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# Löschen von Besichtigungen

## Nachträgliches Löschen von Zeiträumen einer bereits angelegten Besichtigung

Das nachträgliche Löschen von einzelnen Zeiträumen einer bereits angelegten Besichtigungen ist aktuell noch **nicht** möglich.

{% hint style="warning" %}
Wir arbeiten bereits an dieser Funktion und werden diese mit einem der nächsten Updates veröffentlichen. Sobald die Funktion verfügbar ist, können Sie für eine bereits angelegte Besichtigung einzelne Zeiträume wieder löschen. Informationen zum nachträglichen Hinzufügen von Zeiträumen finden Sie [**hier**](/anleitung/besichtigungen/zeitraume-nachtraglich-hinzufugen.md).

*(Stand 15.07.2026)*
{% endhint %}

## Löschen von Besichtigungen

Sie können Besichtigungen jederzeit löschen – beispielsweise wenn eine Besichtigung versehentlich erstellt wurde oder die Einheit nicht mehr vermietet werden soll.

Navigieren Sie dazu in den Bereich "**Besichtigungen"** und öffnen Sie die Besichtigung, die Sie löschen möchten. Klicken Sie anschließend auf **"Besichtigung löschen"** und bestätigen den dann erscheinenden Hinweisdialog mit **"Ja, löschen".**

<figure><img src="/files/0wXkRm37VrpUCJSrbFfz" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

**Fall 1: Keine Terminanfragen oder Bewerbungen in der Besichtigung vorhanden**

* Wenn zu einer Besichtigung noch keine Anfragen vorliegen (also keine Daten zu Interessenten oder Bewerbern gespeichert sind), wird die angelegte Besichtigung nach einem Klick auf **„Besichtigung löschen“** sofort gelöscht.

**Fall 2: Terminanfragen oder Bewerbungen in der Besichtigung vorhanden**

* Wenn Sie auf **„Besichtigung löschen“** klicken, wird die Besichtigung zunächst als gelöscht markiert.
* Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und zugleich im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) Ihre Vermietungsentscheidung nachvollziehbar darlegen zu können, **archiviert** Immodio Ihre zum Löschen markierte Besichtigung für **sechs Monate** . Nach Ablauf der sechs Monate werden alle Daten und Dokumente automatisch und DSGVO-konform gelöscht.
* Aufzeichnungen über den Bewerber (Kontaktdaten, Mieterselbstauskunft, Bewerbungsunterlagen), **welcher die Wohnung angemietet hat (sprich Ihr neuer Mieter)** werden entsprechend unter [**Beteiligte**](/anleitung/beteiligte/mieter.md) gespeichert und **nicht** gelöscht.
* Wenn eine Besichtigung als gelöscht markiert wird, werden noch offene Terminanfragen und Bewerbungen automatisch abgelehnt und die Interessenten darüber informiert.

#### AGG im Rahmen der Vermietung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet Anwendung, sobald der Vermieter die Vermietung einer Wohnung öffentlich ausschreibt (zum Beispiel über ein Vermietungsportal oder in einer Zeitung).

Das AGG verbietet unter anderem Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Im Falle eines Vorwurfs der Diskriminierung hat der Vermieter die Möglichkeit, darzulegen, dass sachliche Gründe und keine diskriminierenden Kriterien für die Entscheidung ausschlaggebend waren. Um dies glaubwürdig und nachvollziehbar zu dokumentieren, ist es notwendig, Informationen zum Ablauf und zur Kommunikation während der Besichtigung nachvollziehbar aufzubewahren.

<details>

<summary><strong>Vorschriften für Kleinvermieter (bis 50 Wohnungen)</strong></summary>

Wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, müssen ausschließlich folgende Diskriminierungstatbestände beachtet werden (vgl. AGG § 19):

* „ethnische Herkunft“
* „Rasse“ \[Wortlaut des Gesetzes]

</details>

<details>

<summary><strong>Vorschriften für Großvermieter (> 50 Wohnungen)</strong></summary>

Wenn der Vermieter insgesamt mehr als 50 Wohnungen vermietet, müssen ausschließlich folgende Diskriminierungstatbestände beachtet werden (vgl. AGG § 1):

* „Rasse \[Wortlaut des Gesetzes] oder ethnische Herkunft“
* „Geschlecht“
* „Religion oder Weltanschauung“
* „Behinderung“
* „Alter“
* „Sexuelle Identität“

</details>

**Ausnahmen für die Beachtung des AGG**

* Wenn ein **besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen** begründet wird: Der Vermieter oder seine Angehörigen nutzen Wohnraum auf demselben Grundstück, auf dem sich die Mietsache befindet (§ 19 AGG Abs. 4)
* Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig (§ 19 AGG Abs. 3)

#### DSGVO im Rahmen der Vermietung

Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** zulässig. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist **Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO** – das berechtigte Interesse des Vermieters an der Erhebung der Daten im Rahmen einer Vermietungsentscheidung.

Grundsätzlich dürfen **personenbezogene Daten von Mietinteressenten** nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck – also die Prüfung eines Mietvertragsabschlusses – erforderlich ist. Ist dieser Zweck entfallen oder erreicht (z. B. weil ein anderer Interessent den Zuschlag erhalten hat), müssen die Daten gelöscht werden (**Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO**).

Die **Verpflichtung zur Löschung der Daten von nicht berücksichtigten Mietinteressenten** besteht nur, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

* Eine solche Pflicht zur Aufbewahrung kann sich aus dem AGG ergeben. Um Vermieter in die Lage zu versetzen, einen Diskriminierungsvorwurf nach § 21 AGG widerlegen zu können, dürfen entsprechende Daten für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt werden.
* Die Bundesdatenschutzkomission hält eine Aufbewahrung von 6 Monaten für zulässig, soweit keine weitere Geltendmachung von Ansprüchen infrage kommt.
