Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die Vermietung mit Immodio, von A bis Z.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
B
Beteiligte
Ein Beteiligter stellt in Immodio einen Kontakt dar. Ein Beteiligter kann entweder eine private Person oder ein Unternehmen sein. Es gibt folgende Kategorien von Beteiligten: Eigentümer, Mieter und Dienstleister. Unter einem Beteiligten können sämtliche Kontaktdaten vermerkt werden.
Befristung
Eine Befristung im Mietvertrag legt das Ende des Mietverhältnisses bereits zu Beginn fest. Nach Ablauf der Befristung endet der Vertrag automatisch, es sei denn, beide Parteien vereinbaren eine Verlängerung oder der vertraglich vereinbarte Befristungsgrund entfällt.
Betriebskosten
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an einem Grundstück oder Objekt entstehen. Die Betriebskostenverordnung bestimmt, welche dieser Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe.
Bürge
Ein Bürge ist eine Person, die sich gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten des Mieters, insbesondere für die Zahlung der Miete, einzustehen. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, übernimmt der Bürge die Haftung und ist zur Leistung der entsprechenden Zahlungen verpflichtet. Aufgrund rechtlicher Beschränkungen in Deutschland hinsichtlich Bürgschaftsübersicherung gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Bürgschaft / Mietaval
Eine Bürgschaft, auch Mietaval genannt, ist eine Garantie (meist von einer Bank oder Versicherung ausgestellt), dass der Bürge im Falle unbezahlter Schäden oder Schulden des Mieters oder der Mieterin an den Vermieter aufkommt, wenn das Mietverhältnis endet.
D
Dienstleister
Ein Dienstleister ist in Immodio ein externer Dienstleister (z. B. Hausverwaltung, Reinigungsdienst, Handwerker, Notar). Bei einem Dienstleister kann es sich sowohl um eine Person als auch ein Unternehmen handeln.
E
Eigentümer
Ein Eigentümer in Immodio ist ein Beteiligter, der das Eigentum an einer Immobilie (Objekt oder Einheit) besitzt und als Vermieter auftritt.
Einheit
Eine Einheit ist eine einzelne, vermietbare Einheit innerhalb eines Objekts. Ein Mietverhältnis kann nur für eine Einheit angelegt werden. Daher muss zuerst ein Objekt und dann eine Einheit erstellt werden – auch bei Objekten, die nur eine Einheit haben (z. B. Einfamilienhaus).
Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung im mietrechtlichen Sinne ist eine Wohneinheit innerhalb eines Objekts, das vom Vermieter selbst bewohnt wird und insgesamt zwei Einheiten umfasst.
Energieausweis
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie muss in der Regel ein Energieausweis vorgelegt werden. Weitere Infos finden Sie in der Hilfe.
F
Fälligkeit der Miete
Die Fälligkeit der Miete beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die Miete spätestens auf dem Konto des Vermieters eingehen muss.
G
Gesamtmiete
Die Gesamtmiete ist der Betrag, den der Mieter monatlich zahlen muss. Sie setzt sich aus der Nettokaltmiete, den Betriebskosten und eventuell weiteren Bestandteilen wie z. B. Gartenmiete oder Stellplatzmiete zusammen.
H
Heizkosten
Heizkosten sind die Kosten, die für die Beheizung der Einheit anfallen.
I
IBAN
IBAN (Internationale Bankkontonummer) ist eine standardisierte Nummer, die jedes Bankkonto eindeutig identifiziert und für internationale sowie nationale Zahlungen verwendet wird.
Indexmiete
Eine Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der die Miete an einen Index (häufig den Verbraucherpreisindex) gebunden ist. Die Miete kann auf Basis dieses Indexes angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Individuelle Vereinbarung
Eine individuelle Vereinbarung ist eine vom Nutzer selbst formulierte Klausel im Mietvertrag, die auf die speziellen Bedürfnisse und Wünsche des Vermieters und Mieters abgestimmt ist. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht anwaltlich geprüft und könnte rechtlich unwirksam sein, was Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit des Mietvertrags haben könnte. Weitere Informationen finden Sie hier.
