Möblierter Wohnraum
Was muss bei der Vermietung von Möbliertem Wohnraum beachtet werden ?
Nach gängiger Rechtsprechung wird dann von "möbliertem Wohnraum" gesprochen, wenn der Vermieter mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände bereitstellt, die den Nutzwert der Mietsache für den Mieter erhöhen.
Möblierter Wohnraum liegt vor, wenn der Vermieter laut Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen ist, den Mietraum vollständig oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten ("Möblierung" wurde vereinbart). Dabei ist nicht die tatsächliche Möblierung ausschlaggebend, sondern vielmehr die vertragliche Vereinbarung. Selbst wenn der Mieter die vom Vermieter bereitgestellten Möbel ohne dessen Zustimmung entfernt und durch eigene ersetzt, wird der Wohnraum weiterhin als „möbliert“ betrachtet, sofern die Möblierung vertragsgemäß vorgesehen war.
Um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten, alle bereitgestellten Möbel im Mietvertrag klar aufgelistet werden. In Immodio können Sie dies direkt in diesem Schritt tun. Die eingegebene Ausstattung wird automatisch für die Einheit übernommen.
Für eine rechtssichere Übergabe empfehlen wir zusätzlich das Immodio-Übergabeprotokoll. Damit dokumentieren Sie den Zustand der hinterlgeten Möbel übersichtlich und nachvollziehbar.
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