Mieter
Was sind Mieter und was gibt es zu beachten?
In der Regel gilt/gelten als Mieter – und damit als Vertragspartner des Vermieters – die Person(en), die im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist/sind und diesen Vertrag unterzeichnet hat/haben. Folgendes gilt es zu beachten:
Alle Mieter korrekt benennen: Achten Sie auf korrekte Schreibweise. Bitte überprüfen Sie unter „Beteiligte“, ob Name und Adresse des Mieters korrekt angegeben sind.
Mehrere Vertragspartner aufnehmen: Eine Mieteinheit wird oft von mehreren Personen bewohnt; alle sollten als Vertragspartner im Mietvertrag stehen.
Mietausfallrisiko minimieren: Mehrere Mieter bedeuten, dass alle gesamtschuldnerisch für die Miete haften (§ 421 BGB).
Alle Vertragspartner müssen unterschreiben: Nur unterzeichnende Mieter sind rechtlich an den Vertrag gebunden
Sicherheit bei geringem Einkommen: Falls Mieter geringe Einkünfte haben (z. B. Studierende, Azubis), sollte ein Bürge (z. B. Elternteil) aufgenommen werden.
Wird ein Mietvertrag direkt aus einer Besichtigung erstellt überträgt Immodio automatisch alle Bewerber als Mieter in den Mietvertragsprozess. Die Daten werden hier durch den Bewerber selbst erfasst.
Es ist sicherzustellen, dass alle im Mietvertrag genannten Personen den Mietvertrag auch wirklich unterschreiben. Bei einem Mietvertrag, der von mehreren Mietern unterschrieben wurde, haften diese gemäß § 421 BGB als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Als Vermieter können Sie somit die Zahlungsansprüche gegen alle Vertragspartner (Mieter) geltend machen.
Wird an eine Person mit geringem Einkommen (z.B. Studierende oder Auszubildende) vermietet, so empfiehlt es sich, mindestens einen Vertragspartner als Bürgen (z.B. ein Elternteil) in den Mietvertrag mit aufzunehmen.
Zuletzt aktualisiert