Räume

Im Rahmen eines WG-Mietvertrages ist es wichtig genau zu definieren welche Räume einer WG vermietet werden.

Räume zuordnen

In diesem Schritt legen Sie fest, welche Räume im Rahmen des Mietverhältnisses exklusiv vermietet, gemeinschaftlich genutzt oder nicht vermietet werden. Dies ist insbesondere bei der Vermietung einzelner WG-Zimmer wichtig, damit klar definiert ist, was die Mietsache umfasst. Wählen Sie hier aus:

"Vermietet" → WG-Zimmer das zur alleinigen Nutzung an den Mieter überlassen wird
  • Nur dieser Raum stellt das eigentlich Vermietete WG-Zimmer dar.

  • Die Mietsache umfasst also nur diesen Raum, alle anderen Räume sind Gemeinschaftszimmer an denen der Mieter ein Nutzungsrecht erhält.

  • Es können auch mehrere Räume in einer Einheit als exklusiv genutzte WG-Zimmer an den Mieter vermietet werden.

"Gemeinschaft" → Diese Räume werden von den Mitbewohnern gemeinschaftlich genutzt
  • Typischerweise werden bei einer WG-Vermietung neben dem exklusiv vermieteten Raum auch bestimmte Räume gemeinschaftlich genutzt.

  • An diesen Räumen wird dem Mieter ein gemeinschaftliches Mitbenutzungsrecht eingeräumt.

  • Räume die zur exklusiven Nutzung (andere WG-Zimmer) an andere Mieter vermietet werden zählen hier explizit nicht dazu.

  • Beispiele für Gemeinschaftszimmer:

    • Küche

    • Bad

    • Wohnzimmer

    • Flur / Diele

    • Abstellraum

    • Dachboden / Mieterkeller

"Nicht vermietet" → Dieser Raum wird als WG-Zimmer an einen anderen Mieter Vermietet
  • Zu diesem Raum wird nicht an den Mieter dieses Mietvertrags vermietet und er hat kein Mitbenutzungsrecht.

  • Beispiele für nicht Vermietete Räume

    • Ein anderes WG-Zimmer, das separat an einen weiteren Mieter vermietet wird.

    • Ein Raum der nicht vermietet wird oder vom Vermieter selbst genutzt wird.

Damit diese Auswahl korrekt getroffen werden kann, ist es wichtig, dass die Einheit zuvor mit allen vorhandenen Räumen und deren Bezeichnungen gepflegt wurde. Verwenden Sie bei den Raumbezeichnungen idealerweise jene aus dem Grundriss der Einheit (wenn vorhanden), um spätere Zuordnungsfehler zu vermeiden. Alternativ können die Räume auch mit kleinen Nummernschildern (z. B. Zimmer 1, Zimmer 2) versehen werden. Diese Nummerierung kann anschließend auch für die Raumbezeichnung genutzt werden.

Nutzungsrechte

In diesem optionalen Textfeld können Sie ergänzend festlegen, welche Rechte der Mieter an den gemeinschaftlich genutzten Räumen hat. Hier lässt sich z. B. regeln, in welchem Umfang die Nutzung erlaubt ist.

Detaillierte Lagebeschreibung

Dieses Feld dient der genauen Lagebeschreibung des Vermieteten Raumes in der Einheit (Wohnung) Eine klare Lagebeschreibung ist für den Mietvertrag besonders wichtig, damit die vermietete Fläche eindeutig identifizierbar ist.

  • Beschreiben Sie hier also, wo sich das vermietete WG-Zimmer genau befindet, und verwenden Sie dafür möglichst objektive Angaben (z.B. "WG-Zimmer 1: Vom Eingang aus gesehen das zweite Zimmer links").

  • Optional: Sie können zusätzlich auch die Lage anderer Räume (nicht Vermietete oder Gemeinschaftszimmer) angeben. Da diese Beschreibung global für alle Räume gilt, stellen Sie immer die Raumbezeichnung voran (z. B. „Küche : Vom Eingang aus gesehen mittlerer Raum zur Hofseite“).

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