Details zur Einheit

Renoviert oder nicht renoviert. Warum ist das entscheidend ?

Zustand der Einheit

Bei renovierten Einheiten kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Bei unrenovierten Einheiten darf der Vermieter sich zwar von der eigenen Pflicht zur Durchführung dieser Reparaturen befreien – er kann sie jedoch nicht ohne Weiteres auf den Mieter übertragen.

  • Eine Wohnung gilt als renoviert, wenn sie insgesamt einen gepflegten und ordentlichen Eindruck macht. Leichte Gebrauchsspuren können dabei unbeachtet bleiben, solange der Gesamteindruck aus Sicht eines objektiven Betrachters renoviert erscheint. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, wie der Zustand der Wohnung zu bewerten ist.

Das sind Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Mieträume:

Dazu zählen u. a.:

  • Streichen oder Kalken von Wänden und Decken

  • Tapezieren

  • Verschließen von Dübellöchern

  • Streichen von Fußböden

  • Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Rohren, Innentüren, Fenstern und der Innenseite von Außentüren

Ziel ist es, den ursprünglichen optischen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Instandhaltung der Mietsache ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Im Rahmen eines Mietvertrages können jedoch die sogenannten Schönheitsreparaturen – wie das Streichen von Wänden oder das Lackieren von Heizkörpern – wirksam auf den Mieter übertragen werden.

  • Bei renovierten Objekten kann der Mieter in gewissem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.

  • Bei unrenovierten Objekten kann sich der Vermieter lediglich von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen befreien, diese aber nicht zwingend auf den Mieter übertragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter die entsprechende Klausel im Mietvertrag rechtssicher formuliert hat. Im Immodio Mietvertragsgenerator fragen wir deshalb den Zustand der Wohnung ab. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter die Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen oder dem Mieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen erstatten.

Tipp: Zur einfachen Beweissicherung empfiehlt sich die Verwendung des digitalen Übergabeprotokolls von Immodio. Darin können auch Fotos vom Zustand der Mietsache hinterlegt werden. So vermeiden Vermieter mögliche Streitigkeiten über den ursprünglichen Zustand der Wohnung.

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