K
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mieterhöhungen. Sie besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % erhöht werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine reduzierte Grenze von 15 %. Ob eine solche "abgesenkte Kappungsgrenze" in Ihrer Gemeinde gültig ist, können Sie hier prüfen.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie dient als Absicherung für eventuelle Schäden oder offene Forderungen am Ende des Mietverhältnisses.
M
Mietbeginn
Der Mietbeginn ist der Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis offiziell startet. Ab diesem Datum ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und kann die Einheit nutzen.
Mieterportal
Derzeit erhält ein Interessent automatisch einen Immodio Account und damit Zugang zum Mieterportal, sobald er über das Besichtigungsmanagement einen Termin anfragt. Im Mieterportal kann der Interessent anschließend seine Bewerbungsunterlagen hochladen, den Status seiner Bewerbung verfolgen und erhält dort den Mietvertragsentwurf, den er direkt digital unterschreiben kann. Zusätzlich werden dem Mieter dort automatisch Hausordnung, Wohnungsgeberbestätigung und weitere wichtige Unterlagen zum Mietverhältnis bereitgestellt. Zukünftig wird es möglich sein, auch Bestandsmieter oder Mieter außerhalb des Immodio-Prozesses nachträglich in das Mieterportal einzuladen. Außerdem wird das Mieterportal künftig um eine Chat-Funktion erweitert, über die Sie direkt mit Ihren Mietern und Bewerbern kommunizieren können.
Mietverhältnis
Ein Mietverhältnis ist eine Vereinbarung zwischen Eigentümer (Vermieter) und Mieter über die Anmietung einer Einheit. In Immodio muss für die Erstellung eines neuen Mietvertrags ein Mietverhältnis angelegt werden, in dem wesentliche Vertragsbestandteile (z. B. Miete, Betriebskosten, Mietdauer) sowie weitere Vereinbarungen festgelegt werden. Der Nutzer hat die Möglichkeit, beim Anlegen des Mietverhältnisses verschiedene Parameter anzupassen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Am Ende des Prozesses erhält er einen Mietvertragsentwurf, der dann unterschrieben werden kann.
Mietpreisbremse
Diese gesetzliche Regelung begrenzt die Miethöhe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Die verlangte Miete darf in diesen Fällen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind hingegen Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden. Bereits wirksam vereinbarte Mieten dürfen auch bei einer erneuten Vermietung weiterhin verlangt werden. Wichtig: Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Landesregierungen entsprechend ausgewiesen wurden. Ob Ihre Region betroffen ist, können Sie auf der Website des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung nachprüfen.
Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer gibt an, für welchen Zeitraum der Mietvertrag mindestens bindend ist. Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter oder Vermieter ist innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich.
Miteigentumsanteile (MEA)
Miteigentumsanteile (MEA) bezeichnen den rechnerischen Bruchteil, zu dem ein Eigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beteiligt ist. Sie sind eine zentrale Größe für die Verteilung von Kosten, das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und die Beteiligung an Rücklagen oder Instandhaltungsausgaben. Ein Miteigentumsanteil wird in der Regel als Bruch dargestellt, bestehend aus einem Zähler und einem Nenner. Zum Beispiel: 180 (Zähler) / 1.000 (Nenner). Der Zähler gibt den Anteil an, den die jeweilige Sondereigentumseinheit (z. B. eine Wohnung oder ein Stellplatz) am Gesamtobjekt besitzt. Der Nenner stellt die Gesamtzahl aller Miteigentumsanteile in der WEG dar. In diesem Beispiel würde die Einheit 180 von 1.000 Anteilen halten. Die Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan festgelegt, die notariell beurkundet und beim Grundbuchamt hinterlegt sind. Sie lassen sich auch im Grundbuchauszug unter dem jeweiligen Wohnungsgrundbuchblatt einsehen.
N
Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den der Mieter für die Nutzung einer Einheit (Wohnung) bezahlt, ohne dass Betriebskosten oder Heizkosten enthalten sind.
O
Objekt
Ein Objekt bezeichnet eine ganze Immobilie, wie beispielsweise ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus. Das Objekt dient als übergeordnete Struktur und enthält alle grundlegenden Informationen zur gesamten Immobilie.Es muss immer zuerst ein Objekt angelegt werden, um eine Einheit anzulegen.
