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# Abrechnung (Einheit)

## Abrechnung (Einheit)

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Finanzierungs- und Finanzdaten sind bei Mehrfamilienhäusern grundsätzlich auf Objektebene zu erfassen. Bei Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (Gewerbe-/Nebeneinheit) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), werden diese Daten ausschließlich auf Einheitsebene gepflegt. Gleiches gilt, wenn einzelne Einheiten innerhalb eines Objekts separat finanziert oder erworben wurden.
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### Finanzdaten Finanzierung

Unter **„Finanzdaten & Finanzierung“** verwalten Sie die Kapitalstruktur Ihrer Einheiten zentral und effizient. Sie erfassen Eigenkapital, Darlehen und Konditionen präzise und behalten so jederzeit den Überblick über Ihre Finanzierungskennzahlen. Darüber hinaus ist die vollständige Erfassung dieser Daten essenziell für eine korrekte Buchung.

Um eine neue Finanzierung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

1. **Eigenkapital eintragen**\
   Geben Sie zunächst im Feld **„Eigenkapital“** das für das Objekt eingesetzte Eigenkapital an.
2. **Darlehen hinzufügen**\
   Klicken Sie auf **„+ Neues Darlehen hinzufügen“**, um ein weiteres Darlehen zu erfassen. Sie können dabei beliebig viele Darlehen erfassen.
3. **Darlehensdaten erfassen**\
   Tragen Sie anschließend die relevanten Angaben ein:

   * **Beschreibung**: Eindeutige Bezeichnung des Darlehens (z. B. Bankname wie „KfW-Förderkredit“)
   * **Darlehensbetrag**: Gesamthöhe des aufgenommenen Kredits
   * **Zinssatz**: Vereinbarter effektiver Jahreszins laut Kreditvertrag
   * **Anfängliche Tilgungsrate**: Die anfänglich vereinbarte Tilgungsrate gemäß Kreditvertrag.
   * **Zinsbindung**: Enddatum der vereinbarten Zinsbindung laut Kreditvertrag
   * **Speichern:** Klicken Sie auf **„Speichern“**, um das Darlehen zu übernehmen.

   Die strukturierte Erfassung Ihrer Finanzierungen in Immodio unterstützt Sie dabei, die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Immobilien langfristig zu steuern und zu optimieren sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) korrekt zu erfassen.

### Finanzdaten Einheit

Unter **„Finanzdaten Einheit“** erfassen Sie alle kaufrelevanten Finanzdaten Ihrer Einheit. Diese Angaben bilden die wesentliche Grundlage für die steuerliche Ermittlung der Anschaffungskosten sowie die daraus resultierende Absetzung für Abnutzung (AfA). Durch die präzise Erfassung der Anschaffungsnebenkosten stellen Sie sicher, dass das Abschreibungspotenzial Ihrer Einheit vollständig ausgeschöpft wird.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Erwerb auf Einheitsebene in der Regel Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (Gewerbe-/Nebeneinheit) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorliegt. Erfassen Sie hier folglich ausschließlich die Anschaffungskosten, die direkt auf die jeweilige Einheit und den dazugehörigen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum entfallen. Die erforderlichen Daten entnehmen Sie primär Ihrem notariellen Kaufvertrag, den Rechnungen von Notar und Grundbuchamt sowie dem Grunderwerbsteuerbescheid und der Maklerrechnung.

