".

Auswahl von Erwärmung Heizung und Warmwasser
Sie haben nun die Auswahl, ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über zwei voneinander getrennte Systeme erfolgt (bspw. bei einer Zentralheizung, bei der in den einzelnen Einheiten z. B. elektrische Durchlauferhitzer zur Erwärmung des Warmwassers angebracht sind) oder ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über das gleiche System erfolgt.

Nach FIFO berechnete Werte eintragen
In diesem Bereich erfassen Sie die Werte, mit denen Immodio den gesamten Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser berechnet.

Die Felder "Energieträger laut Stammdaten" und "HI-Wert des Energieträgers" werden automatisch aus den Stammdaten des Objekts übernommen.
Im Feld "HI-Wert des Energieträgers" wird der Heizwert des Energieträgers verwendet. Wenn auf Ihrer Rechnung ein abweichender Heizwert angegeben ist, können Sie diesen Wert eintragen. Liegt kein eigener Wert vor, können Sie den von Immodio vorgeschlagenen Standardwert verwenden.
Die "Gekaufte Menge des Energieträgers" und die "Kosten des eingekauften Brennstoffs" werden aus den passenden Buchungen unter "Einnahmen und Ausgaben" übernommen. Diese Werte zeigen also, welche Brennstoffmengen im Abrechnungszeitraum gekauft und bezahlt wurden.
Unter „Verbrauchte Menge des Energieträgers“ erfassen Sie nun die im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Menge aus Ihrer FIFO-Berechnung.
Unter "Kosten der verbrauchten Menge des Energieträgers" erfassen Sie den nach FIFO berechneten Wert dieser verbrauchten Menge.
Immodio verwendet diese Werte anschließend für die Berechnung der Heizkostenabrechnung und legt die entstandenen Kosten auf die entsprechenden Mietverhältnisse und Leerstände um.
Häufige Praxisfälle
Weiterführende Informationen
Die Grundsätze zur Verteilung der Heizkosten ergeben sich insbesondere aus § 7 HeizkostenV. Welche Betriebskostenarten grundsätzlich erfasst sein können, ergibt sich aus § 2 BetrKV.
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