Grunddaten (Einheit)
Unter dem Reiter Grunddaten werden alle grundlegenden Informationen zur Einheit in Immodio hinterlegt.
Allgemein

Bezeichnung der Einheit
Dieses optionale Feld ermöglicht die individuelle Kennzeichnung einer Einheit. Zum Beispiel durch einen internen Namen, eine Nummer oder ein Kürzel. So lässt sich die Einheit intern leichter zuordnen und wiederfinden. Eine Bezeichnung dient nur zur internen Kennzeichnung und wird weder bei einer Besichtigung noch bei einem Mietverhältnis an einen Bewerber oder Mieter übermittelt.
Etage + Lage + Nummer
Hier muss die Lage der Einheit so angegeben werden, dass sie im Objekt eindeutig identifizierbar ist. Die Angabe wird automatisch in den Immodio Mietvertrag als auch in die Wohnungsgeberbestätigung übertragen und sollte daher vollständig und präzise sein (z.B. 1. OG links oder 2. OG Wohnung Nr. 3)
Zimmeranzahl
In dieses Feld wird die Gesamtanzahl der Zimmer der Einheit eingetragen. Als Zimmer gelten in Deutschland alle Wohnräume mit einer Mindestgröße von etwa 10 m², die nicht ausschließlich als Küche, Bad, Flur oder Abstellraum genutzt werden.
Volle Zimmer: z.B. Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer ab ca. 10 m²
Halbe Zimmer: Räume zwischen ca. 6 und 10 m², z. B. kleinere Arbeits- oder Gästezimmer
Nicht mitgezählt werden: Küche, Bad, WC, Flur, Abstellraum, Keller, Balkon oder Terrasse.
Im Zweifelsfall geben Unterlagen wie Grundriss, Exposé oder Teilungserklärung Aufschluss über die offiziell anerkannte Zimmeranzahl.
Beispiel: Eine Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und einem 8 m² großen Arbeitszimmer entspricht 3,5 Zimmern.
Zustand der Einheit
Hier kann der (Renovierungs-) Zustand der Einheit erfasst werden. Dies hat z.B. direkten Einfluss darauf, ob Schönheitsreparaturen im Immodio Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden können.
Weitere Informationen zum Zustand der Einheit finden sich hier.
Kategorie
Es können Einheiten zu folgenden Kategorien angelegt werden: Wohnraum, Gewerbe, Stellplatz, Nutzraum.
Immodio ist auf die Vermietung und Verwaltung von Wohnraum spezialisiert. Daher kann derzeit ausschließlich ein Mietvertrag für Einheiten der Kategorie „Wohnraum“ erstellt werden.
Spezifikation
Die Spezifikation der Einheit hat Einfluss auf den Immodio Mietvertrag und sollte daher entsprechend akkurat hinterlegt werden.
Hausverwaltung (Einheit)
Falls es für die Einheit eine Hausverwaltung gibt, kann diese hier erfasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hausverwaltung zuvor als Beteiligter mit dem Typ „Dienstleister“ in Immodio angelegt wurde. Nur dann kann sie der Einheit zugeordnet werden.
Hausverwaltung (Sondereigentum)
Handelt es sich bei dem Objekt um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), kann hier eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) hinterlegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die SEV zuvor als Beteiligter mit dem Typ „Dienstleister“ in Immodio angelegt wurde. Nur dann kann sie der Einheit zugeordnet werden.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer Hausverwaltung (Sondereigentum) und einer WEG-Verwaltung:
Wenn Sie in der Einheit eine Hausverwaltung (Sondereigentum) eintragen, meint dies, dass eine Hausverwaltung in Ihrem Namen Aufgaben beispielsweise bzgl. der Vermietung oder Verwaltung übernimmt. Diese Hausverwaltung wird dann im Immodio Mietvertrag mit aufgenommen.
Eine WEG-Verwaltung dient, anders als eine Sondereigentumsverwaltung, der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und hat keine Auswirkungen auf den Immodio Mietvertrag.
Eigentümer (Einheit)
Hier muss der Eigentümer der Einheit hinterlegt werden, wenn das dazugehörige Objekt einer WEG gehört.
Wenn im dazugehörigen Objekt bereits ein Eigentümer eingetragen wurde (das Objekt gehört also einem Eigentümer und keiner WEG), dann ist dieser Eigentümer in der Einheit bereits standardmäßig festgelegt.
Miteigentumsanteil der Einheit
Wenn es sich bei der Einheit um eine WEG handelt, können hier die Miteigentumsanteile der Einheit erfasst werden. Diese Angaben finden Sie in der Regel in der Teilungserklärung oder der Jahresabrechnung ihrer WEG. Die Angabe von Miteigentumsanteilen der Einheit ist, wie bereits im Objekt, eine optionale Angabe.
Die Einheit ist eine Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung in einem Gebäude, welches vom Eigentümer selbst bewohnt wird und nicht mehr als zwei Wohnungen umfasst.
Sollte es sich bei Ihrer Einheit um eine Einliegerwohnung handeln, muss hier ein Haken gesetzt werden, da dies an mehreren Stellen Einfluss auf den Immodio Mietvertrag hat.
Die Einheit befindet sich in der Nähe einer viel befahrenen Straße
Wird hier ein Haken gesetzt, wird im Immodio Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen, welche die Lage der Mietsache beschreibt. Dies hilft, mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten mit dem Mieter zu vermeiden.
Die Einheit befindet sich in der Nähe einer Gleisanlage
Wird hier ein Haken gesetzt, wird im Immodio-Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen, welche die Lage der Mietsache beschreibt. Dies hilft, mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten mit dem Mieter zu vermeiden.
Fläche

