Hausordnung
Allgemeine Informationen zur Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, ein geordnetes und störungsfreies Zusammenleben im Haus zu gewährleisten. Sie konkretisiert die Pflichten, die der Mieter bereits im Mietvertrag übernommen hat – insbesondere im Hinblick auf den Gebrauch der Mietsache und das Verhalten im gemeinschaftlichen Wohnumfeld. In der Regel wird die Hausordnung als Anhang Teil des Mietvertrags. Nur dann ist sie auch rechtlich verbindlich. Ist sie lediglich im Hausflur ausgehängt, hat sie keine vertragliche Wirkung. Dies ist nur der Fall, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. Immodio rät deshalb immer dazu, eine Hausordnung an den Mietvertrag anzuhängen.
Hausordnung bereits vorhanden
Wenn bereits eine Hausordnung in Ihrem Haus vorhanden ist, empfiehlt Immodio, diese weiterhin zu verwenden. Eine neue Hausordnung oder Änderungen an der bestehenden Fassung bedürfen unter Umständen der Zustimmung aller betroffenen Bestandsmieter.
Keine Hausordnung vorhanden
Sollte für Ihr Objekt noch keine gültige Hausordnung vorliegen – was insbesondere bei Neubauten oder Erstvermietungen nach Sanierungen häufig der Fall ist –, bietet Ihnen Immodio den Service, eine individuelle Hausordnung zu erstellen.
Hausordnung bei WEG Einheit
Besonderheit bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): In diesen Fällen existiert meist bereits eine gültige Hausordnung. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und entsprechend verbindlich anzuwenden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre WEG-Verwaltung.
Auswahlmöglichkeiten im Immodio Mietvertragsgenerator
Weitere Informationen zur Hausordnung
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