Details zur Einheit
Renoviert oder nicht renoviert. Warum ist das entscheidend ?
Zustand der Einheit
Bei renovierten Einheiten kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Bei unrenovierten Einheiten darf der Vermieter sich zwar von der eigenen Pflicht zur Durchführung dieser Reparaturen befreien – er kann sie jedoch nicht ohne Weiteres auf den Mieter übertragen.
Eine Wohnung gilt als renoviert, wenn sie insgesamt einen gepflegten und ordentlichen Eindruck macht. Leichte Gebrauchsspuren können dabei unbeachtet bleiben, solange der Gesamteindruck aus Sicht eines objektiven Betrachters renoviert erscheint. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, wie der Zustand der Wohnung zu bewerten ist.
Sollten Sie sich unsicher über den Zustand der Einheit sein, wählen Sie die Option „unrenoviert“. In diesem Fall kann der Mieter zwar nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden allerdings sind Sie als Vermieter bei Streitigkeiten dann auch nicht verpflichtet, diese zu tragen.
Zuletzt aktualisiert