Mietanpassung
Welche Regelungen zur Mietzinsanpassung können im Immodio Mietvertrag getroffen werden?
Im Immodio-Mietvertrag können verschiedene Regelungen zur Mietanpassung vereinbart werden – darunter Staffelmiete, Indexmiete oder die Anpassung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (Regelfall); detaillierte Informationen zu den jeweiligen Varianten finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.
Schriftformerfordernis bei Staffelmiete und Indexmiete:
In Immodio besteht derzeit noch keine Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei der Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB) digital zu erfüllen. Deshalb stellen wir Ihnen am Ende des Mietvertragsprozesses eine Zusatzvereinbarung zur Verfügung, die ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet werden muss. Wird die Schriftform, jedoch gilt die vereinbarte Mietanpassung (Staffel oder Index) als nicht rechtswirksam vereinbart.
Immodio wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bald integrieren, mit der diese Unterschrift auch rechtsgültig digital erfolgen kann.
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