Teilmöblierter Wohnraum
In der Regel wird dann von "teilmöbliertem Wohnraum" gesprochen, wenn Sie als Vermieter Einrichtungsgegenstände bereitstellen, die den Nutzwert der Mietsache erhöhen aber nicht mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände darstellen. Sie liegt zwischen einer vollständig unmöblierten und einer voll möblierten Wohnung.
In der Regel stellen Sie bei einer Teilmöbelierung dem Mieter einige wichtige Einrichtungsgegenstände wie:
Einbauküche
Schränke
Tische
Sofa
zur Verfügung.
Um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten, alle bereitgestellten Möbel im Mietvertrag klar aufgelistet werden. In Immodio können Sie dies direkt in diesem Schritt tun. Die eingegebene Ausstattung wird automatisch für die Einheit übernommen.
Für eine rechtssichere Übergabe empfehlen wir zusätzlich das Immodio-Übergabeprotokoll. Damit dokumentieren Sie den Zustand der hinterlgeten Möbel übersichtlich und nachvollziehbar.
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