Hausordnung

Allgemeine Informationen zur Hausordnung

Die Hausordnung dient dazu, ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben im Haus zu gewährleisten. Sie konkretisiert die Pflichten, die der Mieter bereits im Mietvertrag übernommen hat – insbesondere im Hinblick auf den Gebrauch der Mietsache und das Verhalten im gemeinschaftlichen Wohnumfeld. In der Regel wird die Hausordnung als Anhang Teil des Mietvertrags. Nur dann ist sie auch rechtlich verbindlich. Ist sie lediglich im Hausflur ausgehängt, hat sie keine vertragliche Wirkung. Dies ist nur der Fall, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. Immodio rät deshalb immer dazu, eine Hausordnung an den Mietvertrag anzuhängen.

Hausordnung bereits vorhanden

Wenn bereits eine Hausordnung in Ihrem Haus vorhanden ist, empfiehlt Immodio, diese weiterhin zu verwenden. Eine neue Hausordnung oder Änderungen an der bestehenden Fassung bedürfen unter Umständen der Zustimmung aller betroffenen Bestandsmieter.

Keine Hausordnung vorhanden

Sollte für Ihr Objekt noch keine gültige Hausordnung vorliegen – was insbesondere bei Neubauten oder Erstvermietungen nach Sanierungen häufig der Fall ist –, bietet Ihnen Immodio den Service, eine individuelle Hausordnung zu erstellen.

Hausordnung bei WEG Einheit

Besonderheit bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): In diesen Fällen existiert meist bereits eine gültige Hausordnung. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und entsprechend verbindlich anzuwenden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre WEG-Verwaltung.

Auswahlmöglichkeiten im Immodio Mietvertragsgenerator

Hausordnung erstellen

Immodio bietet Ihnen den Service, eine auf Ihr Objekt abgestimmte Hausordnung individuell erstellen zu lassen. Dabei können individuelle Regelungen zu folgenden Themengebieten aufgenommen werden:

  • Grillen mit Holzkohle ist erlaubt

  • Grillen mit Gas ist erlaubt

  • Tiefgarage ist vorhanden und wird mitvermietet

Die Hausordnung wird anschließend von Immodio generiert und direkt im Objekt hinterlegt somit kann sie allen künftigen Mietverhältnissen zugeordnet werden.

Bestehende Hausordnung

Sie haben die Möglichkeit, eine bestehende Hausordnung als PDF-Datei hochzuladen. Nach dem Upload wird die Hausordnung automatisch in den Stammdaten des jeweiligen Objekts hinterlegt.

Sobald die Hausordnung dort gespeichert ist, wird sie bei der Erstellung zukünftiger Mietverhältnisse automatisch übernommen und im Mietvertrag angezeigt.

Keine Hausordnung hinzufügen

In der Regel wird die Hausordnung als Anhang dem Mietvertrag beigefügt. Nur in diesem Fall ist sie auch für den Mieter vollumfänglich rechtlich bindend. Ist die Hausordnung lediglich im Treppenhaus ausgehängt, entfaltet sie keine vertragliche Wirkung. In diesem Fall werden lediglich Ordnungsvorschriften (z.B. Nutzungsbestimmungen oder Nachtruhevorschriften) rechtlich wirksam, aber keine weiterführenden Verpflichtungen für den Mieter.Immodio empfiehlt daher, die Hausordnung stets dem Mietvertrag beizulegen, um eine klare vertragliche Grundlage zu schaffen.

In den meisten Objekten ist bereits eine gültige Hausordnung vorhanden. Wenn Ihre Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, ist die jeweils aktuell gültige Hausordnung der WEG zu verwenden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.

Sollte noch keine gültige Hausordnung vorliegen, bietet Ihnen Immodio den Service, eine Hausordnung individuell zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Hausordnung erstellen“.

Weitere Informationen zur Hausordnung

Verstoß gegen die Hausordnung

Verstößt ein Mieter gegen die gültige Hausordnung, kann der Vermieter auf die Einhaltung bestehen. Bei wiederholten oder schweren Pflichtverletzungen kann das sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Passende Vorlagen zum Thema Abmahnung und Kündigung finden Sie in Immodio unter "Vorlagen".

Änderung der Hausordnung

Änderungen an der Hausordnung kann der Vermieter nicht einseitig vornehmen. Solche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie mit dem Mieter vertraglich vereinbart werden – etwa durch Unterschrift oder Integration in den Mietvertrag.

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