WG-Mietvertrag

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann der WG-Mietvertrag von Immodio eingesetzt werden kann.

Mit dem Immodio WG-Mietvertrag können Sie ein oder mehrere Zimmer einer Einheit einzeln an verschiedene Mieter vermieten. Jeder Mieter erhält dabei einen eigenen Mietvertrag für sein WG-Zimmer. Räume, die von allen Mietern gemeinsam genutzt werden – zum Beispiel Küche, Bad oder Flur – werden im Vertrag als Gemeinschaftszimmer vereinbart und allen Mietern mit einem entsprechenden Mitbenutzungsrecht zugeordnet.

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Bei der zimmerweisen Vermietung in einer Wohngemeinschaft muss in Immodio für jeden Mieter ein eigenes Mietverhältnis angelegt werden. Für jedes dieser Mietverhältnisse wird anschließend ein eigener WG-Mietvertrag generiert.

Im WG-Mietvertrag legen Sie fest:

  • welche Räume dem jeweiligen Mieter zur exklusiven Nutzung überlassen werden

  • welche Räume als Gemeinschaftszimmer von allen Mietern genutzt werden

  • welche Räume nicht Bestandteil des Mietverhältnisses sind und ausschließlich von anderen WG-Bewohnern genutzt werden

Der Immodio-WG-Mietvertrag wird automatisch aus Ihren Objekt- und Mieterdaten erstellt und kann individuell angepasst werden. Zusätzlich können Sie innerhalb des Mietvertrags verschiedene Parameter festlegen, zum Beispiel:

  • befristete oder unbefristete Vermietung

  • Mindestmietdauer

  • Staffelmiete oder Indexmiete

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