Teilmöblierter Wohnraum
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Wohnraum als „teilmöbliert“ gilt und was bei der Vermietung von teilmöbliertem Wohnraum zu beachten ist.
Von teilmöbliertem Wohnraum spricht man, wenn der Vermieter einige Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt, die den Nutzwert der Wohnung erhöhen, diese Möblierung aber nicht mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung notwendigen Ausstattung darstellt.
In der Regel stellen Sie bei einer Teilmöblierung dem Mieter einige wichtige Einrichtungsgegenstände wie
Einbauküche
Schränke
Tische
Sofa
zur Verfügung.
Um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten, alle bereitgestellten Möbel im Übergabeprotokoll klar aufgelistet werden. In Immodio können Sie dies direkt in diesem Schritt tun. Die eingegebene Ausstattung wird automatisch für die Einheit übernommen.
Für eine rechtssichere Übergabe empfehlen wir daher das Immodio Übergabeprotokoll. Damit dokumentieren Sie den Zustand der hinterlegten Möbel übersichtlich und nachvollziehbar.
Instandhaltung und Instandsetzung
Der Vermieter muss die vereinbarte Möblierung vollständig und funktionsfähig bereitstellen.
Die Möbel müssen während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchsfähigen Zustand bleiben.
Schäden oder Defekte, die nicht auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter zurückzuführen sind, müssen vom Vermieter auf eigene Kosten behoben werden.
Die Instandhaltungspflicht für die Einrichtungsgegenstände kann nicht rechtswirksam auf die Mieter abgewälzt werden. Zusatzklauseln, die den Wohnraummieter zur Reparatur von Mobiliar verpflichten sollen, sind wahrscheinlich nach allgemeiner Rechtsmeinung unwirksam.
Als Vermieter können Sie Reparaturkosten, die als Erhaltungsaufwendungen gelten, grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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