Zusatzvereinbarungen

Im Mietvertragsgenerator von Immodio haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Sie können dabei entweder vorformulierte, rechtlich geprüfte "Sonstige Vereinbarungen" durch das Setzen eines Häkchens einfügen oder "Individuelle Vereinbarungen", frei formulieren.

Sonstige Vereinbarungen

Über das Setzen eines Häkchens können Sie anwaltlich geprüfte, sonstige Vereinbarungen in den Mietvertrag aufnehmen. Derzeit stehen Ihnen folgende sonstige Vereinbarungen zur Verfügung:

1) Verbot von Bohrungen in Fließen

Diese Klausel untersagt dem Mieter das Bohren in Fliesen und Fugen, etwa zum Anbringen von Handtuchhaltern oder Spiegelschränken. Damit das Verbot wirksam ist, sollte das Bad bereits mit allen notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein. Fehlt eine solche Grundausstattung, kann dem Mieter ein Anbringen nicht ohne Weiteres untersagt werden. Immodio empfiehlt, folgende Elemente bereitzustellen:

  • Handtuchhalter and Waschbecken (und Dusche bzw. Badewanne)

  • Toilettenpapierhalter

  • Spiegelschrank oder Spiegel mit Ablage und Licht

  • Wenn kein Spritzschutz vorhanden: Duschvorhangsstange

2) Der neue Mieter übernimmt Gegenstände des Vormieters

Wählen Sie diese Zusatzvereinbarung, wenn der neue Mieter Einrichtungsgegenstände oder bauliche Änderungen vom Vormieter übernimmt (z. B. Bodenbeläge, Tapeten, Möbel oder eine Küche). Dadurch wird eindeutig klargestellt, dass sie nicht Bestandteil der Mietsache sind und somit keine Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Vermieters besteht. Mit dieser Zusatzvereinbarung wird außerdem sichergestellt, dass der Mieter beim Auszug zur vollständigen Entfernung der übernommenen Gegenstände verpflichtet ist.

3) Leihe einer Einbauküche

Wählen Sie diese Klausel aus, wird mit dem Mieter vereinbart, dass die Einbauküche als Leihgabe gemäß § 598 BGB überlassen wird. Dies bedeutet, dass die Küche unentgeltlich und außerhalb des eigentlichen Mietgegenstands zur Nutzung bereitgestellt wird. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Küche instand zu halten oder bei Defekten Ersatz zu leisten.

  • Allerdings ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung in jedem Einzelfall wirksam ist insbesondere dann, wenn die Küche einen erheblichen Bestandteil der Wohnung darstellt oder bei Vertragsabschluss als wesentliches Ausstattungsmerkmal beworben wurde.

Individuelle Vereinbarungen

Im Immodio Mietvertragsgenerator haben Sie die Möglichkeit, individuell mit dem Mieter ausgehandelte Vereinbarungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Diese Vereinbarungen können von Ihnen frei formuliert werden, um auf spezifische Bedürfnisse oder besondere Umstände einzugehen.

Es ist wichtig, dass diese individuellen Vereinbarungen nicht mit den Standardklauseln des Immodio Mietvertrags kollidieren und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.

Im Zweifelsfall empfehlen wir, solche Vereinbarungen von einem Anwalt prüfen zu lassen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Wirksamkeit des Mietvertrages sowie der Individuellen Vereinbarungen zu gewährleisten.

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