Gewerbemietvertrag
Auf dieser Seite erfahren Sie, was ein Gewerbemietvertrag ist, wann er eingesetzt wird und wie Sie entsprechende Mietverhältnisse in Immodio verwalten können.
Sie sind Eigentümer oder Vertreter des Eigentümers der Einheit und vermieten diese an einen oder mehrere Mieter zu gewerblichen Zwecken.
Der Gewerbemietvertrag eignet sich für die Vermietung von Einheiten, die nicht zu Wohnzwecken, sondern für unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden.
Verwenden Sie einen Gewerbemietvertrag in folgenden Fällen:
Vermietung von Büroflächen
Vermietung einer Praxis oder Kanzlei
Vermietung eines Ladenlokals
Vermietung einer Werkstatt
Vermietung von Lager- oder Gewerbeflächen
Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag steht hier die geschäftliche Nutzung der Räume im Vordergrund.
In Immodio können Gewerbemietverhältnisse derzeit ausschließlich als „Bestehendes Mietverhältnis“ angelegt werden. Eine automatische Generierung von Gewerbemietverträgen ist nicht möglich. Grundsätzlich beziehen sich alle Hinweise und Informationen auf Immodio und in der Hilfe auf Wohnraummietverhältnisse und ausdrücklich nicht auf gewerbliche Mietverhältnisse. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt Immodio, stets einen entsprechenden Experten, insbesondere einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.
Besonderheiten beim Gewerbemietvertrag
Gewerbemietverträge unterliegen nicht den besonderen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts. Viele Vertragsinhalte können individuell vereinbart werden, insbesondere:
Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen
Kündigungsfristen
Mietanpassungsklauseln (z. B. Wertsicherungsklauseln)
Nebenkostenregelungen
Optierung zur Umsatzsteuer
Aufgrund dieser Gestaltungsfreiheit sind Gewerbemietverträge häufig komplexer als Wohnraummietverträge.
Umsatzsteueroption bei Gewerbemietverträgen
Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß § 4 Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Gewerbemietverhältnissen besteht jedoch die Möglichkeit, gemäß § 9 UStG freiwillig auf diese Steuerbefreiung zu verzichten und zur Umsatzsteuer zu optieren. Danach kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn der Mieter die angemieteten Räume für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Die Umsatzsteueroption ist nur zulässig, wenn der Mieter die Räume überwiegend für umsatzsteuerpflichtige Leistungen nutzt.
Nicht zulässig ist die Option beispielsweise bei:
Ärzten
Zahnärzten
Physiotherapeuten
Was bedeutet die Umsatzsteueroption?
Wenn Sie zur Umsatzsteuer optieren:
wird die Miete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet,
führen Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab,
sind Sie im Gegenzug zum Vorsteuerabzug berechtigt
Das bedeutet, dass Sie die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer, beispielsweise für Bau-, Renovierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, als Vorsteuer geltend machen und vom Finanzamt erstattet bekommen können.
Die Entscheidung zur Umsatzsteueroption hat langfristige steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Daher sollte diese Entscheidung stets in Abstimmung mit einem Steuerberater und einem rechtlichen Berater getroffen werden.
Umsatzsteuer in Immodio korrekt erfassen
Beim Anlegen eines Bestehenden Mietverhältnisses können Sie die Umsatzsteuer in Immodio entsprechend ausweisen.
Für eine korrekte Abbildung gehen Sie wie folgt vor:
Geben Sie im Schritt „Mietanpassung“ und „Betriebskosten“ jeweils die Nettobeträge an.
Im Schritt „Miete“ können Sie anschließend den entsprechenden Umsatzsteuersatz erfassen.

Immodio berechnet daraufhin die Umsatzsteuer automatisch und weist die Besteuerung korrekt aus. Dies ist insbesondere für die ordnungsgemäße Verbuchung der Mieteingänge im Rahmen der Buchhaltung und Mieteingangskontrolle von Bedeutung.
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