Datenschutz
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Immodio Sie bei datenschutzrechtlichen Themen rund um die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilien unterstützt.
Datenschutz
Datenschutz für Mieter
Der Schutz personenbezogener Daten spielt in der Immobilienbranche, insbesondere beim Umgang mit sensiblen Mieterdaten, eine wichtige Rolle. Bereits bei der Bewerbung auf einen Besichtigungstermin sowie im weiteren Bewerbungsprozess und während eines bestehenden Mietverhältnisses werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Als Vermieter, Hausverwalter oder Makler sind Sie Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gemäß Art. 13 DSGVO verpflichtet, Interessenten, Bewerber und Mieter über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Immodio ist hierfür nicht verantwortlich und handelt ausschließlich als der von Ihnen beauftragte Auftragsverarbeiter.
Datenschutzbelehrung
Immodio unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Informationspflichten und stellt Ihnen dafür eine standardisierte „Datenschutzbelehrung für Mieter und Mietinteressenten“ zur Verfügung, die insbesondere folgende Inhalte umfasst:
welche personenbezogenen Daten von Mietinteressenten und Mietern verarbeitet werden,
zu welchen Zwecken die Datenverarbeitung erfolgt,
welche Daten im Bewerbungsprozess und während eines Mietverhältnisses typischerweise erhoben werden,
welche Rechte Mietinteressenten und Mieter nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben.
Den Inhalt der (unpersonalisierten) Datenschutzbelehrung können Sie hier einsehen. Bitte prüfen Sie als Immodio-Nutzer, ob die in der Datenschutzbelehrung beschriebenen Verarbeitungszwecke Ihrer tatsächlichen Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen. Der Mieter erhält erst bei Mietvertragsabschluss eine personalisierte Version der „Datenschutzbelehrung für Mieter und Mietinteressenten“, die in das Mieterportal übertragen wird.
Sofern Sie eine eigene (personalisierte) Datenschutzerklärung/Datenschutzbelehrung verwenden oder personenbezogene Daten über die in der Immodio Datenschutzbelehrung beschriebenen Zwecke hinaus verarbeiten, etwa für zusätzliche Services, externe Systeme oder eigene Prozesse, sind Sie verpflichtet, den Mieter bzw. Mietinteressenten hierüber gesondert und transparent zu informieren. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre eigene Datenschutzerklärung/Datenschutzbelehrung dem Mieter rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
1. Datenschutz bei Registrierung auf Immodio

Bei der Registrierung auf Immodio muss der Mieter bzw. Mietinteressent folgenden Erklärungen zustimmen:
der Immodio Datenschutzerklärung (Datenschutz zwischen Immodio und dem Mieter), sowie
der Datenschutzbelehrung für Mieter und Mietinteressenten (Datenschutz zwischen Ihnen und dem Mieter)
Diese Zustimmung erfolgt vor der Registrierung auf Immodio und ist Voraussetzung für die Bewerbung auf Besichtigungstermine bzw. die Nutzung des Mieterportals.
2. Datenschutz bei Abschluss eines Mietverhältnisses

Bei der digitalen Unterschrift eines Mietvertrags von Immodio erhält der Mieter automatisch eine personalisierte Version der Datenschutzbelehrung im Mieterportal zugestellt.
Diese enthält unter anderem:
Ihre Angaben als datenschutzrechtlich Verantwortlicher,
Ihre Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail),
Informationen zur Verarbeitung der Daten im bestehenden Mietverhältnis.
Damit wird sichergestellt, dass der Mieter die gesetzlich erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhält.
Ihr Mieter hat keinen Zugang zum Mieterportal?
Sollte Ihr Mieter keinen Zugang zum Mieterportal haben, empfehlen wir dringend, dem Mieter eine personalisierte Datenschutzbelehrung (zum Mietverhältnis) auf einem anderen Weg bereitzustellen, zum Beispiel:
als PDF per E-Mail oder
ausgedruckt in Papierform
Ein Zugang zum Mieterportal kann dem Mieter jederzeit durch eine Einladung in das Mieterportal unter "Beteiligte" mit Klick auf "Aktionen" bei einem Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Die von Immodio bereitgestellten Datenschutztexte und -prozesse stellen Standardlösungen und Vorschläge dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie bleiben für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die korrekte Belehrung Ihrer Mietinteressenten, Mieter und weiterer betroffener Personen selbst verantwortlich.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Immodio
Mit der Registrierung bei Immodio schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Immodio ab. Dieser ist gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch einen Dienstleister im Auftrag verarbeitet werden. Durch den Abschluss des AVV beauftragen Sie Immodio, personenbezogene Daten von Mietern, Mietinteressenten und Bewerbern ausschließlich in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen zu verarbeiten.
Immodio handelt dabei als Auftragsverarbeiter, während Sie weiterhin datenschutzrechtlich Verantwortlicher bleiben. Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Den entsprechenden AVV finden Sie wie folgt:
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einsehen
Navigieren Sie in den Reiter "Account". Hier können Sie im Bereich "Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)" ihren mit Immodio geschlossenen AVV einsehen und auch herunterladen.
Wenn Sie ein ein Exemplar des AVV benötigen, auf welchem Ihre konkreten Kundendaten hinterlegt sind, wenden Sie sich gerne per Mail an den Immodio-Kundenservice unter "service@immodio.app". Unsere Mitarbeiter stellen Ihnen zeitnah ein entsprechendes Exemplar des AVV mit Ihren konkreten Kundendaten zur Verfügung.

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