Einliegerwohnungen
Was gilt bei Einliegerwohnungen ?
Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung in einem Gebäude, das vom Eigentümer selbst bewohnt wird und nicht mehr als zwei Wohnungen umfasst. Die Einliegerwohnung muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen und unabhängig von der Wohnung des Vermieters nutzbar sein. Einzelzimmer, die nur über die Wohnung des Vermieters zugänglich sind, gelten nicht als Einliegerwohnung. Mieter von Einliegerwohnungen sowie von Wohnungen in Zweifamilienhäusern, in denen eine der Wohnungen vom Vermieter selbst bewohnt wird, haben weniger Rechte als andere Mieter. Insbesondere ist der Kündigungsschutz eingeschränkt, und für die Befristung des Mietverhältnisses bedarf es keines besonderen Grundes.
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