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# Mietverhältnis kündigen

Die Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mieter beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Der Mieter kann dabei spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Für Vermieter gelten ebenfalls gesetzliche Kündigungsfristen. Diese können sich je nach Dauer des Mietverhältnisses verlängern. Außerdem benötigt der Vermieter für eine ordentliche Kündigung regelmäßig einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.

Weitere Informationen zur **Kürzung der Kündigungsfrist des Mieters** finden Sie [**hier**](/wissen/mietverhaltnis-kundigen/kundigungsfrist-verkurzen.md).

Weitere Informationen dazu, wie Sie eine **Kündigung in Immodio dokumentieren**, finden Sie [**hier**](/anleitung/mietverhaltnisse/mietverhaltnis-ubersicht/anderungen-mietverhaltnis.md#kundigung-erfassen).
