Mietanpassung
In diesem Schritt wählen Sie aus, wie die Miete zukünftig angepasst werden kann.
Im Immodio-Mietvertrag können verschiedene Regelungen zur Mietanpassung vereinbart werden – darunter Staffelmiete, Indexmiete oder die Anpassung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (Regelfall). Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Varianten finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.
Schriftformerfordernis bei Staffelmiete und Indexmiete:
In Immodio besteht derzeit noch keine Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei der Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB) digital zu erfüllen. Deshalb stellen wir Ihnen am Ende des Mietvertragsprozesses eine Zusatzvereinbarung zur Verfügung, die ausgedruckt und von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet werden muss. Wird die Schriftform nicht gewahrt, gilt die vereinbarte Mietanpassung (Staffel oder Index) als nicht rechtswirksam vereinbart.
Vergleich hinsichtlich Mietpreisbeschränkungen
Weitere Informationen zum Thema Mietpreisbremse und Kappungsgrenze finden Sie unter Miete.
Vertrag
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Kappungsgrenze
(§ 557a BGB)
Ja, bei Neuvermietung
Nein, Erhöhungen richten sich nach dem Verbraucherpreisindex
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