Untermietvertrag
Die Erstellung von Untermietverträge steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Sie sind Mieter der Einheit oder Vertreter des Mieters der Einheit und vermieten diese zeitweise oder dauerhaft entweder teilweise oder ganzheitlich an einen oder mehrere Dritte (Untermieter) weiter.
Ein Untermietverhältnis liegt vor, wenn Sie als Mieter einer Einheit (Wohnung) diese ganz oder teilweise an einen Dritten untervermieten. Sie als ursprünglicher Mieter (Hauptmieter) bleiben offizieller Vertragspartner des Vermieters und tragen weiterhin die Verpflichtungen aus Ihrem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter. Dies gilt sowohl für die Zahlung der Miete als auch für Schäden, die Ihr Untermieter an der Mietsache verursacht.
Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung untervermieten, jedoch benötigen Sie in den meisten Fällen die Genehmigung Ihres Vermieters (§§ 540, 553 BGB).
Sie können Ihre Einheit dauerhaft oder zeitweise untervermieten und ganz oder teilweise Untervermieten.
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