Zusatzvereinbarungen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sonstigen Vereinbarungen in den Mietvertrag aufgenommen werden können und wie Sie Individuelle Vereinbarungen formulieren sollten.
Im Mietvertragsgenerator von Immodio haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Sie können dabei entweder vorformulierte, rechtlich geprüfte „Sonstige Vereinbarungen“ durch das Setzen eines Häkchens einfügen oder „Individuelle Vereinbarungen“, frei formulieren.
Sonstige Vereinbarungen
Über das Setzen eines Häkchens können Sie anwaltlich geprüfte, sonstige Vereinbarungen in den Mietvertrag aufnehmen. Derzeit stehen Ihnen folgende sonstige Vereinbarungen zur Verfügung:
1) Verbot von Bohrungen in Fliesen
Diese Klausel untersagt dem Mieter das Bohren in Fliesen und Fugen, etwa zum Anbringen von Handtuchhaltern oder Spiegelschränken. Damit das Verbot wirksam ist, sollte das Bad bereits mit allen notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein. Fehlt eine solche Grundausstattung, kann dem Mieter ein Anbringen nicht ohne Weiteres untersagt werden. Immodio empfiehlt, folgende Elemente bereitzustellen:
Handtuchhalter am Waschbecken (und Dusche bzw. Badewanne)
Toilettenpapierhalter
Spiegelschrank oder Spiegel mit Ablage und Licht
Wenn kein Spritzschutz vorhanden: Duschvorhangstange
Wichtig: Dokumentieren Sie diese Ausstattung in der Einheit in Immodio. So wird die Ausstattung auch im Übergabeprotokoll übernommen. Nur so können Sie bei Schäden an Fliesen Schadenersatz gegenüber dem Mieter geltend machen.
2) Der neue Mieter übernimmt Gegenstände des Vormieters
Wählen Sie diese Zusatzvereinbarung, wenn der neue Mieter Einrichtungsgegenstände oder bauliche Änderungen vom Vormieter übernimmt (z. B. Bodenbeläge, Tapeten, Möbel oder eine Küche). Dadurch wird eindeutig klargestellt, dass sie nicht Bestandteil der Mietsache sind und somit keine Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Vermieters besteht. Mit dieser Zusatzvereinbarung wird außerdem sichergestellt, dass der Mieter beim Auszug zur vollständigen Entfernung der übernommenen Gegenstände verpflichtet ist.
Wichtig: Damit die Übernahme der Gegenstände später nachgewiesen werden kann, müssen diese im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
3) Leihe einer Einbauküche
Wählen Sie diese Klausel aus, wird mit dem Mieter vereinbart, dass die Einbauküche als Leihgabe gemäß § 598 BGB überlassen wird. Dies bedeutet, dass die Küche unentgeltlich und außerhalb des eigentlichen Mietgegenstands zur Nutzung bereitgestellt wird. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Küche instand zu halten oder bei Defekten Ersatz zu leisten.
Allerdings ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung in jedem Einzelfall wirksam ist insbesondere dann, wenn die Küche einen erheblichen Bestandteil der Wohnung darstellt oder bei Vertragsabschluss als wesentliches Ausstattungsmerkmal beworben wurde.
Für die Küche darf in diesem Fall kein Mietaufschlag verlangt werden, denn eine Leihe ist immer unentgeltlich. Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Miete auch ohne Küche marktüblich wäre. Berechnen Sie die Miete aufgrund eines Mietspiegels so dürfen Sie hier keinen Aufschlag für eine Einbauküche einkalkulieren.
Individuelle Vereinbarungen
Im Immodio Mietvertragsgenerator haben Sie die Möglichkeit, individuell mit dem Mieter ausgehandelte Vereinbarungen in den Mietvertrag aufzunehmen. Diese Vereinbarungen können von Ihnen frei formuliert werden, um auf spezifische Bedürfnisse oder besondere Umstände einzugehen.
Es ist wichtig, dass diese individuellen Vereinbarungen nicht mit den Standardklauseln des Immodio Mietvertrags kollidieren und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, solche Vereinbarungen von einem Anwalt prüfen zu lassen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Wirksamkeit des Mietvertrages sowie der Individuellen Vereinbarungen zu gewährleisten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass individuelle Vereinbarungen die Gültigkeit des Mietvertrages bzw. einzelner Vereinbarungen beeinträchtigen können. In diesem Fall kann die Rechtskonformität des anwaltlich geprüften Mietvertrages beeinträchtigt werden.
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