Beteiligte

Was gibt es bei den einzelnen Mietvertragsparteien zu beachten?

Grundsätzlicher Hinweis zur Vermietung von Wohnraum

  • Bei der Wohnraumvermietung wird davon ausgegangen, dass der Mieter als wirtschaftlich schwächerer Vertragspartner einem wirtschaftlich stärkeren Vermieter gegenübersteht, der Eigentümer der Wohnung ist. Da der Mieter mit der Anmietung einer Wohnung ein existenzielles Grundbedürfnis erfüllt, besteht ein besonderes Schutzbedürfnis gegenüber dem Vermieter.

  • Im Gegensatz dazu wird beim Vermieter in der Regel keine existenzielle Abhängigkeit von der Vermietung angenommen, es sei denn, die Mieteinnahmen aus der Wohnraumvermietung stellen seine einzige Einkommensquelle dar.

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