Betriebskosten

Was sind Betriebskosten?

Gemäß § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Betriebskosten:

"......die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen."

Als Vermieter dürfen Sie diese Kosten rechtswirksam auf Ihren Mieter umlegen, wenn eine entsprechende Vereinbarung darüber im Mietvertrag getroffen wurde. Gemäß § 556 Abs. 2 können Betriebskosten als Vorauszahlung oder Pauschale ausgewiesen werden:

Umlagefähige Betriebskosten gemäß §2 Betriebskostenverordnung

1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

  • Dazu gehört insbesondere die Grundsteuer.

2. Kosten der Wasserversorgung

  • Wasserverbrauch, Grundgebühren, Anmietung oder Nutzung von Wasserzählern, Eichung, Berechnung und Aufteilung der Kosten.

  • Wartung von Wassermengenreglern sowie Betrieb von Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungsanlagen.

3. Kosten der Entwässerung

  • Gebühren für Haus- und Grundstücksentwässerung.

  • Betriebskosten einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder einer Entwässerungspumpe.

4. Heizkosten

a) Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (inkl. Abgasanlage)

  • Brennstoffkosten, Stromverbrauch, Bedienung, Wartung, Reinigung, Verbrauchserfassung.

b) Betrieb einer zentralen Brennstoffversorgungsanlage

  • Kosten für Brennstoffe, Lieferung, Stromverbrauch, Wartung und Reinigung.

c) Gewerbliche Wärmelieferung

  • Entgelt für Wärmelieferung und Kosten der zugehörigen Hausanlage.

d) Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten

  • Wartung, Reinigung, Sicherheitsprüfung, Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

5. Warmwasserversorgung

a) Betrieb einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage

  • Kosten analog zu Wasserversorgung und Heizkosten.

b) Gewerbliche Lieferung von Warmwasser

  • Entgelt für Warmwasserlieferung und zugehörige Betriebskosten.

c) Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten

  • Entfernung von Ablagerungen, Wartung und Sicherheitsprüfung.

6. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

  • Kombinationen aus Heizungs- und Warmwasserkosten gemäß den Nummern 4 und 5.

7. Kosten des Betriebs eines Personen- oder Lastenaufzugs

  • Stromverbrauch, Wartung, Reinigung, Sicherheitsprüfung.

8. Kosten für Straßenreinigung und Müllbeseitigung

  • Gebühren für öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie private Entsorgungsmaßnahmen.

9. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

  • Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile (Flure, Treppen, Keller etc.).

10. Kosten der Gartenpflege

  • Pflege und Erneuerung von Pflanzen, Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten.

11. Kosten der Beleuchtung

  • Strom für Außen- und Gemeinschaftsbeleuchtung (Treppenhaus, Keller, Waschküchen etc.).

12. Kosten der Schornsteinreinigung

  • Kehrgebühren gemäß der gültigen Gebührenordnung.

13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

  • Gebäudeversicherung (Feuer-, Sturm-, Wasserschäden), Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug.

14. Kosten für den Hauswart

  • Vergütung und Sozialbeiträge für den Hauswart, soweit sie nicht Instandhaltung oder Verwaltung betreffen.

15. Kosten des Betriebs von Kommunikationsanlagen

a) Gemeinschafts-Antennenanlage b) Private Verteilanlagen im Breitbandnetz c) Gebäudeinterne Glasfaser-Verteilanlagen

16. Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

  • Strom, Wartung, Reinigung, Sicherheitsprüfung und Wasserversorgung.

17. Sonstige Betriebskosten

  • Weitere nicht in den vorherigen Kategorien erfasste umlagefähige Betriebskosten gemäß § 1 Betriebskostenverordnung

Nicht umlagefähige Kosten gemäß 1§ Abs. 2 Betriebskostenverordnung
  • Verwaltungskosten

    • Kosten für Personal und Einrichtungen, die für die Verwaltung des Gebäudes benötigt werden

    • Aufwendungen für die Überwachung und Geschäftsführung

    • Wert der vom Vermieter selbst erbrachten Verwaltungsleistungen

    • Kosten für gesetzliche oder freiwillige Prüfungen des Jahresabschlusses

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

    • Aufwendungen zur Erhaltung des Gebäudes während der Nutzungsdauer

    • Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse

    • Maßnahmen zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung des Gebäudes

Heizkosten

  • Über den Button „Heizkosten separat ausweisen“ öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Heizkosten separat (getrennt von den Gesamten Betriebskosten) erfassen können.

Betriebskosten bei WG-Vermietung

Künftig wird es möglich sein auch WG-Zimmer ein Immodio zu Vermieten, ergänzende Hinweise zu den Betriebskosten bei WG-Vermietung finden Sie hier.

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