<table><thead><tr><th width="227.37890625">Feld</th><th>Erklärung</th></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Kaufpreis</strong></td><td>Geben Sie hier den gesamten Kaufpreis der Einheit laut Kaufvertrag an.</td></tr><tr><td><strong>Kaufdatum</strong></td><td>Geben Sie hier das Datum des Übergangs von Nutzen und Lasten an (meist nach Kaufpreiszahlung). Dieses Datum ist steuerrechtlich entscheidend für den Beginn der AfA-Berechtigung und die Zurechnung der Einkünfte.</td></tr><tr><td><strong>Baujahr</strong></td><td>Geben Sie hier das Jahr an, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde. Den Wert finden Sie im Kaufvertrag, Grundbuchauszug oder Energieausweis. Das Baujahr beeinflusst den anzuwendenden AfA-Satz.</td></tr><tr><td><strong>davon Grundstücksanteil</strong></td><td>Geben Sie hier den auf das Grundstück entfallenden Anteil des Kaufpreises an. Da Grundstücke steuerlich nicht abschreibungsfähig sind, wird dieser Anteil von der AfA-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen. Sollte im Kaufvertrag keine explizite Aufteilung des Kaufpreises vorliegen, empfiehlt sich die Ermittlung durch ein fundiertes Fachgutachten. Über unseren Partner <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4650106520T">kaufpreis-aufteilung.com</a>* können Sie rechtssichere Gutachten unkompliziert anfordern und eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4650106520T">hier</a>.*</td></tr><tr><td><strong>davon Gebäudeanteil</strong></td><td>Geben Sie hier den auf das Gebäude entfallenden Anteil des Kaufpreises an. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für die jährliche Gebäude-AfA. Sollte im Kaufvertrag keine explizite Aufteilung des Kaufpreises vorliegen, empfiehlt sich die Ermittlung durch ein fundiertes Fachgutachten. Über unseren Partner <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4650106520T">kaufpreis-aufteilung.com</a>* können Sie rechtssichere Gutachten unkompliziert anfordern und eine unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Ein professioneller Nachweis optimiert Ihre steuerliche Basis und schützt Sie vor Risiken: Bitte beachten Sie, dass eine pauschale oder zu hohe Anrechnung auf den Gebäudeanteil ohne entsprechende Dokumentation bei einer Finanzprüfung häufig beanstandet wird. Weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4650106520T">hier</a>.*</td></tr><tr><td><strong>AfA Gebäude</strong></td><td>Die steuerliche Abschreibung (AfA) orientiert sich am Fertigstellungsjahr Ihrer Immobilie: Während für Altbauten vor 1925 ein Satz von 2,5 % gilt, werden Gebäude mit Baujahr zwischen 1925 und 2022 regulär mit 2,0 % abgeschrieben. Für Neubauten ab 2023 profitieren Sie von einem erhöhten Satz von 3,0 %. Über unseren Partner <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4502101978T">nutzungsdauer.com</a>* können Sie ein Gutachten zur Verkürzung der tatsächlichen Nutzungsdauer erstellen lassen, um Ihren AfA-Satz rechtssicher zu erhöhen. Profitieren Sie von einer höheren Steuerersparnis und optimieren Sie die Liquidität Ihrer Immobilie. Weitere Infos finden Sie <a href="https://www.financeads.net/tc.php?t=76665C4502101978T">hier</a>.*</td></tr><tr><td><strong>AfA Art</strong></td><td>Wählen Sie hier die Methode der Abschreibung. Während im Regelfall die lineare AfA angewendet wird, ist für neu errichtete oder neu erworbene Wohngebäude mit Baubeginn zwischen April 2024 und September 2029 eine degressive AfA in Höhe von jährlich 5 % zulässig.</td></tr><tr><td><strong>davon mitveräußerte bewegliche Gegenstände</strong></td><td>Geben Sie hier den Kaufpreisanteil für mitveräußerte bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Einbauküche oder Möbel) an. Da diese nicht zur Gebäudesubstanz zählen, werden sie über einen deutlich kürzeren Zeitraum abgeschrieben, was Ihre Steuerlast schneller senkt. Ein separater Ausweis im Kaufvertrag kann zudem die Grunderwerbsteuer reduzieren, sofern die Werte marktgerecht angesetzt sind.</td></tr><tr><td><strong>AfA bewegliche Gegenstände</strong></td><td>Geben Sie hier den jährlichen Abschreibungsbetrag für die mitveräußerten beweglichen Gegenstände in Euro an. Dieser wird getrennt vom Gebäude als Werbungskosten angesetzt.</td></tr><tr><td><strong>AfA Dauer</strong></td><td>Weitere Informationen folgen hier in Kürze.</td></tr><tr><td><strong>Notarkosten</strong></td><td>Geben Sie hier die gesamten Notarkosten beim Erwerb laut Notarrechnung an.</td></tr><tr><td><strong>Anteil Notar Grundschuldbestellung</strong></td><td>Geben Sie hier den Teil der Notarkosten an, der auf die Grundschuldbestellung (Eintragung der Grundschuld) entfällt. Achten Sie auf eine separate Ausweisung in der Notarrechnung. Dieser Anteil ist sofort als Werbungskosten abzugsfähig und darf nicht aktiviert werden.</td></tr><tr><td><strong>Maklerkosten</strong></td><td>Geben Sie hier die beim Erwerb gezahlte Maklerprovision laut Maklerrechnung an. Diese zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage.</td></tr><tr><td><strong>Grundbuchamtskosten</strong></td><td>Geben Sie hier die Kosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch laut Grundbuchamtsrechnung an. Diese zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA berücksichtigt.</td></tr><tr><td><strong>Anteil Grundbuchamtskosten Grundschuldbestellung</strong></td><td>Geben Sie hier den auf die Grundschuldbestellung entfallenden Teil der Grundbuchamtskosten an. Achten Sie auf eine separate Ausweisung in der Rechnung. Wie beim Notar ist dieser Anteil sofort als Werbungskosten abzugsfähig.</td></tr><tr><td><strong>Grunderwerbsteuer</strong></td><td>Geben Sie hier die beim Kauf angefallene Grunderwerbsteuer laut Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts an. Diese zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage.</td></tr></tbody></table>