Q
QES
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signaturen gemäß der EU-Verordnung eIDAS. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift weitestgehend rechtlich gleichgestellt (§ 126a BGB) und erfüllt alle Anforderungen an die Schriftform im deutschen Mietrecht.
Bei der QES wird die Identität der unterzeichnenden Person in einem vorgeschalteten Identifikationsverfahren (z. B. per VideoIdent oder eID) geprüft. Erst danach kann der Vertrag digital signiert werden. So wird sichergestellt, dass es sich bei der unterzeichnenden Person um Ihren Vertragspartner handelt.
S
Sonstige Vereinbarung
Eine sonstige Vereinbarung ist eine zusätzliche Regelung im Mietvertrag. Bei Immodio stehen derzeit zwei „sonstige Vereinbarungen" zur Auswahl.
Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete wird die Miete über einen vereinbarten Zeitraum hinweg in regelmäßigen Abständen erhöht, wobei die Erhöhungen im Voraus im Mietvertrag festgelegt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe.
Stripe
Stripe ist ein Online-Zahlungsdienstleister und wickelt Zahlungen an Immodio ab. Stripe versendet im Namen von Immodio Rechnungen zu Zahlungsvorgängen.
U
Untermietverhältnis
Ein Untermietverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Hauptmieter eine Einheit ganz oder teilweise an einen Dritten untervermietet. Der Untermieter tritt in die vertraglichen Pflichten des Hauptmieters ein, während der Hauptmieter weiterhin für das Mietverhältnis mit dem Vermieter verantwortlich bleibt.
Überbelegung
Eine Überbelegung liegt vor, wenn in einer Wohnung mehr Personen wohnen, als es die vorgeschriebene Mindestwohnfläche pro Person erlaubt. Die genauen Anforderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Häufig gelten ca. 9–10 m² pro erwachsene Person und ca. 6 m² für Kinder unter 6 Jahren als Richtwert. Die Prüfung auf Überbelegung liegt in der Verantwortung des Vermieters und sollte vor Einzug sowie bei späterer Aufnahme weiterer Personen erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
V
Vergleichsmiete
Die Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Region. Sie dient als Grundlage für die Festsetzung der Miete bei neuen Mietverhältnissen oder Mieterhöhungen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe.
Verpfändetes Konto
Ein verpfändetes Konto ist ein Konto, dessen Guthaben als Sicherheit für die Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung, wie z. B. die Miete, dient. Bei Nichtzahlung kann der Vermieter auf das Konto zugreifen.
Versorgerverträge
Versorgerverträge sind Verträge, die der Vermieter oder Mieter mit verschiedenen Versorgungsunternehmen abschließt, wie z. B. für Strom, Wasser oder Gas. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe.
Verwendungszweck Zahlung
Der Verwendungszweck einer Zahlung gibt an, wofür die Zahlung bestimmt ist. Immodio generiert dem Nutzer automatisch einen Verwendungszweck.
Vorlagen
Immodio stellt Nutzern Vorlagen zu verschiedenen Themen für die Kommunikation mit Mietern zur Verfügung. Diese Vorlagen sind als ausfüllbare PDF- oder teilweise DOCX-Dateien erhältlich und decken Themen wie Abmahnung, Aushänge, Kündigung, Mieterhöhung, Vermietung und Verwaltung ab.
W
Weitere einziehende Personen
Weitere einziehende Personen bezeichnen alle Personen, die zusätzlich zum Mieter/ zu den Mietern in die gemietete Einheit einziehen, aber keine Mietvertragspartner werden sollen (z. B. minderjährige Kinder des Mieters).
WG Vermietung
Bei einer WG-Vermietung wird eine Einheit an mehrere Personen vermietet, die sich Wohnräume (z. B. Küche, Bad) teilen. Mit dem Immodio WG-Mietvertrag vermieten Sie ein oder mehrere Räume einer Einheit an verschiedene Mieter, und jeder Mieter erhält einen eigenen Mietvertrag für sein WG-Zimmer. Die gemeinschaftlich genutzten Räume – z. B. Küche, Bad oder Flur – werden im Vertrag als Gemeinschaftszimmer mit einem Mitbenutzungsrecht für alle Mieter geregelt.
Zuletzt aktualisiert