Mietvertrag unterschreiben

Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihr Mieter den Mietvertrag unterschrieben können

Nach der Bezahlung des Mietvertrags wird in Immodio automatisch das neue Mietverhältnis erstellt und eine Vertragsvorschau generiert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mietvertrag bereit zur digitalen Unterschrift für den Mieter.

Bitte beachten Sie: Bevor Sie als Vermieter (Verwalter oder Makler) den Vertrag unterschreiben können, muss zuerst der Mieter unterschrieben haben.

1. Unterschrift Mieter

  1. Mietverhältnis öffnen, unter Dokumente kann mit Klick auf „Unterschreiben“unterschrieben werden. Durch Klick auf den Namen des Mieters öffnet sich das Unterschriftenfeld.

  2. Der Mieter setzt alle drei Häkchen, trägt seine digitale Unterschrift ein und klickt auf „Unterschrift speichern“.

  3. Sobald alle Mieter unterschrieben haben, wird der Vertrag automatisch zur Gegenzeichnung freigegeben.

Wie die Unterschrift Ihres Mieters erfolgt, hängt davon ab, ob Ihr Mieter Zugang zum Immodio-Mieterportal hat oder nicht.

📱 Variante 1: Unterschrift im Mieterportal

Ansicht Mieterportal
  • Der Mieter erhält automatisch eine Benachrichtigung wenn Sie den Mietvertragsentwurf erstellt haben und dieser im Mieterportal bereitsteht.

  • Die Unterschrift erfolgt direkt im Mieterportal.

  • Sobald alle Miete den Vertrag unterschrieben haben bekommen Sie in Immodio einen Hinweis der Vertrag kann nun von Ihnen gegengezeichnet werden.

Derzeit erhalten Mieter Zugang zum Mieterportal nur, wenn sie sich im Rahmen einer Besichtigung bei der Anfrage eines Besichtigungstermins auf Immodio registriert haben. Zukünftig wird es möglich sein, Mieter auch nachträglich per Einladungslink zum Mieterportal einzuladen.

🤝 Variante 2: Unterschrift vor Ort

  • Die Unterschrift erfolgt bei einem persönlichen Termin oder während der Wohnungsübergabe.

  • Öffnen Sie das Mietverhältnis in Ihrem Immodio Account, der Mieter kann den Vertrag direkt auf Ihrem Gerät digital unterschreiben.

  • Sobald alle Mieter unterschrieben haben, wird der Vertrag automatisch zur Gegenzeichnung für Sie freigegeben.

2. Unterschrift Vermieter

Sobald der Mieter Unterschrieben hat können Sie den Mietvertrag gegenzeichnen.

  1. Öffnen Sie das jeweilige Mietverhältnis und gehen Sie zum Bereich „Dokumente“.

  2. Über den Button „Entwurf anzeigen“ können Sie den Mietvertrag vor der Unterschrift nochmals vollständig prüfen.

  3. Klicken Sie anschließend auf „Unterschreiben“. Bestätigen Sie mit dem Setzen des Hakens, dass alle Angaben korrekt sind – nun können Sie im Unterschriftsfeld Ihre digitale Signatur eintragen.

  4. Nach dem Speichern ist der Mietvertrag vollständig von beiden Parteien unterzeichnet und wird automatisch im Mietverhältnis hinterlegt.

Unterschrift als Makler oder Verwalter

Wenn Sie Immodio als Immobilienmakler oder Hausverwalter zur Vermietung von Einheiten nutzen, handeln Sie im Auftrag des Vermieters (Immobilieneigentümers), der im Mietvertrag als Vertragspartner genannt ist.

Sollten Sie den Mietvertrag im Namen des Vermieters unterschreiben, empfiehlt Immodio, die Unterschrift mit einem Zusatz wie beispielsweise „i. A.“ (im Auftrag) zu versehen.

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine entsprechende Vollmacht des Immobilieneigentümers erforderlich ist, um rechtswirksam in dessen Namen Verträge abschließen zu dürfen.

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