Alle Flächenangaben sind in Immodio optional. Es empfiehlt sich jedoch mindestens die Wohnfläche anzugeben.
Die Wohnfläche gibt die gesamte nutzbare Wohnfläche der Einheit in Quadratmetern an. Immodio empfiehlt, diese Angabe zu tätigen, da sie bspw. für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen relevant ist.
Die beheizbare Fläche entspricht der Wohnfläche einer Einheit abzüglich aller nicht beheizbaren Bestandteile, wie z. B. Terrassen oder Räume ohne Heizkörper. Diese Angabe dient der genaueren Berechnung der Betriebskosten und ist besonders wichtig, da die Abrechnung der Heizkosten in der Regel auf Basis der beheizbaren Fläche erfolgt.
Außerdem können zusätzlich folgende Flächeangaben gemacht werden, welche keinen Einfluss auf den Immodio Mietvertrag haben, sondern lediglich Ihrer internen Dokumentation dienen: a) Fläche Balkon / Terrasse b) Fläche Garten c) Nutzfläche: Unter Nutzfläche werden alle Flächen verstanden, die nicht zur Wohnfläche gehören, aber dennoch zur Nutzung vorgesehen sind wie z. B. Keller, Dachböden
Räume

Raumbezeichnung
Hier werden alle zur Einheit gehörenden Räume eingetragen – inklusive Nebenräumen wie Keller oder Dachboden sowie Außenflächen wie bspw. ein Balkon oder eine Terrasse. Die Bezeichnungen sollten eindeutig und möglichst gemäß Grundriss gewählt werden (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer 1, Bad, Keller Nr. 5). Diese Angaben werden in den Mietvertrag übernommen und dienen der klaren Zuordnung.
Raumgröße (optional)
Die Angabe der Raumgröße in Quadratmetern ist optional, aber besonders relevant bei der Vermietung einzelner Zimmer.
Zur vollständigen Dokumentation einer Einheit werden alle zugehörigen Räume erfasst. Dazu gehören sowohl die Hauptnutzflächen als auch Nebenräume wie Keller oder Dachboden sowie Außenbereiche wie Terrasse, Loggia oder Balkon. Die Raumbezeichnungen sollten klar und nachvollziehbar gewählt werden, möglichst angelehnt an die Begrifflichkeiten im Grundriss oder den Bauunterlagen (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer 1, Kinderzimmer, Schlafzimmer 2, Bad, Gäste-WC, Flur, Keller Nr. 5, Dachboden Nr. 6). Bei Nebenräumen außerhalb der eigentlichen Wohneinheit, wie etwa Keller- oder Dachbodenabteilen, ist eine eindeutige Nummerierung besonders wichtig, um Verwechslungen zu vermeiden und die Zuordnung rechtssicher zu dokumentieren.
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