Zeitraum
Der Mietbeginn ist das Datum, an dem das Mietverhältnis startet. Ab diesem Tag darf der Mieter die Einheit nutzen und ist zur Mietzahlung verpflichtet. Auch alle vertraglichen Pflichten gelten ab diesem Zeitpunkt.
Es können folgende Regelungen zur Mietdauer getroffen werden. Diese sind jedoch gesetzlich streng geregelt:
Mindestmietdauer: Der Mietvertrag läuft unbefristet, kann jedoch frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Mindestmietdauergekündigt werden. Danach gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB).
Befristung: Der Mietvertrag ist von vornherein auf eine bestimmte Dauer befristet (§ 575 BGB). Eine Befristung muss in der Regel im Mietvertrag schriftlich begründet werden (z. B. Eigenbedarf). Ohne einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund ist die Befristung unwirksam, und der Vertrag gilt als unbefristet.
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