WG-Mietvertrag
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann der WG-Mietvertrag von Immodio eingesetzt werden kann.
Mit dem Immodio WG-Mietvertrag können Sie ein oder mehrere Zimmer einer Einheit einzeln an verschiedene Mieter vermieten. Jeder Mieter erhält dabei einen eigenen Mietvertrag für sein WG-Zimmer. Räume, die von allen Mietern gemeinsam genutzt werden – zum Beispiel Küche, Bad oder Flur – werden im Vertrag als Gemeinschaftszimmer vereinbart und allen Mietern mit einem entsprechenden Mitbenutzungsrecht zugeordnet.
Bei der zimmerweisen Vermietung in einer Wohngemeinschaft muss in Immodio für jeden Mieter ein eigenes Mietverhältnis angelegt werden. Für jedes dieser Mietverhältnisse wird anschließend ein eigener WG-Mietvertrag generiert.
Im WG-Mietvertrag legen Sie fest:
welche Räume dem jeweiligen Mieter zur exklusiven Nutzung überlassen werden
welche Räume als Gemeinschaftszimmer von allen Mietern genutzt werden
welche Räume nicht Bestandteil des Mietverhältnisses sind und ausschließlich von anderen WG-Bewohnern genutzt werden
Der Immodio-WG-Mietvertrag wird automatisch aus Ihren Objekt- und Mieterdaten erstellt und kann individuell angepasst werden. Zusätzlich können Sie innerhalb des Mietvertrags verschiedene Parameter festlegen, zum Beispiel:
befristete oder unbefristete Vermietung
Mindestmietdauer
Staffelmiete oder Indexmiete
Wenn Sie die Wohnung nicht zimmerweise, sondern als vollständige Einheit vermieten möchten, nutzen Sie bitte den Standard-Mietvertrag (Wohnraummietvertrag). Dies gilt unabhängig davon, ob alle Bewohner gemeinsam als Hauptmieter im Vertrag stehen oder ob ein Hauptmieter die Wohnung an weitere Personen untervermietet.
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